Dispositiv
- Steht der Bundesrat nach wie vor hinter der Auffassung, dass die Donau-March-Auen zu Recht zum Inventar der internationalen Ramsar-Konvention gehören?
- Erachtet er die geplante Zerstörung dieser Auen allein als innerösterreichische Sache?
- Ist der Bundesrat bereit - entsprechend den Bestimmungen der Ramsar-Konven- tion von seinem Recht als Vertragspartner Gebrauch zu machen und das Büro der Ramsar-Konvention wegen der geplanten Zerstörung eines durch die Konvention geschütz- ten Gebietes anzurufen; - im Falle des verletzten Berner Übereinkommens den dafür zuständigen Europarat anzurufen? Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984 Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
- Est-il toujours d'avis que c'est à juste titre que les forêts alluviales du Danube, situées près de la frontière autri- chienne, sont inscrites sur la liste de la Convention interna- tionale de Ramsar?
- Estime-t-il que la destruction prévue de ces forêts allu- viales est un affaire relevant exclusivement de la souverai- neté autrichienne?
- Le Conseil fédéral est-il prêt - à faire usage du droit qui est le sien en vertu de la Convention de Ramsar - à laquelle la Suisse est Partie contractante - et de faire appel au bureau de ladite Conven- tion en raison de la destruction prévue d'une zone pro- tégée? - à faire appel au Conseil de l'Europe, compétent en la matière, s'il s'avérait qu'il y a violation de la Convention de Berne? Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St.Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Borei, Brélaz, Bundi, Carobbio, Chopard, Christinat, Clivaz, Darbellay, Deneys, Dünki, Eggenberg- Thun, Eppenberger-Nesslau, Euler, Fankhauser, Friedli, Grendelmeier, Günter, Mari, Hegg, Jaeger, Landoli, Lanz, Longet, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Meyer-Bern, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Gehen, Ogi, Petitpierre, Pidoux, Pitteloud, Rebeaud, Robert, Ruckstuhl, Ruffy, Sager, Schnider-Luzern, Schule, Segmüller, Seiler, Soldini, Stamm Judith, Stamm Walter, Vannay, Weber Monika, Weder-Basel, Wick, Zwingli, Zwygart (61 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das grosse Auwaldgebiet bei Hainburg an der Donau ist das letzte dieser Art in Mitteleuropa. Für viele bedrohte Tierarten Europas sind die Donau-Auen von unersetzlichem Wert, und für die Erhaltung dieses Gebietes wurden auch Schweizer Naturschutzgelder eingesetzt. Die Donau-March-Auen sind wegen ihrer besonderen Bedeutung ausdrücklich ins Inven- tar der internationalen Ramsar-Konvention aufgenommen worden; ebenso geschützt sind sie durch das internationale Berner Artenschutzübereinkommen. Zur Respektierung bei- der Abkommen haben sich sowohl Österreich als auch die Interpellation Longet 734 N' 22 mars 1985 Schweiz vertraglich verpflichtet. Durch den geplanten Bau des Kraftwerkes Hainburg würde nach Meinung internatio- naler Naturschutzorganisationen und wissenschaftlicher Autoritäten wie Nobelpreisträger Konrad Lorenz diese letzte grosse Auenlandschaft Mitteleuropas zerstört. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Februar 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 février 1985
- Der Bundesrat teilt die Sorge weiter Kreise der schweize- rischen Bevölkerung über die fortschreitende Zerstörung der Umwelt, deren Auswirkungen vor nationalen Grenzen nicht halt machen. Er ist sich auch bewusst, dass die Erhal- tung der Natur und ihrer Reichtümer eine Aufgabe ist, die ohne internationale Zusammenarbeit nicht mehr erfüllt wer- den kann. Der Bundesrat hat Verständnis für die in der Interpellation und in anderen Eingaben zum Ausdruck gebrachte Beunruhigung über die Zukunft der Donau- March-Auen. Die Situation hat sich inzwischen insofern ver- ändert, als die österreichischen Behörden Anfang Januar die Rodung und alle Bauarbeiten in diesem Gebiet einstwei- len einstellten, um Zeit für zusätzliche Abklärungen zu gewinnen, und für das weitere Vorgehen ein 11-Punkte- Programm beschlossen, in dem die besondere Berücksichti- gung der Anliegen des Umweltschutzes und damit unausge- sprochen auch der beiden Übereinkommen von Ramsar und Bern in Aussicht gestellt wird.
- Das am 2. Februar 1971 in Ramsar abgeschlossene Über- einkommen über Feuchtgebiete, dem sowohl die Schweiz wie auch Österreich angehören, sieht vor, dass jede Ver- tragspartei beim Beitritt wenigstens ein international bedeu- tendes Feuchtgebiet zur Aufnahme in eine Liste benennt. Tatsächlich sind in der Liste zurzeit nicht nur eines, sondern fünf österreichische Feuchtgebiete aufgeführt, darunter die Donau-March-Auen. Das Abkommen hält ferner fest, dass die Aufnahme eines Feuchtgebietes in die Liste die aus- schliesslichen Hoheitsrechte der entsprechenden Vertrags- partei nicht beeinträchtigt und dass jede Vertragspartei berechtigt ist, die Grenzen eines solchen Feuchtgebietes wegen dringender nationaler Interessen aufzuheben oder enger zu ziehen, unter der Bedingung, dass jeder Verlust von Feuchtgebieten so weit wie möglich ausgeglichen wird. Die Vertragsparteien sind schliesslich gehalten, die das Sekretariat des Übereinkommens führende Organisation, die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Reichtümer (UICN), über alle Änderungen in der Liste zu unterrichten und einander hinsichtlich der Erfüllung der sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflich- tungen zu konsultieren. Mit dem am 19. September 1979 abgeschlossenen Berner Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, dar- unter die Schweiz und Österreich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre nationale Politik zur Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu fördern und bei ihrer Planungs- und Entwicklungspolitik jede Beeinträchtigung dieser Lebens- räume zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. In drei Anhängen werden jene gefährdeten Pflanzen- und Tierarten aufgezählt, die jede Vertragspartei durch Gesetz- gebung und Verwaltungsmassnahmen besonders schützen will. Durch die Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien und durch Förderung und Koordination der entsprechenden Forschungsarbeiten soll die Wirksamkeit der im Überein- kommen vorgesehenen Massnahmen erhöht werden. Die Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens wurde einem Ständigen Ausschuss übertragen, der seinerseits dem Ministerkomitee des Europarates berichtet.
- Das Urteil darüber, ob die Übereinkommen von Ramsar und Bern durch die von den österreichischen Behörden als von nationalem Interesse eingestuften Bauvorhaben in den Donau-March-Auen überhaupt verletzt werden, falls für zu opfernde Feuchtgebiete und natürliche Lebensräume Ersatz geschaffen wird, liegt bei den mit der Überwachung der Einhaltung dieser Übereinkommen betrauten Gremien, in denen alle Mitgliedstaaten vertreten sind und in denen die Schweiz aktiv mitwirkt. Zu weiteren Schritten des Bundesra- tes bieten die beiden Übereinkommen keine rechtliche Grundlage. In der Erklärung der Umweltkonferenz der Ver- einigten Nationen in Stockholm im Jahre 1972 und in der 1982 verabschiedeten Weltcharta der Vereinten Nationen für die Natur werden aber alle Staaten in allgemeiner Form zur gemeinsamen Planung und zur Zusammenarbeit in den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes aufgerufen. In diesem Sinn hat Bundesrat Pierre Aubert beim kürzlichen Besuch des österreichischen Aussenministers Leopold Gratz in Bern auf die Besorgnis in der interessierten schwei- zerischen Öffentlichkeit über die Zukunft eines Naturschutz- gebietes von europäischer Bedeutung hingewiesen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 84.930 Interpellation Longet Lage in Afghanistan - Situation en Afghanistan Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1984 Ist der Bundesrat bereit: a. Aus Anlass des fünften Jahrestages der Invasion Afghani- stans, diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker ausdrücklich zu verurteilen und die Widerrechtlich- keit des gegenwärtigen afghanischen Regimes festzustel- len, das durch eine von der Besetzungsmacht inszenierte Palastrevolution an die Macht gekommen ist? b. Den Rückzug der Besetzungstruppen zu verlangen? c. Neben der an Pakistan geleisteten Hilfe für die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge der afghanischen Zivilbevölke- rung, die unter der von der Besetzungsmacht betriebenen Taktik der verbrannten Erde leidet, über anerkannte ad-hoc- Organistionen Lebensmittelhilfe und medizinische Hilfe zu leisten? d. Zu verlangen, dass das IKRK, das in der Schweiz seinen Sitz hat, den Kriegsopfern im Lande selbst uneingeschränkt Hilfe leisten kann? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1984 Le Conseil fédéral est-il prêt à: a. Condamner de manière explicite, à l'occasion du 5e anni- versaire de l'invasion de l'Afghanistan, cette violation du droit des peuples à disposer d'eux-mêmes et à constater l'illégitimité du gouvernement afghan actuel, produit d'une révolution de palais orchestrée par l'occupant; b. Exiger en conséquence le retrait des troupes d'occupa- tion; c. Faire parvenir, outre l'aide actuellement apportée à l'ac- cueil des réfugiés afghans au Pakistan, une aide alimentaire et médicale à la population civile afghane, victime de la tactique de la terre brûlée de l'occupant, ceci par l'entremise d'organisation ad hoc reconnues; d. Exiger, en tant que pays siège du CICR, que ce dernier puisse librement porter secours aux victimes de la guerre dans le pays même? Mitunterzeichner - Cosignataires: Amman-Saint-Gall, Bäumlin, Bircher, Borei, Deneys, Fankhauser, Fehr, Gloor, Jaggi, Lanz, Leuenberger Moritz, Mauch, Nauer, Neukomm, Pitteloud, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uch- tenhagen, Vannay, Weber-Arbon (22) Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Oester Zerstörung der Donau-Auen. Verletzung internationaler Konventionen Interpellation Oester Destruction des forêts alluviales du Danube. Violation de conventions internationales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.912 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 733-734 Page Pagina Ref. No 20 013 271 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
22. März 1985 N 733 Interpellation Oester Einerseits wird angestrebt, echte Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht mehr kriminalisieren zu müs- sen, was in Erfüllung der Motion der nationalrätlichen Kom- mission (ursprünglich Motion Segmüller) eine Revision des Militärstrafgesetzes nach sich ziehen würde. Andererseits wird die vom Bundesrat am 1. Januar 1982 in Kraft gesetzte befristete Regelung des waffenlosen Militär- dienstes im Lichte der seither gemachten Erfahrungen auf Gesetzesstufe verankert werden müssen. Insbesondere wer- den die Zulassungskriterien zu überprüfen sein. Formell wird es sich um eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärorganisation handeln. Die eidgenössischen Räte werden somit in naher Zukunft über konkrete Vorschläge in diesen beiden Bereichen zu befinden haben. Der Bundesrat ist sich selbstverständlich bewusst, dass der Handlungsspielraum nicht unbegrenzt ist. Auch wenn dieser voll ausgeschöpft wird, wird es nicht möglich sein, ohne entsprechende Verfassungsänderung einen umfassenden Zivildienst einzuführen. Immerhin soll- ten für die Dienstverweigerer aus echten Gewissensgründen Erleichterungen gefunden und mit der Weiterführung des waffenlosen Militärdienstes eine zumutbare Alternative auf Gesetzesstufe verankert werden können.
3. Bekanntlich hatte sich der Bundesrat für das in seiner Botschaft vom 21. Juni 1976 (76.060) zur Münchensteiner Initiative zur Annahme empfohlene, aber von Volk und Stän- den abgelehnte Zivildienstmodell stark engagiert. In Würdi- gung der durch zwei Volksabstimmungen geschaffenen Lage glaubt der Bundesrat, dass für eine spätere, umfas- sende Lösung etwa folgende Randbedingungen beachtet werden müssten:
- Am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht ist festzuhal- ten; die Zulassung zum Zivildienst soll die Ausnahme bleiben
- Glaubhaftmachen eines religiös oder ethisch begründe- ten Gewissenskonflikts für die Zulassung zum Zivildienst.
- Schriftliches und mündliches Bewilligungsverfahren.
- Tatbeweis.
- Weitestmögliche Gleichwertigkeit der Anforderungen von Militärdienst und Zivildienst.
- Einsatz der Zivildienstleistenden im Rahmen der Bundes- zwecke.
4. Der Bundesrat hält dafür, dass der in zwei Volksabstim- mungen zum Ausdruck gebrachte Wille, am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht festzuhalten, unter allen Umstän- den respektiert werden muss. Es sollen deshalb zunächst einmal die erwähnten Änderungen auf Gesetzesstufe ver- wirklicht und damit Erfahrungen gesammelt werden. Erst dann dürfte es sich vertreten lassen, dem Souverän erneut eine Vorlage zur Änderung der Bundesverfassung und zur Einführung eines Zivildienstes zu unterbreiten. Schriftliche Erklärung des Bundesrats Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der FdP-Fraktion entgegenzunehmen. Präsident: Die Urheber verlangen Diskussion. Diskussio'n verschoben - Discussion renvoyée #ST# 84.912 Interpellation Oester Zerstörung der Donau-Auen. Verletzung internationaler Konventionen Destruction des forêts alluviales du Danube. Violation de conventions internationales Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984 Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Steht der Bundesrat nach wie vor hinter der Auffassung, dass die Donau-March-Auen zu Recht zum Inventar der internationalen Ramsar-Konvention gehören?
2. Erachtet er die geplante Zerstörung dieser Auen allein als innerösterreichische Sache?
3. Ist der Bundesrat bereit
- entsprechend den Bestimmungen der Ramsar-Konven- tion von seinem Recht als Vertragspartner Gebrauch zu machen und das Büro der Ramsar-Konvention wegen der geplanten Zerstörung eines durch die Konvention geschütz- ten Gebietes anzurufen;
- im Falle des verletzten Berner Übereinkommens den dafür zuständigen Europarat anzurufen? Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984 Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
1. Est-il toujours d'avis que c'est à juste titre que les forêts alluviales du Danube, situées près de la frontière autri- chienne, sont inscrites sur la liste de la Convention interna- tionale de Ramsar?
2. Estime-t-il que la destruction prévue de ces forêts allu- viales est un affaire relevant exclusivement de la souverai- neté autrichienne?
3. Le Conseil fédéral est-il prêt
- à faire usage du droit qui est le sien en vertu de la Convention de Ramsar - à laquelle la Suisse est Partie contractante - et de faire appel au bureau de ladite Conven- tion en raison de la destruction prévue d'une zone pro- tégée?
- à faire appel au Conseil de l'Europe, compétent en la matière, s'il s'avérait qu'il y a violation de la Convention de Berne? Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St.Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Borei, Brélaz, Bundi, Carobbio, Chopard, Christinat, Clivaz, Darbellay, Deneys, Dünki, Eggenberg- Thun, Eppenberger-Nesslau, Euler, Fankhauser, Friedli, Grendelmeier, Günter, Mari, Hegg, Jaeger, Landoli, Lanz, Longet, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Meyer-Bern, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Gehen, Ogi, Petitpierre, Pidoux, Pitteloud, Rebeaud, Robert, Ruckstuhl, Ruffy, Sager, Schnider-Luzern, Schule, Segmüller, Seiler, Soldini, Stamm Judith, Stamm Walter, Vannay, Weber Monika, Weder-Basel, Wick, Zwingli, Zwygart (61) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das grosse Auwaldgebiet bei Hainburg an der Donau ist das letzte dieser Art in Mitteleuropa. Für viele bedrohte Tierarten Europas sind die Donau-Auen von unersetzlichem Wert, und für die Erhaltung dieses Gebietes wurden auch Schweizer Naturschutzgelder eingesetzt. Die Donau-March-Auen sind wegen ihrer besonderen Bedeutung ausdrücklich ins Inven- tar der internationalen Ramsar-Konvention aufgenommen worden; ebenso geschützt sind sie durch das internationale Berner Artenschutzübereinkommen. Zur Respektierung bei- der Abkommen haben sich sowohl Österreich als auch die
Interpellation Longet 734 N' 22 mars 1985 Schweiz vertraglich verpflichtet. Durch den geplanten Bau des Kraftwerkes Hainburg würde nach Meinung internatio- naler Naturschutzorganisationen und wissenschaftlicher Autoritäten wie Nobelpreisträger Konrad Lorenz diese letzte grosse Auenlandschaft Mitteleuropas zerstört. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Februar 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 février 1985
1. Der Bundesrat teilt die Sorge weiter Kreise der schweize- rischen Bevölkerung über die fortschreitende Zerstörung der Umwelt, deren Auswirkungen vor nationalen Grenzen nicht halt machen. Er ist sich auch bewusst, dass die Erhal- tung der Natur und ihrer Reichtümer eine Aufgabe ist, die ohne internationale Zusammenarbeit nicht mehr erfüllt wer- den kann. Der Bundesrat hat Verständnis für die in der Interpellation und in anderen Eingaben zum Ausdruck gebrachte Beunruhigung über die Zukunft der Donau- March-Auen. Die Situation hat sich inzwischen insofern ver- ändert, als die österreichischen Behörden Anfang Januar die Rodung und alle Bauarbeiten in diesem Gebiet einstwei- len einstellten, um Zeit für zusätzliche Abklärungen zu gewinnen, und für das weitere Vorgehen ein 11-Punkte- Programm beschlossen, in dem die besondere Berücksichti- gung der Anliegen des Umweltschutzes und damit unausge- sprochen auch der beiden Übereinkommen von Ramsar und Bern in Aussicht gestellt wird.
2. Das am 2. Februar 1971 in Ramsar abgeschlossene Über- einkommen über Feuchtgebiete, dem sowohl die Schweiz wie auch Österreich angehören, sieht vor, dass jede Ver- tragspartei beim Beitritt wenigstens ein international bedeu- tendes Feuchtgebiet zur Aufnahme in eine Liste benennt. Tatsächlich sind in der Liste zurzeit nicht nur eines, sondern fünf österreichische Feuchtgebiete aufgeführt, darunter die Donau-March-Auen. Das Abkommen hält ferner fest, dass die Aufnahme eines Feuchtgebietes in die Liste die aus- schliesslichen Hoheitsrechte der entsprechenden Vertrags- partei nicht beeinträchtigt und dass jede Vertragspartei berechtigt ist, die Grenzen eines solchen Feuchtgebietes wegen dringender nationaler Interessen aufzuheben oder enger zu ziehen, unter der Bedingung, dass jeder Verlust von Feuchtgebieten so weit wie möglich ausgeglichen wird. Die Vertragsparteien sind schliesslich gehalten, die das Sekretariat des Übereinkommens führende Organisation, die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Reichtümer (UICN), über alle Änderungen in der Liste zu unterrichten und einander hinsichtlich der Erfüllung der sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflich- tungen zu konsultieren. Mit dem am 19. September 1979 abgeschlossenen Berner Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, dar- unter die Schweiz und Österreich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre nationale Politik zur Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu fördern und bei ihrer Planungs- und Entwicklungspolitik jede Beeinträchtigung dieser Lebens- räume zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. In drei Anhängen werden jene gefährdeten Pflanzen- und Tierarten aufgezählt, die jede Vertragspartei durch Gesetz- gebung und Verwaltungsmassnahmen besonders schützen will. Durch die Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien und durch Förderung und Koordination der entsprechenden Forschungsarbeiten soll die Wirksamkeit der im Überein- kommen vorgesehenen Massnahmen erhöht werden. Die Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens wurde einem Ständigen Ausschuss übertragen, der seinerseits dem Ministerkomitee des Europarates berichtet.
3. Das Urteil darüber, ob die Übereinkommen von Ramsar und Bern durch die von den österreichischen Behörden als von nationalem Interesse eingestuften Bauvorhaben in den Donau-March-Auen überhaupt verletzt werden, falls für zu opfernde Feuchtgebiete und natürliche Lebensräume Ersatz geschaffen wird, liegt bei den mit der Überwachung der Einhaltung dieser Übereinkommen betrauten Gremien, in denen alle Mitgliedstaaten vertreten sind und in denen die Schweiz aktiv mitwirkt. Zu weiteren Schritten des Bundesra- tes bieten die beiden Übereinkommen keine rechtliche Grundlage. In der Erklärung der Umweltkonferenz der Ver- einigten Nationen in Stockholm im Jahre 1972 und in der 1982 verabschiedeten Weltcharta der Vereinten Nationen für die Natur werden aber alle Staaten in allgemeiner Form zur gemeinsamen Planung und zur Zusammenarbeit in den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes aufgerufen. In diesem Sinn hat Bundesrat Pierre Aubert beim kürzlichen Besuch des österreichischen Aussenministers Leopold Gratz in Bern auf die Besorgnis in der interessierten schwei- zerischen Öffentlichkeit über die Zukunft eines Naturschutz- gebietes von europäischer Bedeutung hingewiesen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 84.930 Interpellation Longet Lage in Afghanistan - Situation en Afghanistan Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1984 Ist der Bundesrat bereit:
a. Aus Anlass des fünften Jahrestages der Invasion Afghani- stans, diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker ausdrücklich zu verurteilen und die Widerrechtlich- keit des gegenwärtigen afghanischen Regimes festzustel- len, das durch eine von der Besetzungsmacht inszenierte Palastrevolution an die Macht gekommen ist?
b. Den Rückzug der Besetzungstruppen zu verlangen?
c. Neben der an Pakistan geleisteten Hilfe für die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge der afghanischen Zivilbevölke- rung, die unter der von der Besetzungsmacht betriebenen Taktik der verbrannten Erde leidet, über anerkannte ad-hoc- Organistionen Lebensmittelhilfe und medizinische Hilfe zu leisten?
d. Zu verlangen, dass das IKRK, das in der Schweiz seinen Sitz hat, den Kriegsopfern im Lande selbst uneingeschränkt Hilfe leisten kann? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1984 Le Conseil fédéral est-il prêt à:
a. Condamner de manière explicite, à l'occasion du 5e anni- versaire de l'invasion de l'Afghanistan, cette violation du droit des peuples à disposer d'eux-mêmes et à constater l'illégitimité du gouvernement afghan actuel, produit d'une révolution de palais orchestrée par l'occupant;
b. Exiger en conséquence le retrait des troupes d'occupa- tion;
c. Faire parvenir, outre l'aide actuellement apportée à l'ac- cueil des réfugiés afghans au Pakistan, une aide alimentaire et médicale à la population civile afghane, victime de la tactique de la terre brûlée de l'occupant, ceci par l'entremise d'organisation ad hoc reconnues;
d. Exiger, en tant que pays siège du CICR, que ce dernier puisse librement porter secours aux victimes de la guerre dans le pays même? Mitunterzeichner - Cosignataires: Amman-Saint-Gall, Bäumlin, Bircher, Borei, Deneys, Fankhauser, Fehr, Gloor, Jaggi, Lanz, Leuenberger Moritz, Mauch, Nauer, Neukomm, Pitteloud, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uch- tenhagen, Vannay, Weber-Arbon (22)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Oester Zerstörung der Donau-Auen. Verletzung internationaler Konventionen Interpellation Oester Destruction des forêts alluviales du Danube. Violation de conventions internationales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.912 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 733-734 Page Pagina Ref. No 20 013 271 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.