Erwägungen (1 Absätze)
E. 20 Dezember 1985
N
2257
Interpellation Rohrer
fordern als von einem Berufsheer- im Gegenteil; bei uns
weiss jeder Angehörige der Armee, dass er zur Landesvertei-
digung beiträgt, mit dem einzigen Ziel, die eigenen Freihei-
ten und die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten.
Diese Grundsätze sind im Dienstreglement verankert, und
dem Ausbildungschef ist die Aufgabe übertragen, sie in
seinem Bereich, d.h. in den militärischen Schulen durchzu-
setzen.
Zu 4., 6. und 9: Für den Ausbildungschef besteht gemäss
seinen kritisierten Ausführungen die Elite «aus jenen Men-
schen, die mehr zu tun vermögen, mehr tun wollen und
mehr tun können als der gewöhnliche Bürger - aus all
jenen, die ein Mehreres zur gemeinsamen Aufgabe hinzufü-
gen, aus all jenen, die ihre persönliche Begabung und
Leistungsfähigkeit durch ihren Einsatz Früchte tragen las-
sen wollen.» Diese Aussage bezieht sich in keiner Weise auf
eine angebliche elitäre Militärkaste. In unserer Milizarmee
gibt es keine privilegierten Schichten. Die Armee hat auch
nicht irgendeine elitäre Demokratie zu verteidigen, sondern
unseren Staat, seine Unabhängigkeit und die Freiheit seiner
Bürger.
Zu 5: Der Bericht der «Kommission für Fragen der militäri-
schen Erziehung und Ausbildung der Armee» vom S.Juni
1970 gab Anlass zu zwei wichtigen Reformwerken, nämlich
zur Ueberarbeitung und späteren Neufassung des Dienstre-
glements und andererseits zum Erlass einer modernen
Instruktorenverordnung. Auch wenn nach 15 Jahren nicht
mehr alles Gültigkeit haben kann, was damals von der
Kommission Oswald als richtig betrachtet wurde, bestehen
zwischen ihrem Bericht und den erwähnten bundesrätlichen
Verordnungen in der heutigen Truppen real ität keine Diskre-
panzen. Ein grosserTeil der von der seinerzeitigen Kommis-
sion vorgeschlagenen Neuerungen sind im übrigen verwirk-
licht worden. Der Ausbildungschef hat in seinem Vortrag nie
die Forderung geäussert, das Rad müsse zurückgedreht
werden.
Zu 8.: Aufgrund des bisher Gesagten stellt der Ausbildungs-
chef für den Bundesrat auf keinen Fall ein Sicherheitsrisiko
dar.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates nicht befriedigt.
#ST# 85.565
Interpellation Rohrer
Oesterreichisch-schweizerisches
Gemeinschaftszollamt
Bureau de douane commun austro-suisse
Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1985
Gemäss Presseberichten plant die Vorarlbergische Landes-
regierung auf österreichischem Hoheitsgebiet im Raum
Lustenau, im sogenannten Schweizer Ried, den Bau eines
österreichisch-schweizerischen
Gemeinschaftszollamtes.
Man hat sich offenbar noch nicht auf einen definitiven
Standort geeinigt, da im Zusammenhang mit dem Auto-
bahnzusammenschluss Schweiz-Oesterreich noch verschie-
dene Varianten geprüft werden.
Ein Autobahnzusammenschluss im Raum Au-Widnau wurde
von den Gemeinderäten, dem kantonalen Baudepartement
und den zuständigen Bundesstellen abgelehnt, obschon
eine leistungsfähige Verbindung der beiden Autobahnen
grundsätzlich als notwendig erachtet wird. Die Erstellung
einer Gemeinschaftszollanlage im Raum Au-Widnau hätte
zur Folge, dass ein Grossteil der Infrastrukturanlagen im
Raum St. Margrethen nicht mehr rationell genutzt werden
könnte.
Auch auf dem gesamtschweizerisch gesehen bedeutenden
Umschlagplatz Buchs SG sind die Infrastrukturen in den
letzten Jahren mit erheblichen Investitionen ausgebaut wor-
den. Die wertvollen Einrichtungen des Speditionsgewerbes
sowie die vorhandenen Bahn- und Zollanlagen sind rationell
zu nutzen. Es geht überdies um die Sicherung von einigen
hundert Arbeitsplätzen. Allein das Speditionsgewerbe zählt
350 Beschäftigte.
Durch die Errichtung eines österreichisch-schweizerischen
Gemeinschaftszollamtes auf österreichischem Hoheitsge-
biet würde der Umschlagplatz Buchs SG und damit die
ganze Region beeinträchtigt.
Ich frage den Bundesrat an:
I.Wie beurteilt er die Errichtung eines österreichisch-
schweizerischen
Gemeinschaftszollamtes
auf
öster-
reichischem Hoheitsgebiet?
2. Teilt er die Auffassung, dass die im Raum Buchs und
St. Margrethen vorhandenen und im Bedarfsfall noch aus-
baufähigen Infrastrukturen für den internationalen Handels-
verkehr mit dem Osten ausreichen?
3. Ist er auch der Meinung, dass es unter den gegebenen
Umständen nicht vertretbar wäre, dass der Bund ein solches
Gemeinschaftszollamt mitfinanziert?
4. Werden die zuständigen Bundesstellen über die Pla-
nungsabsichten in Vorarlberg auf dem laufenden gehalten?
5. Hat der Bund in dieser Angelegenheit gegenüber Oester-
reich schon einmal Stellung genommen? Falls dies zutref-
fen sollte: Was ist der wesentliche Inhalt der Stellung-
nahme?
6. Ist er bereit, in dieser Angelegenheit zu intervenieren, falls
noch keine offiziellen Kontakte stattgefunden haben?
Texte de l'interpellation du 25 septembre 1985
Selon des informations parues dans la presse le gouverne-
ment du Vorarlberg projette de construire un bureau de
douane commun austro-suisse dans la région de Lustenau,
sur territoire autrichien, dans le «Schweizer Ried». Il semble
qu'on ne s'est pas encore mis d'accord sur l'emplacement
définitif, car on est encore en train d'examiner différentes
variantes, selon le tracé qui sera choisi pour la liaison
autoroutière Suisse-Autriche.
Le projet d'un raccordement autoroutier dans la région
d'Au-Widnau a été rejeté par les Conseils communaux, le
Département cantonal des travaux publics et les offices
fédéraux compétents, même si la nécessité d'une liaison à
grande capacité des deux autoroutes n'est pas contestée. Si
l'on construisait un bureau de douane commun à l'endroit
prévu, la plus grande partie des installations réalisées dans
la région de St. Margrethen ne pourrait plus être utilisée
rationnellement.
A Buchs SG, lieu de transit d'importance nationale, les ins-
tallations ont également été agrandies au cours des der-
nières années, au prix d'investissements considérables. Il
s'agit de faire un usage rationnel des équipements coûteux
des transitaires ainsi que des installations ferroviaires et
douanières existants. En outre, le maintien de plusieurs
centaines d'emplois est en jeu. Les seuls transitaires occu-
pent 350 personnes.
La construction d'un bureau de douane commun austro-
suisse sur territoire autrichien porterait préjudice au point
de transit de Buchs SG et par conséquent à toute la région.
Je demande donc au Conseil fédéral:
Dispositiv
- Que pense-t-il de la construction d'un bureau de douane commun austro-suisse sur territoire autrichien?
- Estime-t-il lui aussi que l'infrastructure qui existe dans la région de Buchs et de St. Margrethen - qui peut d'ailleurs encore être développée - suffit pour absorber le trafic com- mercial international avec l'Est?
- Est-il aussi d'avis que, dans les circonstances actuelles, il ne serait pas normal que la Confédération participe au financement d'un tel bureau de douane commun?
- Les offices fédéraux compétents sont-ils tenus au courant des projets du Vorarlberg?
- La Confédération a-t-elle déjà fait une fois part à l'Au- triche de son point de vue dans cette affaire? Si tel est le cas, quel est, en substance, cet avis?
- Le Conseil fédéral est-il prêt à intervenir dans cette affaire, Interpellation Carobbio 2258 N 20 décembre 1985 au cas où aucun contact officiel n'aurait encore été pris? Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann-St. Gallen (1) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 novembre 1985 Anfang der sechziger Jahre fanden zwischen Vertretern von Oesterreich und der Schweiz erste Gespräche über die künftige Verbindung der Autobahnnetze beidseits der Staatsgrenze im Rheintal statt. Die damaligen Abmachun- gen bildeten die Grundlage für das Konzept des Autobahn- anschlusses St.Margrethen und seiner Fortsetzung bis zur Landesgrenze sowie für den weiteren Ausbau der Infrastruk- tur in bezug auf den grenzüberschreitenden Schwerverkehr. Auch an späteren Konferenzen wurde stets bestätigt, dass die beiden Autobahnnetze mittels einer neuen Strasse zwi- schen Lauterach und Höchst zu verbinden seien. Diese Abmachungen fanden 1971 auch im österreichischen Bun- desstrassengesetz ihren Niederschlag. Der Standort der Gemeinschaftszollanlage, wegen der topographischen Ver- hältnisse auf österreichischem Staatsgebiet, aber unmittel- bar in Grenznähe, und der Flächenbedarf wurden daraufhin einvernehmlich festgelegt. Die bestehenden Grenzübergänge im unteren Rheintal, namentlich diejenigen von St.Margrethen und Au, sind über- lastet und vermögen dem Verkehrsanfall längst nicht mehr zu genügen. Die Untersuchungen über die Verkehrsströme zeigen klar, dass das Schwergewicht des grenzüberschrei- tenden Verkehrs im unteren Rheintal auf diesen beiden Grenzübergängen liegt. Aufgrund dieser Situation steht fest, dass ein Zusammenschluss der beiden Autobahnnetze im Räume Lauterach - Höchst - St.Margrethen die beste Lösung ist. Die neue Zollanlage im Räume St.Margrethen - Höchst soll gewährleisten, einen grossen Teil des Verkehrs vom heutigen Strassennetz abzuziehen. Alle anderen Varianten, so auch diejenige mit einem Zusammenschluss im Räume Widnau-Au, bilden keine echte Alternative. Im Gegenteil, sie bewirken höhere Reisezeiten, längere Fahrten und stärkere Immissionen. Im unteren Rheintal ist der Grenzübergang St.Margrethen nicht weiter ausbaubar; auch das Zollamt Au wird, trotz der zurzeit laufenden Erweiterung, vollständig ausgelastet sein. Weiter südlich wurde der Grenzübergang Schaanwald vor einiger Zeit ausgebaut; er könnte noch einen geringen Mehrverkehr verkraften, der jedoch im Fürstentum Liech- tenstein nicht erwünscht ist. Die rückwärtigen Zollabferti- gungsstellen für Strassentransporte in St.Margrethen und Buchs haben ihre Kapazität noch nicht voll erreicht. Ein Ausbau dieser Infrastruktur wäre möglich, müsste allerdings auf privater Basis erfolgen. Die Grenzzollämter können auch bei Benützung dieser Anlagen nicht völlig entlastet werden. Für die nach einem rückwärtigen Zollamt zu überführenden Waren würden zwar die Grenzhalte etwas kürzer; die Belas- tung der Strasse bliebe sich dagegen gleich. Somit bilden auch rückwärtige Zollabfertigungsstellen keinen Ersatz für einen Autobahnzusammenschluss mit Gemeinschaftszoll- anlage. Bei Verwirklichung des geplanten Autobahnzusam- menschlusses ist eine neue Gemeinschaftszollanlage zu er- stellen, wo die Zollabfertigung für beide Staaten durchge- führt werden kann. Die Schweiz wird sich an den Kosten dieser Anlage anteilsmässig beteiligen. Grundlage dazu bil- det das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Republik Oesterreich über die Errich- tung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen (SR 0.631.252.916.320). Die Einzelheiten müssten zu gegebener Zeit zwischen den beteiligten Zollverwaltungen geregelt werden. Die Schweiz hat gegenüber Oesterreich auf verschiedenen Ebenen wiederholt darauf hingewirkt, dass die geplante Verbindung und eine leistungsfähige Gemeinschaftszollan- lage im Räume St.Margrethen-Höchst baldmöglichst ver- wirklicht werde. Zwischen beiden Ländern wird die Angele- genheit auf Expertenebene behandelt. Es besteht im übri- gen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertretern des Kantons St.Gallen und den beteiligten Bundesämtern. Zurzeit werden verschiedene Varianten in Vorarlberg disku- tiert. Die interessierten Stellen werden über die Planungsab- sichten auf dem laufenden gehalten. Der Bundesrat erachtet den Zusammenschluss des öster- reichischen und schweizerischen Autobahnnetzes und den Bau einer Gemeinschaftszollanlage im Räume St.Margre- then - Höchst als notwendig und wird sich weiterhin für eine baldige Realisierung des Bauvorhabens einsetzen. Präsident: Der Interpellant ist von der Auskunft des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 85.324 Interpellation Carobbio Radio- und Fernsehsender Monte Ceneri. Verlust von Arbeitsplätzen Interpellanza Carobbio Centro emittente Radio-TV del Monte Ceneri. Perdita di posti di lavoro Interpellation Carobbio Emetteur radio-TV de Monte Ceneri. Suppression d'emplois Wortlaut der Interpellation vom 5. Februar 1985 Im nächsten Sommer will die Generaldirektion PTT den zuständigen Präsenzdienst im Radio- und Fernseh-Sende- zentrum auf dem Monte Ceneri abschaffen. Heute gibt es dort einen Präsenzdienst rund um die Uhr. Das Sendezentrum ist seit jeher ein wichtiger Punkt im Radio- und Fernsehnetz; mit der technologischen Entwick- lung ist seine Bedeutung noch gewachsen. Seinerzeit hat die Generaldirektion PTT versichert, in jeder Sprachregion werde das Radio- und Fernseh-Sendezentrum ständig besetzt bleiben, damit ein in jeder Hinsicht reibungsloser Betrieb gewährleistet sei. Die Absicht, diesen ständigen Präsenzdienst aufzuheben, lässt sich nicht rechtfertigen, weder vom Dienst her noch vom technischen oder sozialen Gesichtspunkt aus; würde sie verwirklicht, so müssten schon bald Arbeitsplätze von Spezialisten gestrichen wer- den, was für die Tessiner Wirtschaft, die schon heute mit Schwierigkeiten kämpft, nachteilige Folgen hätte. Die Unterzeichner fragen den Bundesrat: a. Was rechtfertigt einen solchen Entscheid, den übrigens auch die zuständigen Stellen der Fernmeldekreisdirektion in
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
20. Dezember 1985 N 2257 Interpellation Rohrer fordern als von einem Berufsheer- im Gegenteil; bei uns weiss jeder Angehörige der Armee, dass er zur Landesvertei- digung beiträgt, mit dem einzigen Ziel, die eigenen Freihei- ten und die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten. Diese Grundsätze sind im Dienstreglement verankert, und dem Ausbildungschef ist die Aufgabe übertragen, sie in seinem Bereich, d.h. in den militärischen Schulen durchzu- setzen. Zu 4., 6. und 9: Für den Ausbildungschef besteht gemäss seinen kritisierten Ausführungen die Elite «aus jenen Men- schen, die mehr zu tun vermögen, mehr tun wollen und mehr tun können als der gewöhnliche Bürger - aus all jenen, die ein Mehreres zur gemeinsamen Aufgabe hinzufü- gen, aus all jenen, die ihre persönliche Begabung und Leistungsfähigkeit durch ihren Einsatz Früchte tragen las- sen wollen.» Diese Aussage bezieht sich in keiner Weise auf eine angebliche elitäre Militärkaste. In unserer Milizarmee gibt es keine privilegierten Schichten. Die Armee hat auch nicht irgendeine elitäre Demokratie zu verteidigen, sondern unseren Staat, seine Unabhängigkeit und die Freiheit seiner Bürger. Zu 5: Der Bericht der «Kommission für Fragen der militäri- schen Erziehung und Ausbildung der Armee» vom S.Juni 1970 gab Anlass zu zwei wichtigen Reformwerken, nämlich zur Ueberarbeitung und späteren Neufassung des Dienstre- glements und andererseits zum Erlass einer modernen Instruktorenverordnung. Auch wenn nach 15 Jahren nicht mehr alles Gültigkeit haben kann, was damals von der Kommission Oswald als richtig betrachtet wurde, bestehen zwischen ihrem Bericht und den erwähnten bundesrätlichen Verordnungen in der heutigen Truppen real ität keine Diskre- panzen. Ein grosserTeil der von der seinerzeitigen Kommis- sion vorgeschlagenen Neuerungen sind im übrigen verwirk- licht worden. Der Ausbildungschef hat in seinem Vortrag nie die Forderung geäussert, das Rad müsse zurückgedreht werden. Zu 8.: Aufgrund des bisher Gesagten stellt der Ausbildungs- chef für den Bundesrat auf keinen Fall ein Sicherheitsrisiko dar. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 85.565 Interpellation Rohrer Oesterreichisch-schweizerisches Gemeinschaftszollamt Bureau de douane commun austro-suisse Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1985 Gemäss Presseberichten plant die Vorarlbergische Landes- regierung auf österreichischem Hoheitsgebiet im Raum Lustenau, im sogenannten Schweizer Ried, den Bau eines österreichisch-schweizerischen Gemeinschaftszollamtes. Man hat sich offenbar noch nicht auf einen definitiven Standort geeinigt, da im Zusammenhang mit dem Auto- bahnzusammenschluss Schweiz-Oesterreich noch verschie- dene Varianten geprüft werden. Ein Autobahnzusammenschluss im Raum Au-Widnau wurde von den Gemeinderäten, dem kantonalen Baudepartement und den zuständigen Bundesstellen abgelehnt, obschon eine leistungsfähige Verbindung der beiden Autobahnen grundsätzlich als notwendig erachtet wird. Die Erstellung einer Gemeinschaftszollanlage im Raum Au-Widnau hätte zur Folge, dass ein Grossteil der Infrastrukturanlagen im Raum St. Margrethen nicht mehr rationell genutzt werden könnte. Auch auf dem gesamtschweizerisch gesehen bedeutenden Umschlagplatz Buchs SG sind die Infrastrukturen in den letzten Jahren mit erheblichen Investitionen ausgebaut wor- den. Die wertvollen Einrichtungen des Speditionsgewerbes sowie die vorhandenen Bahn- und Zollanlagen sind rationell zu nutzen. Es geht überdies um die Sicherung von einigen hundert Arbeitsplätzen. Allein das Speditionsgewerbe zählt 350 Beschäftigte. Durch die Errichtung eines österreichisch-schweizerischen Gemeinschaftszollamtes auf österreichischem Hoheitsge- biet würde der Umschlagplatz Buchs SG und damit die ganze Region beeinträchtigt. Ich frage den Bundesrat an: I.Wie beurteilt er die Errichtung eines österreichisch- schweizerischen Gemeinschaftszollamtes auf öster- reichischem Hoheitsgebiet?
2. Teilt er die Auffassung, dass die im Raum Buchs und St. Margrethen vorhandenen und im Bedarfsfall noch aus- baufähigen Infrastrukturen für den internationalen Handels- verkehr mit dem Osten ausreichen?
3. Ist er auch der Meinung, dass es unter den gegebenen Umständen nicht vertretbar wäre, dass der Bund ein solches Gemeinschaftszollamt mitfinanziert?
4. Werden die zuständigen Bundesstellen über die Pla- nungsabsichten in Vorarlberg auf dem laufenden gehalten?
5. Hat der Bund in dieser Angelegenheit gegenüber Oester- reich schon einmal Stellung genommen? Falls dies zutref- fen sollte: Was ist der wesentliche Inhalt der Stellung- nahme?
6. Ist er bereit, in dieser Angelegenheit zu intervenieren, falls noch keine offiziellen Kontakte stattgefunden haben? Texte de l'interpellation du 25 septembre 1985 Selon des informations parues dans la presse le gouverne- ment du Vorarlberg projette de construire un bureau de douane commun austro-suisse dans la région de Lustenau, sur territoire autrichien, dans le «Schweizer Ried». Il semble qu'on ne s'est pas encore mis d'accord sur l'emplacement définitif, car on est encore en train d'examiner différentes variantes, selon le tracé qui sera choisi pour la liaison autoroutière Suisse-Autriche. Le projet d'un raccordement autoroutier dans la région d'Au-Widnau a été rejeté par les Conseils communaux, le Département cantonal des travaux publics et les offices fédéraux compétents, même si la nécessité d'une liaison à grande capacité des deux autoroutes n'est pas contestée. Si l'on construisait un bureau de douane commun à l'endroit prévu, la plus grande partie des installations réalisées dans la région de St. Margrethen ne pourrait plus être utilisée rationnellement. A Buchs SG, lieu de transit d'importance nationale, les ins- tallations ont également été agrandies au cours des der- nières années, au prix d'investissements considérables. Il s'agit de faire un usage rationnel des équipements coûteux des transitaires ainsi que des installations ferroviaires et douanières existants. En outre, le maintien de plusieurs centaines d'emplois est en jeu. Les seuls transitaires occu- pent 350 personnes. La construction d'un bureau de douane commun austro- suisse sur territoire autrichien porterait préjudice au point de transit de Buchs SG et par conséquent à toute la région. Je demande donc au Conseil fédéral:
1. Que pense-t-il de la construction d'un bureau de douane commun austro-suisse sur territoire autrichien?
2. Estime-t-il lui aussi que l'infrastructure qui existe dans la région de Buchs et de St. Margrethen - qui peut d'ailleurs encore être développée - suffit pour absorber le trafic com- mercial international avec l'Est?
3. Est-il aussi d'avis que, dans les circonstances actuelles, il ne serait pas normal que la Confédération participe au financement d'un tel bureau de douane commun?
4. Les offices fédéraux compétents sont-ils tenus au courant des projets du Vorarlberg?
5. La Confédération a-t-elle déjà fait une fois part à l'Au- triche de son point de vue dans cette affaire? Si tel est le cas, quel est, en substance, cet avis?
6. Le Conseil fédéral est-il prêt à intervenir dans cette affaire,
Interpellation Carobbio 2258 N 20 décembre 1985 au cas où aucun contact officiel n'aurait encore été pris? Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann-St. Gallen (1) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. November 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 novembre 1985 Anfang der sechziger Jahre fanden zwischen Vertretern von Oesterreich und der Schweiz erste Gespräche über die künftige Verbindung der Autobahnnetze beidseits der Staatsgrenze im Rheintal statt. Die damaligen Abmachun- gen bildeten die Grundlage für das Konzept des Autobahn- anschlusses St.Margrethen und seiner Fortsetzung bis zur Landesgrenze sowie für den weiteren Ausbau der Infrastruk- tur in bezug auf den grenzüberschreitenden Schwerverkehr. Auch an späteren Konferenzen wurde stets bestätigt, dass die beiden Autobahnnetze mittels einer neuen Strasse zwi- schen Lauterach und Höchst zu verbinden seien. Diese Abmachungen fanden 1971 auch im österreichischen Bun- desstrassengesetz ihren Niederschlag. Der Standort der Gemeinschaftszollanlage, wegen der topographischen Ver- hältnisse auf österreichischem Staatsgebiet, aber unmittel- bar in Grenznähe, und der Flächenbedarf wurden daraufhin einvernehmlich festgelegt. Die bestehenden Grenzübergänge im unteren Rheintal, namentlich diejenigen von St.Margrethen und Au, sind über- lastet und vermögen dem Verkehrsanfall längst nicht mehr zu genügen. Die Untersuchungen über die Verkehrsströme zeigen klar, dass das Schwergewicht des grenzüberschrei- tenden Verkehrs im unteren Rheintal auf diesen beiden Grenzübergängen liegt. Aufgrund dieser Situation steht fest, dass ein Zusammenschluss der beiden Autobahnnetze im Räume Lauterach - Höchst - St.Margrethen die beste Lösung ist. Die neue Zollanlage im Räume St.Margrethen - Höchst soll gewährleisten, einen grossen Teil des Verkehrs vom heutigen Strassennetz abzuziehen. Alle anderen Varianten, so auch diejenige mit einem Zusammenschluss im Räume Widnau-Au, bilden keine echte Alternative. Im Gegenteil, sie bewirken höhere Reisezeiten, längere Fahrten und stärkere Immissionen. Im unteren Rheintal ist der Grenzübergang St.Margrethen nicht weiter ausbaubar; auch das Zollamt Au wird, trotz der zurzeit laufenden Erweiterung, vollständig ausgelastet sein. Weiter südlich wurde der Grenzübergang Schaanwald vor einiger Zeit ausgebaut; er könnte noch einen geringen Mehrverkehr verkraften, der jedoch im Fürstentum Liech- tenstein nicht erwünscht ist. Die rückwärtigen Zollabferti- gungsstellen für Strassentransporte in St.Margrethen und Buchs haben ihre Kapazität noch nicht voll erreicht. Ein Ausbau dieser Infrastruktur wäre möglich, müsste allerdings auf privater Basis erfolgen. Die Grenzzollämter können auch bei Benützung dieser Anlagen nicht völlig entlastet werden. Für die nach einem rückwärtigen Zollamt zu überführenden Waren würden zwar die Grenzhalte etwas kürzer; die Belas- tung der Strasse bliebe sich dagegen gleich. Somit bilden auch rückwärtige Zollabfertigungsstellen keinen Ersatz für einen Autobahnzusammenschluss mit Gemeinschaftszoll- anlage. Bei Verwirklichung des geplanten Autobahnzusam- menschlusses ist eine neue Gemeinschaftszollanlage zu er- stellen, wo die Zollabfertigung für beide Staaten durchge- führt werden kann. Die Schweiz wird sich an den Kosten dieser Anlage anteilsmässig beteiligen. Grundlage dazu bil- det das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Republik Oesterreich über die Errich- tung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen (SR 0.631.252.916.320). Die Einzelheiten müssten zu gegebener Zeit zwischen den beteiligten Zollverwaltungen geregelt werden. Die Schweiz hat gegenüber Oesterreich auf verschiedenen Ebenen wiederholt darauf hingewirkt, dass die geplante Verbindung und eine leistungsfähige Gemeinschaftszollan- lage im Räume St.Margrethen-Höchst baldmöglichst ver- wirklicht werde. Zwischen beiden Ländern wird die Angele- genheit auf Expertenebene behandelt. Es besteht im übri- gen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertretern des Kantons St.Gallen und den beteiligten Bundesämtern. Zurzeit werden verschiedene Varianten in Vorarlberg disku- tiert. Die interessierten Stellen werden über die Planungsab- sichten auf dem laufenden gehalten. Der Bundesrat erachtet den Zusammenschluss des öster- reichischen und schweizerischen Autobahnnetzes und den Bau einer Gemeinschaftszollanlage im Räume St.Margre- then - Höchst als notwendig und wird sich weiterhin für eine baldige Realisierung des Bauvorhabens einsetzen. Präsident: Der Interpellant ist von der Auskunft des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 85.324 Interpellation Carobbio Radio- und Fernsehsender Monte Ceneri. Verlust von Arbeitsplätzen Interpellanza Carobbio Centro emittente Radio-TV del Monte Ceneri. Perdita di posti di lavoro Interpellation Carobbio Emetteur radio-TV de Monte Ceneri. Suppression d'emplois Wortlaut der Interpellation vom 5. Februar 1985 Im nächsten Sommer will die Generaldirektion PTT den zuständigen Präsenzdienst im Radio- und Fernseh-Sende- zentrum auf dem Monte Ceneri abschaffen. Heute gibt es dort einen Präsenzdienst rund um die Uhr. Das Sendezentrum ist seit jeher ein wichtiger Punkt im Radio- und Fernsehnetz; mit der technologischen Entwick- lung ist seine Bedeutung noch gewachsen. Seinerzeit hat die Generaldirektion PTT versichert, in jeder Sprachregion werde das Radio- und Fernseh-Sendezentrum ständig besetzt bleiben, damit ein in jeder Hinsicht reibungsloser Betrieb gewährleistet sei. Die Absicht, diesen ständigen Präsenzdienst aufzuheben, lässt sich nicht rechtfertigen, weder vom Dienst her noch vom technischen oder sozialen Gesichtspunkt aus; würde sie verwirklicht, so müssten schon bald Arbeitsplätze von Spezialisten gestrichen wer- den, was für die Tessiner Wirtschaft, die schon heute mit Schwierigkeiten kämpft, nachteilige Folgen hätte. Die Unterzeichner fragen den Bundesrat:
a. Was rechtfertigt einen solchen Entscheid, den übrigens auch die zuständigen Stellen der Fernmeldekreisdirektion in Bellinzona ablehnen?
b. Kann er bei der Generaldirektion PTT intervenieren, damit dieses Vorhaben überprüft und aufgegeben wird?
c. Wenn nein, welche anderen Massnahmen im Fernmelde- sektor können dem Kanton Tessin im Sinne einer Kompen- sation zugesichert werden, damit er nicht noch mehr qualifi- zierte Arbeitsplätze verliert? Testo della interpellanza del 5 febbraio 1985 A partire dalla prossima estate la Direzione delle PTT intende sopprimere la presenza continuata di personale presso il centro emittente Radio-TV del Monte Ceneri. Pre- senza attualmente estesa alle 24 ore giornaliere. Il centro in questione costituisce da sempre un punto impor- tante della rete radiotelevisiva, che lo sviluppo tecnologico ha accresciuto. A suo tempo, la Direzione delle PTT aveva garantito che in ogni regione linguistica del Paese sarebbe stato mantenuto, ininterrottamente presidiato, il loro centro
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rohrer Oesterreichisch-schweizerisches Gemeinschaftszollamt Interpellation Rohrer Bureau de douane commun austro-suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.565 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.12.1985 - 08:00 Date Data Seite 2257-2258 Page Pagina Ref. No 20 013 988 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.