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84.917

Ch Vb · 1985-03-22 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

22. März 1985 N 757 Interpellation Landolt n'a jamais fourni de renseignements sur les conséquences prévisibles pour notre pays?

9. Est-il exact que le scénario de l'exercice prévoyait le lancement par la France de deux bombes atomiques sur la Suisse, alors qu'officiellement, les autorités suisses ont tou- jours estimé, au cours des dernières années, qu'une guerre nucléaire était de moins en moins vraisemblable? Un telle contradiction n'est-elle pas préjudiciable au sérieux d'un tel exercice?

10. Est-il exact que le scénario de politique étrangère repo- sait notamment sur l'hypothèse que la guerre avait éclaté en raison de l'intervention soviétique en Grèce après que la gauche avait pris le pouvoir dans ce pays? Est-il vrai qu'il était prévu également qu'au cours des opérations, la France avait occupé la Suisse? Est-ce pure coïncidence si les deux pays ainsi impliqués selon le scénario ont des gouvernements socialistes? Notre politique de neutralité ne risque-t-elle pas de souffrir du choix de telles hypothèses? Ne convient-il pas une bonne fois pour toutes de renoncer à de tels exercices? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Christinat, Euler, Fankhauser, Friedli, Hubacher, Jaggi, Lanz, Longet, Mauch, Neukomm, Pitteloud, Robbiani, Ruffy, Vannay (15) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. März 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1985

1. Um die zivilen und militärischen Führungsorgane des Bundes und der Kantone schulen zu können, müssen perio- disch Gesamtverteidigungsübungen durchgeführt werden. In diesen Übungen wird mit echten Unterlagen und zum Teil an den Kriegsstandorten gearbeitet. Um die Situationen zu simulieren, denen unser Land gegebenenfalls mit seinen strategischen Mitteln zu begegnen hat, müssen für solche Übungen fiktive Lagen angenommen werden. Es wäre nicht zu verantworten, den Stand unserer Vorberei- tungen bis in alle Einzelheiten offen darzulegen. Die aus didaktischen Gründen laufend wechselnden Szenarien könnten überdies in der Öffentlichkeit missverstanden wer- den. Aus diesen Gründen sind die Übungsanlagen solcher Übungen klassifiziert. Die Medien und damit auch die Öffentlichkeit wurden aber im Verlauf der Gesamtverteidi- gungsübung 84 (GVÜ 84) so weit als möglich orientiert. Den Mitgliedern der eidgenössischen Räte wurden auf Wunsch weitergehende vertrauliche Informationen erteilt; unter anderen hat auch der Interpellant solche erhalten.

2. Die Armee ist Teil unserer Gesamtverteidigung. Der Stabschef Operative Schulung im Stab der Gruppe für Generalstabsdienste, der mit der Planung, Durchführung und Auswertung der GVÜ 84 betraut wurde, verfügt über die Erfahrungen und den notwendigen Apparat für die Vorberei- tung und Abwicklung solcher komplexer Übungen. Die Zen- tralstelle für Gesamtverteidigung und weitere zivile Instan- zen waren jedoch an der Übungsleitung massgeblich betei- ligt. Ein weiterer Grund dafür, die Leitung der GVÜ 84 dem Stabschef Operative Schulung zu übertragen, liegt in der Tatsache, dass die operativen Übungen der Armee, die ebenfalls von ihm angelegt werden, seit einiger Zeit mit den Gesamtverteidigungsübungen zusammengelegt worden sind. Die Armee ist auf das enge Zusammenwirken mit den zivilen Behörden angewiesen.

3. Die GVÜ 80 stand als bisher einzige Gesamtverteidi- gungsübung sowohl unter einem zivilen wie auch unter einem militärischen Übungsleiter. Eine solche Übungsspitze hat Vor- und Nachteile; sie verursacht nicht zuletzt höhere Kosten. Dennoch ist es durchaus möglich, dass zukünftige Gesamtverteidigungsübungen auch wieder nach dieser For- mel durchgeführt werden.

4. Die Kosten für die GVÜ 84 - soweit sie nicht durch die militärdienstpflichtigen Teilnehmer verursacht wurden, die ohnehin hätten besoldet werden müssen - belaufen sich bundesseitig auf knapp 1,4 Millionen Franken. Dieser Betrag steht in einem guten Verhältnis zu den erzielten Verbesse- rungen im Bereich der Selbstbehauptung in ausserordent- lichen Lagen und den gewonnenen Erkenntnissen. Bei den Kantonen dürften die Verhältnisse ähnlich liegen.

5. Die Kantone, die an der GVÜ 84 mitgewirkt haben, wur- den mit Rücksicht auf das Szenarium nach regionalen, sprachlichen und organisatorischen Kriterien ausgewählt. Mit den Projekten der NAGRA hatte diese Auswahl nichts zu tun.

6. Die das Szenarium der GVÜ 84 betreffenden Fragen (6 bis

10) beantworten wir gesamthaft wie folgt: In der Übungsan- lage wurden weder Landesteile noch Parteien, politische oder andere Gruppierungen in irgendeiner Weise diskrimi- niert. Es wurden aber kritische Meinungen zur offiziellen Selbstbehauptungsdoktrin dargestellt, um den Übungsteil- nehmern die sachgerechte Auseinandersetzung damit zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden Elemente der indirek- ten Konfliktführung simuliert, wie sie heute zum allgemei- nen Bedrohungsbild gehören. Über Einzelheiten des Szenariums kann keine öffentliche Auskunft gegeben werden. Ganz allgemein diente die Übungsanlage dazu, das Verhalten der mitwirkenden Instan- zen in allen strategischen Fällen - also auch im Katastro- phenfall unter atomaren Bedingungen - zu überprüfen und die mutmassliche Effizienz unseres strategischen Instru- mentariums abzuschätzen. Hierfür wurden Annahmen ge- troffen, wie sie alle Staaten, die ihre Verteidigung ernst nehmen, zur Überprüfung ihrer Vorbereitungen treffen müs- sen. Die gedankliche Konstruktion von Krisen-, Kriegs- und Katastrophenlagen und deren Ursachen ist dabei unerläss- lich; mit überflüssigen «Kriegsspielen» haben solche Szena- rien nichts zu tun. Im Verlaufe der letzten Jahrzehnte sind zahlreiche Übungen dieser Art organisiert worden. In ihren Szenarien sind immer wieder fremden Staaten Rollen zugedacht worden, die als Übungsgrundlage dienten. Die supponierte Ausgangslage der GVÜ 84 entsprach in keiner Weise der offiziellen Analyse der tatsächlichen Situation in den betroffenen Ländern. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 42 Stimmen Dagegen 54 Stimmen #ST# 84.917 Interpellation Landolt Instruktionsoffiziere der Sanitätstruppen Officiers instructeurs des troupes sanitaires Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1984 Seit Jahren hat die Zahl der diplomierten Medizinalpersonen unter den Instruktionsoffizieren der Sanität abgenommen. Schon seit einiger Zeit befinden sich unter diesen Instrukto- ren weder Ärzte, Zahnärzte noch Apotheker. Es kommt daher vor, dass in Rekrutenschulen der Sanitätstruppen nur gerade einige abverdienende Leutnants oder Oberleutnants beruflich zu den Medizinalpersonen gehören. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie die Soldregelungen und Karrieremöglichkeiten für einen Instruktionsoffizier so schlecht, dass sich deswegen keine Medizinalpersonen zum Instruktionskader melden?

Interpellation Stappung 758 N 22 mars 1985

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zur Erfüllung des Konzepts des koordinierten Sanitätsdienstes unter den Sanitätsinstruktionsoffizieren unbedingt entspre- chendes Fachpersonal vorgefunden werden muss?

3. Könnten die Anstellungsbedingungen für Medizinalper- sonen der Sanitätsoffiziere derart gestaltet werden, dass Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sich zumindest für einige Jahre zur Instruktionstätigkeit entschliessen könnten? Texte de l'interpellation du 13 décembre 1984 Depuis plusieurs années, le nombre des officiers instruc- teurs des troupes sanitaires qui ont reçu une formation médicale complète a diminué. Il y a quelque temps déjà que l'on ne trouve plus parmi ces instructeurs ni médecin, ni dentiste, ni pharmacien. C'est pourquoi il arrive parfois qu'il n'y ait, dans les écoles de recrues des troupes sanitaires, que quelques lieutenants et premiers lieutenants, payant leurs galons, qui ont une profession médicale. Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1. Le fait qu'aucun officier ayant reçu une formation médi- cale ne veut entrer dans le corps des instructeurs est-il dû aux mauvaises conditions d'engagement et de travail, ainsi qu'à une solde et à des possibilités d'avancement insuffi- santes?

2. Le Conseil fédéral partage-t-il l'avis selon lequel il est absolument nécessaire qu'il y ait, parmi les officiers instruc- teurs des troupes de santé, du personnel qualifié pour que l'on puisse réaliser la conception du Service sanitaire coor- donné?

3. Serait-il possible de prévoir pour les officiers sanitaires ayant une formation médicale des conditions d'engagement telles que des médecins, dentistes ou pharmaciens puissent choisir, pour quelques années au moins, la profession d'ins- tructeur? Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bremi, Bürer- Walenstadt, Cincera, Fischer-Sursee, Früh, Geissbühler, Hess, Hofmann, Humbel, Iten, Jung, Kühne, Müller-Schar- nachtal, Oehler, Schnider-Luzern, Spalti, Wellauer (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der San RS 267/84 war die Zuteilung von Medizinalperso- nen so ausgefallen, dass in einer Kompagnie weder die Zugführer noch der Kompagniekommandant, noch die Instruktoren Medizinalpersonen waren: ad 1 : Bei der Kommandierung von Ärzten oder Ärztekandi- daten, die kurz vor dem Staatsexamen stehen, sollte nach der Meinung vieler befragter Sanitätsoffiziere darauf geach- tet werden, dass die Medizinalpersonen gleichmässiger an alle fraglichen Kompagnien zugeteilt werden. Auf alle Fälle muss es gewährleistet sein, dass die Sanitätsrekruten in der Fachausbildung soweit ausgebildet werden können, dass sie am Schluss der RS den Anforderungen genügen, die an einen Sanitätssoldaten, auf einer Sanitätshilfsstelle und in Basisspitälern gestellt werden. In vielen Statistiken sind die Durchschnittseinkommen bekanntlich bei rund 100000 Franken im Jahr. In diesem Zusammenhang ist es nützlich zu wissen, wieviel ein Instruk- tionsoffizier im Grad eines Hauptmanns verdient, wenn seine Sozialzulagen, seine Dienst- und Ortszulagen auch mitberücksichtigt werden. ad 2: Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass ein Sanitätssoldat auf einer Hilfsstelle Erste Hilfe leisten und einen Verwundeten transportfähig machen kann. Dazu muss er neben der Wundversorgung auch die Verabrei- chung intramuskulärer und intravenöser Injektionen beherr- schen. Eine einwandfreie Ausführung dieser Ersten Hilfe ist aber nur dann möglich, wenn Fachpersonal die entspre- chenden Instruktionen gegeben hat. ad 3: Ist es nicht möglich, dass den Medizinalpersonen während der Zeit, in der sie sich für den Instruktionsdienst zur Verfügung stellen, Weiterbildungsurlaub zugesichert wird, damit ein späterer Übertritt ins Berufsleben möglich bleibt? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. März 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1985

1. Dass sich erfahrungsgemäss sehr wenig diplomierte Medizinalpersonen für den Beruf des Instruktionsoffiziers in der Armee interessieren, hat verschiedene Gründe. Einmal ist nicht zu übersehen, dass die Arbeitsbedingungen für Ärzte oder Zahnärzte (wesentlich höheres Einkommen, Unabhängigkeit, geregelte Arbeitszeit usw.) attraktiver sind als diejenigen für einen Instruktionsoffizier, der seinen Arbeitsort nicht frei wählen kann, mit unregelmässigen Arbeitszeiten rechnen muss und beispielsweise seine Ferienplanung den Bedürfnissen der militärischen Ausbil- dung anpassen muss. Dazu kommt, dass sich ein Arzt, Zahnarzt oder Apotheker, der sich für die Instruktorenlauf- bahn entschliesst, damit rechnen muss, dass er seinen erlernten Beruf später nicht mehr wird ausüben können, weil ohne dauernde Praxis und Weiterbildung eine spätere Rückkehr in den medizinischen Beruf kaum noch möglich ist.

2. Es wäre zu wünschen, dass sich vermehrt Ärzte, Zahn- ärzte oder Apotheker als Instruktionsoffiziere zur Verfügung stellen. Das Militärdepartement ist denn auch bemüht, entsprechende Anwärter gewinnen zu können. Aus den dar- gelegten Gründen führt dies leider nur selten zum Erfolg (gegenwärtig ein Bewerber). Immerhin darf festgehalten werden, dass die Verwirklichung des koordinierten Sanitätsdienstes durch den Mangel an diplomierten Medizinalpersonen im Instruktionskorps der Sanitätstruppen nicht in Frage gestellt ist.

3. Die Anstrengungen des Militärdepartementes, «Instrukto- ren auf Zeit» einstellen zu können, führen bei diplomierten Medizinalpersonen nicht zum gewünschten Erfolg, weil, wie bereits dargelegt, die Aussicht auf eine erfolgreiche Rück- kehr in den erlernten Arzt- oder Zahnarztberuf sehr klein ist. Instruktionsoffiziere haben eine Ausbildung zu durchlaufen, die neben der Probezeit unter anderem die Militärschulen l und II umfasst und rund drei Jahre dauert. Diese Ausbildung muss auch von Medizinalpersonen erbracht werden. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Mehrheit Dagegen Minderheit #ST# 84.596 Interpellation Stappung Lokalradios. Beteiligung von Verlegern Radios locales. Participation d'éditeurs de journaux Wortlaut der Interpellation vom 10. Dezember 1984 Der Bundesrat hat am 3. Dezember 1984 eine Beteiligung der «Berner Zeitung» (BZ) am Lokalradio ExtraBE gutge- heissen. Mit diesem Entscheid hat er seine bisherige Politik massiv geändert: Noch im Juni 1983 hatte der Bundesrat ein Verlegerradio für Bern abgelehnt und das «BZ«-Gesuch für ein-Radio «Bärner Wälle» abgewiesen. Ich frage den Bundesrat:

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, das Besitzesän- derungen bei Lokalradios während der Versuchsphase die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Landolt Instruktionsoffiziere der Sanitätstruppen Interpellation Landolt Officiers instructeurs des troupes sanitaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.917 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 757-758 Page Pagina Ref. No 20 013 293 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.