Erwägungen (2 Absätze)
E. 22 mars 1985
einen Nachtragskredit in der Höhe von 150 000 Franken zu
beantragen. Aus diesen Beschlüssen und Bemühungen
resultiert ein Gesamtbeitrag von 490 000 Franken an die
SIGIJJ. Das Postulat ist damit erfüllt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu-
schreiben.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 84.924
Postulat Schule
Fahrradkennzeichen. Verzicht
Cycles. Abandon du signe distinctif
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Stras-
senVerkehrsgesetzes zu prüfen und vorzuschlagen mit dem
Ziel, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfachen.
Insbesondere soll auf das jährliche Fahrradkennzeichen
gemäss Artikel 18 SVG verzichtet werden. Zu prüfen wäre
gleichzeitig die Frage, ob auf das bundesrechtliche Obliga-
torium einer Haftpflichtversicherung für Radfahrer verzich-
tet werden kann.
Texte du postulat du 13 décembre 1984
Le Conseil fédéral est invité à étudier et à proposer une
modification de la loi sur la circulation routière visant à
simplifier les dispositions relatives aux cycles et notamment
à supprimer la plaque annuelle prévue à l'article 18 de ladite
loi. Il conviendrait en outre d'examiner simultanément la
possibilité d'abroger l'obligation faite aux cyclistes de sous-
crire une assurance responsabilité civile.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann-
Bern, Bonny, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Kohler
Raoul, Künzi, Lüchinger, Maitre-Genf, Massy, Müller-Meilen,
Nef, Petitpierre, Pfund, Schwarz, Spoerry, Steinegger,
Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss
(23)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Zeichen der Förderung der umweltfreundlichen Fahrrä-
der wie auch des Abbaus von unnötiger Bürokratie ist schon
in verschiedenen Kantonen die Frage aufgeworfen worden,
ob nicht auf die kantonalen Velonummern verzichtet werden
könnte. In unserm Lande sind zurzeit 2,9 Millionen Motorwa-
gen, 190 000 Motorräder, 675 000 Motorfahrräder und rund
2,2 Millionen Fahrräder eingelöst. Bis 1965 hatte die Zahl der
Fahrräder jene der Motorfahrzeuge noch übertroffen, seit-
her aber hat sich der Motorisierungsgrad weiter stark er-
höht.
Die mit dem motorisierten Verkehr verbundene hohe
Umweltbelastung wie auch die Notwendigkeit des Energie-
sparens haben zu einem Sinneswandel gegenüber dem
Fahrrad geführt. Mit den verschiedensten Mitteln wird heute
versucht, das umweltfreundliche Fahrrad verstärkt zu för-
dern.
Bis heute ist es allerdings nicht möglich, auf die Umtriebe
mit den jährlichen Velonummern zu verzichten. Die Vor-
schriften des Strassenverkehrsgesetzes des Bundes stehen
diesem velofreundlichen Ansinnen entgegen. Es ist in die-
sem Bundesgesetz festgehalten, dass die Kantone von
Amtes wegen jährlich jedem Fahrradbenützer ein amtliches
Kennzeichen abzugeben haben. Damit verknüpft ist die Ver-
pflichtung der Kantone zum Abschluss einer Kollektiv-Haft-
pflichtversicherung für Radfahrer.
Diese Bundesregelung führt zu einer sehr aufwendigen
Administration, die kaum kostendeckend abgewickelt wer-
den kann. Für ein jährliches Nummernschild verlangen die
Kantone heute meist zwischen 8 und 10 Franken, wovon
etwa die Hälfte auf die Haftpflichtprämie entfällt. Aus den
verbliebenen 4 bis 5 Franken haben die Kantone die Kosten
des Aluminiumschildes und ihrer ganzen Administration zu
decken. In der Regel muss zwischen Kanton und Gemeinde
über die verkauften Nummernschilder abgerechnet werden,
wobei den Gemeinden meistens ein Teil des Bruttoertrages
überlassen wird.
Für einmal sind wir bürokratischer als die meisten unserer
Nachbarstaaten. Selbst die Bundesrepublik Deutschland
verzichtet auf derartige Velonummern und erspart sich den
damit verbundenen administrativen Aufwand. Schon dieser
Blick über die Grenze zeigt auf, dass auch in der Schweiz
auf die Velonummern-Bürokratie verzichtet werden könnte.
Was die Haftpflichtversicherung anbetrifft, ist festzustellen,
dass die Velofahrer bei einer Kollision meistens die Geschä-
digten sind und allenfalls gegenüber einem angefahrenen
Fussgänger schadenersatzpflichtig werden könnten. Es gibt
indessen viele andere Tätigkeiten, die mit viel grösseren
Risiken verbunden sind, wo der Staat auch keine Haftpflicht-
versicherung obligatorisch vorschreibt. Denken wir bei-
spielsweise nur an den Wintersport. Das Skifahren ist bezüg-
lich der Haftpflichtfrage wohl wesentlich kritischer anzuse-
hen, ohne dass aber hier je von einem Haftpflichtobligato-
rium gesprochen worden ist. Wünschenswert wäre sicher,
wenn möglichst alle den Schutz einer allgemeinen Haft-
pflichtversicherung geniessen würden. Die Velohaftpflicht
ist bei den heutigen Lebensgewohnheiten viel zu punktuell
und führt in sehr vielen Fällen zu einer Überversicherung,
wenn nämlich gleichzeitig eine private Haftpflichtversiche-
rung abgeschlossen worden ist. Unter diesem Aspekt er-
scheint es als durchaus vertretbar, dass der Staat auf diese
punktuelle Haftpflichtvorschrift verzichtet.
Ein weiterer Umweltschutzaspekt darf im Zusammenhang
mit den Velonummern nicht übersehen werden. Ein einziges
Fahrradkennzeichen wiegt rund 12 Gramm. In der Schweiz
werden jährlich über 26 Tonnen wertvolles Aluminium für
die jährlichen Velonummern verwendet, wobei dieses
energieträchtige Metall in aller Regel nicht dem Recycling
zugeführt werden kann. Der Verzicht auf die jährliche Velo-
nummer wäre damit ein konkretes, mit einer Einsparung von
E. 26 Tonnen Aluminium pro Jahr verbundenes Umwelt- und Energiesparpostulat. Zur künftigen Identifikation verloren- gegangener oder gestohlener Fahrräder könnte durchaus noch das letztverwendete Nummernschild gebraucht wer- den. Allenfalls wäre auch denkbar, dass ein einziges, perma- nentes Fahrradkennzeichen abgegeben wird, so wie das bei den Fahrrädern des Bundes bereits heute der Fall ist. Ein anderer Weg könnte eingeschlagen werden mit der Ver- pflichtung der Fahrradproduzenten, die Rahmennummer besser lesbar anzubringen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Keller Internationales Jahr der Jugend. Bundesbeitrag Postulat Keller Année internationale de la jeunesse. Subvention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.944 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 727-728 Page Pagina Ref. No 20 013 264 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
22. März 1985 N 727 Postulat Keller #ST# 84.943 Postulat Grassi Nationale Phonothek Fonoteca nazionale svizzera Phonothèque nationale Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1984 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, in welcher Form die Schweizerische Phonothek in Lugano, die sich zurzeit als Stiftung neu organisiert, angemessen unterstützt werden könnte. Testo del postulato del 14 dicembre 1984 Invito il Consiglio federale a esaminare in quale forma possa essere concesso un adeguato aiuto alla Fonoteca nazionale svizzera con sede a Lugano, (aguale si sta attualmente riorganizzando sotto forma di fondazione. Texte du postulat du 14 décembre 1984 Le Conseil fédéral est invité à examiner sous quelle forme on pourrait accorder une aide convenable à la Phonothèque nationale suisse, dont le siège se trouve à Lugano et qui est sur le point de devenir une fondation. Schriftliche Begründung Motivazione scritta Développement par écrit
1. Mentre esistono a.livello nazionale degli archivi cinema- tografici sovvenzionati dalla Confederazione, l'archiviazione di dischi, nastri magnetici, ecc. non ha trovato finora una soluzione confacente. Piccole fonoteche operano local- mente e senza collaborazione tra di loro, né esistono precise direttive per la raccolta a livello nazionale. La SSR ha un proprio archivio che per mancanza di spazio e di una conve- niente organizzazione non può mettere a disposizione di terzi. In queste condizioni il pericolo è grande che si perda irrime- diabilmente un vasto patrimonio di produzioni di autori svizzeri, sulla Svizzera o prodotte da svizzeri.
2. Partendo da queste premesse e da uno studio preparato dall'Ufficio federale della cultura sulla base delle raccoman- dazioni del rapporto Clottu si è costituita verso la fine del 1983 un'associazione privata con lo scopo di creare una Fonoteca nazionale svizzera. Questa associazione è stata sovvenzionata dalla Confederazione, la quale ha contribuito con 120 000 franchi alle spese del primo investimento. D'al- tro canto la città di Lugano ha accordato gratuitamente l'uso dei locali del vecchio studio radio di Campo Marzio, partico- larmente adatti allo scopo.
3. Sembre ora che l'associazione privata intenda costituire una fondazione che funga da organizzazione portante della Fonoteca nazionale svizzera, sull'esempio dell'altro note- vole centro di documentazione, la Cinemateca di Losanna. La città di Lugano è disponibile a continuare l'aiuto, ma vorrebbe avere la certezza che la Fonoteca nazionale sviz- zera possa godere in futuro anche dell'aiuto finanziario del Cantone Ticino e della Confederazione. Questa esigenza è dovuta al fatto che il centro di documentazione e di raccolta della produzione fonografica nazionale non può rimanere un'istituzione locale, ma deve estendere la sua attività su tutto il Paese. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Februar 1985 Risposta del Consiglio federale del 4 febbraio 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 février 1985 II Consiglio federale è disposto ad accettare il postulato. Überwiesen - Transmis #ST# 84.944 Postulat Keller Internationales Jahr der Jugend. Bundesbeitrag Année internationale de la jeunesse. Subvention Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1984 Der Bundesrat wird ersucht, die Schweizerische Interes- sengemeinschaft für das Internationale Jahr der Jugend (SIGIJJ/CASAIJ), welcher er die Organisation für das Jugendjahr der UNO 1985 anvertraut hat, mit einem ange- messenen Beitrag zu unterstützen. Texte du postulat du 14 décembre 1984 Le Conseil fédéral est prié de soutenir par un subside approprié la Communauté d'action pour l'année internatio- nale de la jeunesse (SIGIJJ/CASAIJ) à laquelle il a confié l'organisation de cette année 1985 dédiée aux jeunes par l'ONU. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher, Blunschy, Butty, Cantieni, Columberg, Darbellay, Dünki, Humbel, Kühne, Morf, Müller-Bachs, Nauer, Neu.komm, Nussbaumer, Oester, Ogi, Robert, Ruckstuhl, Schnyder-Bern, Schule, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, Stappung, Steinegger, Uhlmann, Wick, Ziegler, Zwygart (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz beteiligt sich regelmässig an den jeweiligen UNO- und Europarats-Jahren, welche die Aufmerksamkeit der menschlichen Gesellschaft auf ein besonderes Anliegen richten sollen. Das UNO-Jahr 1985 ist der Jugend gewidmet. Der Bundesrat hat die Organisation für die Gestaltung die- ses Jahres sinnvollerweise den Jugendlichen und ihren Ver- bänden (unter ihnen namentlich dem Dachverband SAJV, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendver- bände mit ihren rund 500000 Mitgliedern) selbst übertra- gen. Diesem Auftrag entsprechend hat sich die «Schweizeri- sche Interessengemeinschaft für das Internationale Jahr der Jugend» (SIGIJJ, en français CASAIJ) gebildet und an die Arbeit gemacht. Die SIGIJJ hat ein attraktives Konzept für die Gestaltung des Jahres der Jugend ausgearbeitet. Davon konnte sich auch die parlamentarische Kontaktgruppe für Jugendfragen über- zeugen, welche eine Vertretung der Organisatoren anhörte. Die Themen sind: Partizipation, Frieden, Entwicklung. Aus vielen Landesgegenden liegen bereits Projekte vor oder sind in Vorbereitung; sie belegen das Interesse der Jugendlichen an diesem Jahr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985 Die Schweizerische Interessengemeinschaft für das Interna- tionale Jahr der Jugend 1985 (SIGIJJ) fand beim Bund seit der im Juni 1983 erfolgten Gründung Unterstützung. So wurde ihr zunächst aus dem Kredit zur Förderung der aus- serschulischen Jugendarbeit ein Kostenbeitrag an das Sekretariat in der Höhe von insgesamt 150 000 Franken in Aussicht gestellt, wovon bis Ende 1984 bereits 79 000 Fran- ken ausbezahlt worden sind. Darüber hinaus war das Depar- tement des Innern bemüht, aus öffentlichen Geldern zugun- sten der SIGIJJ einen Projektfonds zu äufnen. Durch Bei- träge aus dem 10-Prozent-Abzug des Verkaufserlöses der Pro^Juventute-Marken 1984 (100000 Franken), aus dem Spielbankenfonds (50 000 Franken) sowie der General- Guisan-Stiftung (40000 Franken) kamen so bis Ende 1984 insgesamt 190 000 Franken zusammen. Im Januar 1985 hat der Bundesrat grundsätzlich beschlossen, zusätzlich noch
Postulat Schule 728 N 22 mars 1985 einen Nachtragskredit in der Höhe von 150 000 Franken zu beantragen. Aus diesen Beschlüssen und Bemühungen resultiert ein Gesamtbeitrag von 490 000 Franken an die SIGIJJ. Das Postulat ist damit erfüllt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 84.924 Postulat Schule Fahrradkennzeichen. Verzicht Cycles. Abandon du signe distinctif Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Stras- senVerkehrsgesetzes zu prüfen und vorzuschlagen mit dem Ziel, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfachen. Insbesondere soll auf das jährliche Fahrradkennzeichen gemäss Artikel 18 SVG verzichtet werden. Zu prüfen wäre gleichzeitig die Frage, ob auf das bundesrechtliche Obliga- torium einer Haftpflichtversicherung für Radfahrer verzich- tet werden kann. Texte du postulat du 13 décembre 1984 Le Conseil fédéral est invité à étudier et à proposer une modification de la loi sur la circulation routière visant à simplifier les dispositions relatives aux cycles et notamment à supprimer la plaque annuelle prévue à l'article 18 de ladite loi. Il conviendrait en outre d'examiner simultanément la possibilité d'abroger l'obligation faite aux cyclistes de sous- crire une assurance responsabilité civile. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- Bern, Bonny, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Kohler Raoul, Künzi, Lüchinger, Maitre-Genf, Massy, Müller-Meilen, Nef, Petitpierre, Pfund, Schwarz, Spoerry, Steinegger, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (23) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Zeichen der Förderung der umweltfreundlichen Fahrrä- der wie auch des Abbaus von unnötiger Bürokratie ist schon in verschiedenen Kantonen die Frage aufgeworfen worden, ob nicht auf die kantonalen Velonummern verzichtet werden könnte. In unserm Lande sind zurzeit 2,9 Millionen Motorwa- gen, 190 000 Motorräder, 675 000 Motorfahrräder und rund 2,2 Millionen Fahrräder eingelöst. Bis 1965 hatte die Zahl der Fahrräder jene der Motorfahrzeuge noch übertroffen, seit- her aber hat sich der Motorisierungsgrad weiter stark er- höht. Die mit dem motorisierten Verkehr verbundene hohe Umweltbelastung wie auch die Notwendigkeit des Energie- sparens haben zu einem Sinneswandel gegenüber dem Fahrrad geführt. Mit den verschiedensten Mitteln wird heute versucht, das umweltfreundliche Fahrrad verstärkt zu för- dern. Bis heute ist es allerdings nicht möglich, auf die Umtriebe mit den jährlichen Velonummern zu verzichten. Die Vor- schriften des Strassenverkehrsgesetzes des Bundes stehen diesem velofreundlichen Ansinnen entgegen. Es ist in die- sem Bundesgesetz festgehalten, dass die Kantone von Amtes wegen jährlich jedem Fahrradbenützer ein amtliches Kennzeichen abzugeben haben. Damit verknüpft ist die Ver- pflichtung der Kantone zum Abschluss einer Kollektiv-Haft- pflichtversicherung für Radfahrer. Diese Bundesregelung führt zu einer sehr aufwendigen Administration, die kaum kostendeckend abgewickelt wer- den kann. Für ein jährliches Nummernschild verlangen die Kantone heute meist zwischen 8 und 10 Franken, wovon etwa die Hälfte auf die Haftpflichtprämie entfällt. Aus den verbliebenen 4 bis 5 Franken haben die Kantone die Kosten des Aluminiumschildes und ihrer ganzen Administration zu decken. In der Regel muss zwischen Kanton und Gemeinde über die verkauften Nummernschilder abgerechnet werden, wobei den Gemeinden meistens ein Teil des Bruttoertrages überlassen wird. Für einmal sind wir bürokratischer als die meisten unserer Nachbarstaaten. Selbst die Bundesrepublik Deutschland verzichtet auf derartige Velonummern und erspart sich den damit verbundenen administrativen Aufwand. Schon dieser Blick über die Grenze zeigt auf, dass auch in der Schweiz auf die Velonummern-Bürokratie verzichtet werden könnte. Was die Haftpflichtversicherung anbetrifft, ist festzustellen, dass die Velofahrer bei einer Kollision meistens die Geschä- digten sind und allenfalls gegenüber einem angefahrenen Fussgänger schadenersatzpflichtig werden könnten. Es gibt indessen viele andere Tätigkeiten, die mit viel grösseren Risiken verbunden sind, wo der Staat auch keine Haftpflicht- versicherung obligatorisch vorschreibt. Denken wir bei- spielsweise nur an den Wintersport. Das Skifahren ist bezüg- lich der Haftpflichtfrage wohl wesentlich kritischer anzuse- hen, ohne dass aber hier je von einem Haftpflichtobligato- rium gesprochen worden ist. Wünschenswert wäre sicher, wenn möglichst alle den Schutz einer allgemeinen Haft- pflichtversicherung geniessen würden. Die Velohaftpflicht ist bei den heutigen Lebensgewohnheiten viel zu punktuell und führt in sehr vielen Fällen zu einer Überversicherung, wenn nämlich gleichzeitig eine private Haftpflichtversiche- rung abgeschlossen worden ist. Unter diesem Aspekt er- scheint es als durchaus vertretbar, dass der Staat auf diese punktuelle Haftpflichtvorschrift verzichtet. Ein weiterer Umweltschutzaspekt darf im Zusammenhang mit den Velonummern nicht übersehen werden. Ein einziges Fahrradkennzeichen wiegt rund 12 Gramm. In der Schweiz werden jährlich über 26 Tonnen wertvolles Aluminium für die jährlichen Velonummern verwendet, wobei dieses energieträchtige Metall in aller Regel nicht dem Recycling zugeführt werden kann. Der Verzicht auf die jährliche Velo- nummer wäre damit ein konkretes, mit einer Einsparung von 26 Tonnen Aluminium pro Jahr verbundenes Umwelt- und Energiesparpostulat. Zur künftigen Identifikation verloren- gegangener oder gestohlener Fahrräder könnte durchaus noch das letztverwendete Nummernschild gebraucht wer- den. Allenfalls wäre auch denkbar, dass ein einziges, perma- nentes Fahrradkennzeichen abgegeben wird, so wie das bei den Fahrrädern des Bundes bereits heute der Fall ist. Ein anderer Weg könnte eingeschlagen werden mit der Ver- pflichtung der Fahrradproduzenten, die Rahmennummer besser lesbar anzubringen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Keller Internationales Jahr der Jugend. Bundesbeitrag Postulat Keller Année internationale de la jeunesse. Subvention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.944 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 727-728 Page Pagina Ref. No 20 013 264 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.