opencaselaw.ch

84.589

Ch Vb · 1985-03-22 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 22 mars 1985

Fachliche Kontakte, auch mit dem Ausland, zu diesem

Thema finden periodisch statt.

Gewässer- und Umweltschutzgesetz ermächtigen den Bun-

desrat bereits heute, die nötigen Massnahmen zu treffen.

Die Motion betrifft somit den delegierten Rechtsetzungs-

bereich des Bundesrates. Dieser kann den Vorstoss daher

nur als Postulat entgegennehmen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

#ST# 84.565

Motion Ammann-St. Gallen

Tabakmissbrauch

Motion Ammann-Saint-Gall

Abus du tabac

Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1984

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung des Tabak-

missbrauchs finanzielle Mittel in angemessener Höhe zur

Verfügung zu stellen.

Texte de la motion du 5 octobre 1984

Le Conseil fédéral est chargé d'allouer des moyens finan-

ciers d'un montant adéquat afin de lutter contre l'abus du

tabac.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Bircher, Blunschy,

Borei, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Candaux,

Carobbio, Christinat, Clivaz, Cotti, Gianfranco, Darbellay,

Deneys, Dünki, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fankhauser,

Früh, Gloor, Grassi, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Hegg,

Herczog, Jaeger, Keller, Kühne, Landolt, Lanz, Leuenberger-

Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell,

Mascarin, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Aargau,

Müller-Zürich, Nauer, Nef, Neukomm, Oehen, Oester, Ott,

Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Robbiani, Robert, Ruch-

Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Uch-

tenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika, Wick, Widmer,

Zwingli, Zwygart

(67)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bundesrat hat im Jahre 1979 bei der Ablehnung der

Guttempler-Initiative auf die Bedeutung der Bekämpfung

des Tabakmissbrauchs hingewiesen und ein Gesetz zur

Vorbeugung durch Gesundheitserziehung vorgeschlagen.

1983 ist der Drogenbericht erschienen, der erneut die

Schädlichkeit des Rauchens unterstreicht. Trotzdem wurde

bis heute wenig unternommen. Die finanziellen Mittel sind

sehr beschränkt, obwohl die volkswirtschaftlichen Schäden

des Tabakkonsums in unserem Land rund 850 Millionen

Franken jährlich betragen. Die Tabakindustrie wendet ihrer-

seitsjährlich rund 80 Millionen Franken für die Werbung auf.

Der Bund nimmt im Jahr rund 800 Millionen Franken durch

Tabaksteuer und -zoll ein. Damit hat er auch die Aufgabe,

wirksame Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens

zu treffen. Beispielsweise stehen der Ursachenbekämpfung

des Alkoholismus jährlich rund 5,5 Millionen Franken zur

Verfügung. In ähnlicher Grössenordnung sollten finanzielle

Mittel zur Ursachenbekämpfung des Tabakmissbrauchs

bereitgestellt werden. Damit sollten längerfristig gesund-

heitserzieherische Programme unterstützt und spezialisierte

Fach- und Dokumentationsstellen, Statistik und Evaluation

finanziert werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 27. Februar 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985

Finanzielle Mittel des Bundes zur Bekämpfung des Tabak-

missbrauchs können mangels einer gesetzlichen Grundlage

nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Präventivge-

setz war vorgesehen, dazu die notwendigen gesetzlichen

Grundlagen zu schaffen. Aufgrund des Vernehmlassungser-

gebnisses zum Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung

eines Bundegesetzes über Krankheitsvorbeugung (Präven-

tivbericht) hat der Bundesrat auf die Ausarbeitung eines

Präventivgesetzes verzichtet. 24 von 26 Kantonen lehnten

ein solches Gesetz auf Bundesebene ab.

Der Bundesrat hat jedoch das Departement des Innern

beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung eines schweize-

rischen Präventivfonds und dessen finanzielle Äufnung

abzuklären. Sofern dieser Fonds zustande kommt, könnten

Massnahmen zur Verhütung und Verringerung des Tabak-

konsums aus diesem Fonds finanziert werden.

Ferner können, sofern Volk und Stände im Juni 1985 der

neuen Verteilung des Reinertrages der Eidgenössischen

Alkoholverwaltung zustimmen, die Kantone ab 1986 für die

Bekämpfung des Tabakmissbrauchs aus ihrem Reinertrags-

anteil gewisse Mittel abzweigen. Der zur Abstimmung gelan-

gende Artikel 32bis der Bundesverfassung sieht vor, dass

die Kantone den ihnen zustehenden 10prozentigen Anteil

am Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für

die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäu-

bungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursa-

chen und Wirkungen verwenden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

#ST# 84.576

Motion Couchepin

Bevölkerungspolitik - Politique démographique

Wortlaut der Motion vom 27. November 1984

Der Bundesrat wird beauftragt:

Dispositiv
  1. eine ständige Kommission für Démographie zu bestellen, die den Auftrag erhält, die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land zu verfolgen, die Öffentlichkeit über die Fol- gen der Bevölkerungsentwicklung zu informieren und abzu- klären, ob die für die Zukunft unseres Landes negativen Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung durch Massnah- men beeinflusst werden können;
  2. dem Parlament Bericht darüber zu erstatten, wie er die Bevölkerungsentwicklung beurteilt. Texte de la motion du 27 novembre 1984 Le Conseil fédéral est chargé:
  3. De créer une commission permanente de la démographie chargée de suivre l'évolution démographique dans notre pays, d'informer l'opinion publique sur les conséquences de révolution démographique, d'examiner si des mesures peu- vent influencer les tendances négatives pour l'avenir du pays de l'évolution démographique;
  4. De faire rapport au Parlement sur son appréciation de révolution démograhique de notre pays. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bonnard, Bonny, Bremi, Cevey, de Chastonay, Christinat, Clivaz, Cotti Flavio, Cotti Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ruf-Bern Bodensterben. Massnahmen Motion Ruf-Bern Dépérissement du sol. Mesures à prendre In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.589 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 718-720 Page Pagina Ref. No 20 013 254 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Motion Puf-Berne 718 N 22 mars 1985 Zurzeit werden von einer verwaltungsinternen Arbeits- gruppe Vorabklärungen im Hinblick auf die Forstgesetzrevi- sion getroffen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Tschuppert: Als Mitglied der Kommission Gesundheit und Umwelt, die die ausserordentliche Waldsession vorberaten hat, hatte ich Gelegenheit, den Text meiner in der Herbstses- sion eingereichten Motion vollumfänglich nochmals in die Kommissionsmotion Waldwirtschaft einzubringen. In Anbetracht der rapiden Verschlechterung des Gesund- heitszustandes unserer Wälder verlangte mein Vorstoss die unverzügliche Revision des eidgenössischen Forstpolizei- gesetzes. Der Vorstoss der Kommission ist bekanntlich inzwischen in beiden Räten als Motion überwiesen worden. Die Revision muss nun aus dem zweiten Paket der Aufga- benneuverteilung herausgelöst und beschleunigt vorange- trieben werden. Der Auftrag ist somit erteilt. Ich kann mich daher mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden erklären, so ganz nach dem Motto: Doppelt genäht hält besser! Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 84.589 Motion Ruf-Bern Bodensterben. Massnahmen Dépérissement du sol. Mesures à prendre Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1984 Gemäss alarmierenden Berichten anerkannter Wissenschaf- ter bahnt sich nach dem Waldsterben eine noch folgen- schwerere weitere Umweltkatastrophe an: das Bodenster- ben. Seit Jahrzehnten gelangen durch sauren Regen, Agro- chemikalien, Abgase, Abfälle, Klärschlamm sowie über Abwässer zunehmende Mengen zahlreicher Umweltgifte (namentlich Schwermetalle) in die Böden vor allem der industrialisierten Länder. Als Folge dieser fatalen Entwick- lung sind die Böden und Äcker - und damit auch die Ernährungsgrundlagen - heute in ihrer Lebensfähigkeit und Fruchtbarkeit existentiell bedroht. Es gilt deshalb schneller und entschlossener zu handeln, als dies beim rasant fort- schreitenden Waldsterben der Fall war und ist. Der Bundesrat wird beauftragt:

1. Umgehend eine umfassende Bestandesaufnahme des Zustandes der Schweizer Böden (insbesondere der land- wirtschaftlich nutzbaren Kulturflächen) - analog der Sana- silva-Studie über das Waldsterben - ausarbeiten zu lassen;

2. Dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten über

- die Ergebnisse der Untersuchung;

- die quantitative Belastung der Böden durch die verschie- denen Umweltgifte (als Ursache des Bodensterbens);

- die erforderlichen Gegenmassnahmen zur Abwendung der drohenden Entwicklung sowie bereits unternommene diesbezügliche Schritte;

3. Dem Parlament möglichst rasch einen umfassenden Massnahmenkatalog zur Beschlussfassung zu unterbreiten bzw. selbst die erforderlichen Entscheide zu fällen, um der schleichenden Vergiftung unserer Böden Einhalt zu gebie- ten und die drohende ökologische Katastrophe wenn mög- lich abzuwenden. Texte de la motion du 6 décembre 1985 D'après des rapports alarmants présentés par d'éminents savants, le dépérissement des forêts ouvre la voie à une catastrophe écologique encore plus lourde de consé- quences, à savoir le dépérissement du sol. En effet, cela fait des dizaines d'années que des quantités croissantes de substances toxiques (surtout des métaux lourds) présentes dans les pluies acides, les engrais chimiques, les gaz d'échappement, les détritus, les boues de décantation et les eaux usées, s'infiltrent dans les sols, notamment dans ceux des pays industrialisés. Cette évolution désastreuse menace l'existence et la fertilité des sols, et par là même la base de notre alimentation. Il convient donc de ne pas agir comme on l'a fait dans le cas du dépérissement des forêts, lequel s'aggrave à vue d'œil, et de faire montre de plus de célérité et de détermination. Le Conseil fédéral est chargé:

1. De faire procéder sans délai à une enquête approfondie sur l'état des sols en Suisse (en particulier sur celui des surfaces cultivables), comme cela a été le cas pour le dépé- rissement des forêts avec le projet Sanasilva;

2. De présenter au Parlament un rapport:

- sur les résultats de l'enquête,

- sur la quantité des diverses substances toxiques qui sont présentes dans les sols (provoquant ainsi leur dépérisse- ment),

- sur les mesures nécessaires pour écarter cette menace ainsi que les actions déjà entreprises dans ce domaine.

3. De soumettre le plus rapidement possible au Parlement un train de mesures à voter, pu alors lui laisser choisir lui- même ce qu'il convient de faire pour mettre un terme à l'empoisonnement insidieux de nos sols et, si possible, empêcher la catastrophe écologique qui nous menace. Mitunterzeichner/Cosignataires: Hegg, Meier-Zürich, Gehen, Soldini (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die sich mehrenden und alarmierenden Berichte anerkann- ter Wissenschafter, beispielsweise des Bodenkunde-Profes- sors Hans Sticher (ETH Zürich) oder von Gerhardt Preu- schen, langjähriger Direktor des Max-Planck-lnstitutes für Landarbeit und Landtechnik in der Bundesrepublik Deutschland, lassen keine Zweifel offen, dass der westlichen Zivilisation nach dem Waldsterben eine noch folgenschwe- rere weitere Umweltkatastrophe droht - das Absterben der Böden und Äcker. Als Folge einer jahrzehntelangen bedenk- lichen Entwicklung sind unsere Böden - Grundlage der Nahrungsmittelproduktion - heute in ihrer Fruchtbarkeit und Lebensfähigkeit existentiell bedroht. Allzulange ist man davon ausgegangen, dass die Erde als Deponie für Industriegifte, Haushaltchemikalien, Rück- stände von Pflanzenschutzmitteln und Düngern geeignet sei, für zahlreiche hochgiftige Substanzen also, die durch sauren Regen, Agrochemikalien, Abgase, Abfälle, Klär- schlamm sowie über Abwässer in die Böden gelangen. Der Eintrag von Umweltgiften in die Erde wird bedenklicher- weise immer grösser, wodurch die Böden und Äcker ihre biologische und physikalische Funktionsfähigkeit zuse- hends verlieren. Eine «schleichende Vergiftung» macht sich bemerkbar, weil die grossen Mengen an Giften nicht mehr neutralisiert und abgebaut werden können. Bodenmikroor- ganismen werden schwerstens geschädigt oder sogar ganz zerstört. Die zunehmend sauren Regenwasser übersäuern die Böden, so dass deren Pufferungsfähigkeit verlorengeht. Dies bedeutet nicht nur eine Behinderung des Pflanzen- wachstums, sondern eine Lösung von Pflanzennährstoffen und Schwermetallen in das Bodenwasser, so dass diese Stoffe ausgewaschen oder von den Pflanzen stärker aufge- nommen werden. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt dadurch ab, und die Nahrungspflanzen werden mit giftigen Rück- ständen belastet. Auf diese Weise gelangen unter anderem Nitrate oder die hochgiftigen Schwermetalle Quecksilber und Cadmium in Überkonzentration in die Nahrungsmittel,

22. März 1985 N 719 Motion Ruf-Bern was schon allein unter dem Gesichtspunkt der Volksge- sundheit als höchst bedenklich beurteilt werden muss. Angeheizt wird dieser Prozess durch das immer umfang- reichere Eindringen von Schwermetallen aus Industrie und Haushalten. Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Tech- nik ist ein mit Schwermetallen verseuchter Boden - im Gegensatz zu Luft und Wasser - nicht zu reinigen. Die entstehenden Schäden sind, wie zu befürchten ist, irrepara- bel. Unsere Ernährungsgrundlage wird somit zwangsläufig in erheblichem Masse gefährdet, was im Hinblick auf die Landesversorgung unabsehbare Folgen nach sich zieht, insbesondere in Verbindung mit der Tatsache, dass die laut Ernährungsplan 80 erforderlichen minimalen Fruchtfolge- flächen bereits heute- aufgrund der andauernden Verbeto- nierung von Kulturland - offensichtlich nicht mehr vorhan- den sind. Sterbende Wälder und die sich daraus ergebenden fatalen Folgen wurden allzu lange nicht ernst genug genommen. Noch heute zögern die verantwortlichen politischen Instan- zen in unverständlicher und unverantwortlicher Weise, die erforderlichen Sofortmassnahmen zur Reinhaltung der Luft zu treffen. Derselbe Fehler darf sich im Falle des Bodenster- bens nicht wiederholen! Es liegt in unserem existentiellen Interesse, alle denkbaren Massnahmen zu treffen, um die noch vorhandene Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Eine möglichst rasch ausgearbeitete umfassende Bestandesauf- nahme des Zustandes der Schweizer Böden - analog der Sanasilva-Studie über das Waldsterben - sowie ein dringli- ches Massnahmenpaket zur Rettung der Böden bedeuten eine absolute Notwendigkeit, wenn auch nur eine minimale Chance bestehen soll, eine drohende ökologische Katastro- phe noch abzuwenden, die jene des Waldsterbens bei wei- tem übertrifft! Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985 Allgemeines Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit wirksamer Massnahmen zum Schutz des Bodens vor Vergiftung. Mit den qualitativen Bodenschutzvorschriften im Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Art. 33 bis 35 USG) soll die Bodenfruchtbarkeit - soweit sie durch Schad- stoffe bedroht ist - geschützt werden. Unter Bodenfrucht- barkeit wird vor allem die Entwicklung und das Fortbeste- hen natürlicher Pflanzengesellschaften und des landwirt- schaftlichen Pflanzenbaues sowie das Abbauvermögen der Böden für natürliches organisches Material und für synthe- tisch hergestellte Hilfsstoffe (Pestizide) verstanden. Massnahmen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit müssen vor allem in den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefähr- dende Stoffe und Abfälle getroffen werden. Der Bundesrat kann zudem Richtwerte für die Beurteilung der Belastung des Bodens mit schädlichen und nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen festlegen. Bereits heute wird der Boden durch allgemeine Düngeemp- fehlungen der eidgenössischen landwirtschaftlichen For- schungsanstalten (1972 ff.) und die bundesrätliche Klär- schlammverordnung vom April 1981 gegen Schwermetall- belastungen und Nährstoffüberdüngungen teilweise ge- schützt. In den Entwürfen zu den Verordnungen über die Luftreinhaltung, über umweltgefährdende Stoffe sowie über Schadstoffgehalte des Bodens schlägt das Eidgenössische Departement des Innern weitere Massnahmen vor, welche der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen. Aufgaben des Bundes

1. Richtwerte (Art. 33 USG): Der Bundesrat kann für die Beurteilung der Belastung des Bodens mit schädlichen und nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen Richtwerte festle- gen. Ein Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte des Bodens durchläuft zurzeit ein Vernehmlassungsverfah- ren. Von besonderer Bedeutung sind dabei Richtwerte für Belastungen der Böden mit Schwermetallen. Diese Stoffe bauen sich nicht ab, werden dem Boden von den Pflanzen nicht im Ausmass des Eintrags entzogen und reichern sich somit langfristig an. Besonders bodengefährdend sind ebenfalls die nur schwer abbaubaren chlorierten zyklischen Kohlenwasserstoffver- bindungen (beispielsweise PCBs). Die nötigen Grundlagen für baldige Entscheide werden zu einem Teil im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms über biogene Roh- und Abfallstoffe erarbeitet, so dass in Zukunft Richtwerte für weitere Schadstoffe des Bodens eingeführt werden können.

2. Landesweites Beobachtungsnetz (NABO) zur Ermittlung der aktuellen Bodenbelastung (Art. 44 USG): Der Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte des Bodens sieht eine langfristige gesamtschweizerische Beobachtung aus- gewählter und repräsentativer Bodenstandorte vor. Die For- schungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld (FAC) baut gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umweltschutz (BUS) ein nationales Beobachtungsnetz auf. Weitere interessierte Bundesstellen sind ebenfalls beteiligt (Bundesamt für Forstwesen, eidge- nössische landwirtschaftliche Forschungsanstalten, Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Birmensdorf, Institut für Waldbau der ETH Zürich). Es sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen etwa 100 Bodenstandorte der Schweiz für eine langfristige Beobachtung bezeichnet werden. Dieses Netz dient der langjährigen Überwachung der allgemeinen Bodenbelastung durch Schadstoffe und soll speziell die Kenntnisse über das Langzeitverhalten der besonders bedenklichen Schwermetalle in den Böden verbessern. Überdies sollen die Auswirkungen von Massnahmen, die von den Kantonen gestützt auf die Luftreinhaltevorschriften und jene zur Beschränkung umweltgefährdender Stoffe getroffen werden, ermittelt werden. Erste Ergebnisse über diese Untersuchungen, die vorläufig die Schwermetallbela- stung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu erwarten. Der Bund übernimmt den Betrieb des NABO-Netzes, um dadurch den Kantonen allgemeingültige Beurteilungs- grundlagen für detailliertere eigene Beobachtungen, Über- wachungen und gezielte Ursachenbehebungen im Falle festgestellter Belastungen zu liefern. Gleichzeitig soll sicher- gestellt werden, dass neu auftretende Bodenbelastungen, beispielsweise durch bisher nicht beobachtete Schadstoff- gruppen, aber auch eine generelle Verschlechterung der Situation bei den Schwermetallen lokal oder regional früh- zeitig erkannt werden. Aufgaben der Kantone (Art. 35 USG) Es muss davon ausgegangen werden, dass das NABO-Netz über diffuse Belastungen der Schweizer Böden nur gene- relle Erkenntnisse vermittelt. Es muss den Kantonen über- lassen bleiben, in Gebieten, wo die Bodenfruchtbarkeit gefährdet oder beeinträchtigt ist, eigene Untersuchungen vorzunehmen. Die Kantone können dabei auf die fachliche Unterstützung des Bundes abstellen, sofern diesem die nöti- gen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Information der Öffentlichkeit und bundesrätliche Absichten Der Bundesrat wird in seinem jährlichen Geschäftsbericht über die Entwicklung der Bodenbelastung und die ergriffe- nen Massnahmen Auskunft geben. Das BUS beabsichtigt überdies, in regelmässigen Zeitabständen von etwa 5 bis 8 Jahren einen Lagebericht über die Ergebnisse aus dem NABO-Programm und über allfällige kantonale Untersu- chungen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen umfas- send sein und auch kritische Fälle darstellen. Für allfällige Massnahmen bei den Verursachern der Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit sind allerdings die "Kantone zu- ständig. Sofern die in den erwähnten Verordnungsentwürfen enthal- tenen bodenrelevanten Bestimmungen in Kraft gesetzt wer- den - das Ergebnis der Vernehmlassung dazu steht noch aus-, werden die erforderlichen Vorkehrungen im Sinne der Motion möglich werden. Der Bundesrat, der dem Boden- schutz eine hohe Priorität einräumt, hat die feste Absicht, eine rasche und umfassend wirkende Ausgestaltung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu verwirklichen.

Motion Couchepin 720 22 mars 1985 Fachliche Kontakte, auch mit dem Ausland, zu diesem Thema finden periodisch statt. Gewässer- und Umweltschutzgesetz ermächtigen den Bun- desrat bereits heute, die nötigen Massnahmen zu treffen. Die Motion betrifft somit den delegierten Rechtsetzungs- bereich des Bundesrates. Dieser kann den Vorstoss daher nur als Postulat entgegennehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 84.565 Motion Ammann-St. Gallen Tabakmissbrauch Motion Ammann-Saint-Gall Abus du tabac Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1984 Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung des Tabak- missbrauchs finanzielle Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen. Texte de la motion du 5 octobre 1984 Le Conseil fédéral est chargé d'allouer des moyens finan- ciers d'un montant adéquat afin de lutter contre l'abus du tabac. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Bircher, Blunschy, Borei, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Candaux, Carobbio, Christinat, Clivaz, Cotti, Gianfranco, Darbellay, Deneys, Dünki, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fankhauser, Früh, Gloor, Grassi, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Hegg, Herczog, Jaeger, Keller, Kühne, Landolt, Lanz, Leuenberger- Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mascarin, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Aargau, Müller-Zürich, Nauer, Nef, Neukomm, Oehen, Oester, Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Robbiani, Robert, Ruch- Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Uch- tenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika, Wick, Widmer, Zwingli, Zwygart (67) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat im Jahre 1979 bei der Ablehnung der Guttempler-Initiative auf die Bedeutung der Bekämpfung des Tabakmissbrauchs hingewiesen und ein Gesetz zur Vorbeugung durch Gesundheitserziehung vorgeschlagen. 1983 ist der Drogenbericht erschienen, der erneut die Schädlichkeit des Rauchens unterstreicht. Trotzdem wurde bis heute wenig unternommen. Die finanziellen Mittel sind sehr beschränkt, obwohl die volkswirtschaftlichen Schäden des Tabakkonsums in unserem Land rund 850 Millionen Franken jährlich betragen. Die Tabakindustrie wendet ihrer- seitsjährlich rund 80 Millionen Franken für die Werbung auf. Der Bund nimmt im Jahr rund 800 Millionen Franken durch Tabaksteuer und -zoll ein. Damit hat er auch die Aufgabe, wirksame Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens zu treffen. Beispielsweise stehen der Ursachenbekämpfung des Alkoholismus jährlich rund 5,5 Millionen Franken zur Verfügung. In ähnlicher Grössenordnung sollten finanzielle Mittel zur Ursachenbekämpfung des Tabakmissbrauchs bereitgestellt werden. Damit sollten längerfristig gesund- heitserzieherische Programme unterstützt und spezialisierte Fach- und Dokumentationsstellen, Statistik und Evaluation finanziert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985 Finanzielle Mittel des Bundes zur Bekämpfung des Tabak- missbrauchs können mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Präventivge- setz war vorgesehen, dazu die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Aufgrund des Vernehmlassungser- gebnisses zum Bericht über die Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundegesetzes über Krankheitsvorbeugung (Präven- tivbericht) hat der Bundesrat auf die Ausarbeitung eines Präventivgesetzes verzichtet. 24 von 26 Kantonen lehnten ein solches Gesetz auf Bundesebene ab. Der Bundesrat hat jedoch das Departement des Innern beauftragt, die Möglichkeiten zur Schaffung eines schweize- rischen Präventivfonds und dessen finanzielle Äufnung abzuklären. Sofern dieser Fonds zustande kommt, könnten Massnahmen zur Verhütung und Verringerung des Tabak- konsums aus diesem Fonds finanziert werden. Ferner können, sofern Volk und Stände im Juni 1985 der neuen Verteilung des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zustimmen, die Kantone ab 1986 für die Bekämpfung des Tabakmissbrauchs aus ihrem Reinertrags- anteil gewisse Mittel abzweigen. Der zur Abstimmung gelan- gende Artikel 32bis der Bundesverfassung sieht vor, dass die Kantone den ihnen zustehenden 10prozentigen Anteil am Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäu- bungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursa- chen und Wirkungen verwenden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 84.576 Motion Couchepin Bevölkerungspolitik - Politique démographique Wortlaut der Motion vom 27. November 1984 Der Bundesrat wird beauftragt:

1. eine ständige Kommission für Démographie zu bestellen, die den Auftrag erhält, die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land zu verfolgen, die Öffentlichkeit über die Fol- gen der Bevölkerungsentwicklung zu informieren und abzu- klären, ob die für die Zukunft unseres Landes negativen Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung durch Massnah- men beeinflusst werden können;

2. dem Parlament Bericht darüber zu erstatten, wie er die Bevölkerungsentwicklung beurteilt. Texte de la motion du 27 novembre 1984 Le Conseil fédéral est chargé:

1. De créer une commission permanente de la démographie chargée de suivre l'évolution démographique dans notre pays, d'informer l'opinion publique sur les conséquences de révolution démographique, d'examiner si des mesures peu- vent influencer les tendances négatives pour l'avenir du pays de l'évolution démographique;

2. De faire rapport au Parlement sur son appréciation de révolution démograhique de notre pays. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bonnard, Bonny, Bremi, Cevey, de Chastonay, Christinat, Clivaz, Cotti Flavio, Cotti

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ruf-Bern Bodensterben. Massnahmen Motion Ruf-Bern Dépérissement du sol. Mesures à prendre In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.589 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 718-720 Page Pagina Ref. No 20 013 254 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.