Erwägungen (3 Absätze)
E. 14 Dezember 1984
N
1927
Postulat Lüchinger
2. In der heute gegebenen wirtschaftlichen und finanzpoliti-
schen Gesamtsituation ist eine Korrektur von der Einnah-
menseite her realistischerweise kaum möglich. Daher müs-
sen die für neue Aufgaben von Lehre und Forschung erfor-
derlichen Mittel vor allem durch Einsparungen in anderen
Bereichen des Hochschulwesens freigemacht werden. Ein-
zelne Bestrebungen in dieser Richtung wurden bereits un-
ternommen.
3. Die Situation ist jedoch so prekär, dass Rationalisierun-
gen und Einsparungen durch Koordination und Zusammen-
legung bisheriger Hochschulleistungen in einem sehr viel
einschneidenderen Ausmass realisiert werden müssen, als
dies bis heute geschah. So wünschbar eine örtliche, sachli-
che und personelle Dezentralisierung von Lehre und For-
schung an sich ist, so steht heute die Aufrechterhaltung
einer genügenden Hochschultätigkeit an sich in Frage. Vor
dieser Priorität muss das Anliegen der Dezentralisierung
klar zurücktreten. Die notwendigen Strukturbereinigungen
werden nur mit einer weitblickenden Unterstützung der poli-
tischen Behörden möglich sein.
4. Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass das Ziel der
Koordination der verschiedenen Hochschulplanungen in
Artikel 19bis des Hochschulförderungsgesetzes niederge-
legt ist. Gemäss Artikel 13 des gleichen Gesetzes können
Sachbeiträge an kantonale Hochschulen verweigert werden,
wenn eine Sachinvestition den Erfordernissen einer sinnvol-
len Zusammenarbeit der schweizerischen Hochschulen
widerspricht. Ein Rechenschaftsbericht über die bisherige
Handhabung dieser Bestimmung ist wünschbar.
Anlässlich der Übernahme der EPUL durch den Bund ist
seinerzeit sehr eindringlich auf die Notwendigkeit einer
intensiven Zusammenarbeit und Koordination bei den Eid-
genössischen Technischen Hochschulen hingewiesen wor-
den. Der damalige Bundesrat H. P. Tschudi erklärte am
E. 18 Juni 1968 im Ständerat: «In den wissenschaftspoliti- schen Diskussionen in Ihrem Rat, im Nationalrat und auch in der Öffentlichkeit wird die Aufgabe der Kooperation oder Koordination sehr stark unterstrichen. Bei den kostspieligen technischen Wissenschaften ist sie ganz besonders wichtig. Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass die Übernahme der EPUL durch den Bund die sicherste und beste Gewähr für die Koordination bietet, denn die beiden Hochschulen werden unter einer einheitlichen Leitung stehen.» Diese Zielsetzung des Jahres 1968 muss unter den heutigen prekären Finanzbedingungen der öffentlichen Hand mit Entschiedenheit durchgesetzt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 84.525 Postulat Lüchinger ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie EPF de Zürich Suppression de la section de pharmacie Universitäten zu überlassen. Die dadurch eingesparten Mit- tel sind für neue dringende Aufgaben der ETH Zürich einzu- setzen. Texte du postulat du 26 septembre 1984 Le Conseil fédéral est chargé, en vue de la concentration et de l'utilisation plus rationnelle des moyens financiers, de supprimer à moyen terme la section de pharmacie de l'EPF de Zurich et de confier cette branche de formation et de recherche aux universités exclusivement. Les moyens ainsi économisés devront être réinvestis dans de nouveaux travaux urgents. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger, Bonny, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Feigenwinter, Frei- Romanshorn, Früh, Geissbühler, Giger, Kohler Raoul, Nef, Oehler, Pfund, Schnyder-Bern, Schwarz, Tschuppert, Wan- ner, Weber-Schwyz (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Die Pharmazie wird heute an der ETH Zürich und an den Universitäten Basel, Bern, Genf und Lausanne gelehrt. An den Universitäten Fribourg und Neuchâtel wird sie für die erste Studienphase vermittelt. Ein 1973 erstelltes Gutachten des inzwischen verstorbenen Prof. Dr. Hubert Bloch schlug aus Rationalisierungsgründen vor, die Lehre und Forschung auf dem Gebiete der Pharma- zie auf zwei schweizerische Hochschulen zu konzentrieren, eine in der deutschen, die zweite in der welschen Schweiz.
2. Aufgrund dieser Empfehlung wurde die Aufhebung der Fakultät für Pharmazie an der Universität Basel und deren Überführung an die ETH Zürich für den Herbst 1977 vorbe- reitet. Die von der Erziehungsdirektion des Kantons Basel Stadt und von der Leitung der ETH Zürich dafür eingeleitete Planung musste jedoch in der Folge abgebrochen werden, weil die massgeblichen politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kreise von Basel Stadt sich der Aufhebung der Pharmazie an der Universität Basel zunehmend wider- setzten.
3. Inzwischen ist die Pharmazie durch eine Änderung der Prüfungsbedingungen stärker der Medizin angenähert wor- den. Ausserdem lassen die prekären finanziellen Bedingun- gen aller schweizerischen Hochschulen heute eine Rationa- lisierung sehr viel dringender erscheinen als in den siebzi- ger Jahren. Aus diesem Grunde ist eine Zusammenlegung der Pharmazie im umgekehrten Sinne anzustreben. Die Abteilung V der Pharmazie an der ETH Zürich soll mittelfri- stig aufgehoben und es sollen statt dessen die entsprechen- den Fakultäten der Universitäten Basel und Bern verstärkt werden. Es wäre insbesondere sinnvoll, das Schwergewicht der Pharmazie nach Basel zu verlegen, das gleichzeitig eine weltberühmte pharmazeutische Industrie beherbergt.
5. Die postulierte Strukturbereinigung auf dem Gebiete der Pharmazie wird zu Mehrkosten an den Universitäten Basel und Bern führen, welche die bisherige Ausbildungskapazität der ETH Zürich ersetzen müssen. Der Bund wird diese beiden Universitäten dafür mindestens in einer Übergangs- phase durch besondere Beiträge entlasten müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. November 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 novembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 26. September 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, im Interesse der Konzentra- tion und des rationelleren Einsatzes der Mittel die Abteilung für Pharmazie an der ETH Zürich mittelfristig aufzuheben und dieses Ausbildungs- und Forschungsgebiet ganz den 243-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Lüchinger ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie Postulat Lüchinger EPF de Zürich Suppression de la section de pharmacie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.525 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1984 - 08:00 Date Data Seite 1927-1927 Page Pagina Ref. No
E. 20 013 004 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
14. Dezember 1984 N 1927 Postulat Lüchinger
2. In der heute gegebenen wirtschaftlichen und finanzpoliti- schen Gesamtsituation ist eine Korrektur von der Einnah- menseite her realistischerweise kaum möglich. Daher müs- sen die für neue Aufgaben von Lehre und Forschung erfor- derlichen Mittel vor allem durch Einsparungen in anderen Bereichen des Hochschulwesens freigemacht werden. Ein- zelne Bestrebungen in dieser Richtung wurden bereits un- ternommen.
3. Die Situation ist jedoch so prekär, dass Rationalisierun- gen und Einsparungen durch Koordination und Zusammen- legung bisheriger Hochschulleistungen in einem sehr viel einschneidenderen Ausmass realisiert werden müssen, als dies bis heute geschah. So wünschbar eine örtliche, sachli- che und personelle Dezentralisierung von Lehre und For- schung an sich ist, so steht heute die Aufrechterhaltung einer genügenden Hochschultätigkeit an sich in Frage. Vor dieser Priorität muss das Anliegen der Dezentralisierung klar zurücktreten. Die notwendigen Strukturbereinigungen werden nur mit einer weitblickenden Unterstützung der poli- tischen Behörden möglich sein.
4. Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass das Ziel der Koordination der verschiedenen Hochschulplanungen in Artikel 19bis des Hochschulförderungsgesetzes niederge- legt ist. Gemäss Artikel 13 des gleichen Gesetzes können Sachbeiträge an kantonale Hochschulen verweigert werden, wenn eine Sachinvestition den Erfordernissen einer sinnvol- len Zusammenarbeit der schweizerischen Hochschulen widerspricht. Ein Rechenschaftsbericht über die bisherige Handhabung dieser Bestimmung ist wünschbar. Anlässlich der Übernahme der EPUL durch den Bund ist seinerzeit sehr eindringlich auf die Notwendigkeit einer intensiven Zusammenarbeit und Koordination bei den Eid- genössischen Technischen Hochschulen hingewiesen wor- den. Der damalige Bundesrat H. P. Tschudi erklärte am
18. Juni 1968 im Ständerat: «In den wissenschaftspoliti- schen Diskussionen in Ihrem Rat, im Nationalrat und auch in der Öffentlichkeit wird die Aufgabe der Kooperation oder Koordination sehr stark unterstrichen. Bei den kostspieligen technischen Wissenschaften ist sie ganz besonders wichtig. Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass die Übernahme der EPUL durch den Bund die sicherste und beste Gewähr für die Koordination bietet, denn die beiden Hochschulen werden unter einer einheitlichen Leitung stehen.» Diese Zielsetzung des Jahres 1968 muss unter den heutigen prekären Finanzbedingungen der öffentlichen Hand mit Entschiedenheit durchgesetzt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 84.525 Postulat Lüchinger ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie EPF de Zürich Suppression de la section de pharmacie Universitäten zu überlassen. Die dadurch eingesparten Mit- tel sind für neue dringende Aufgaben der ETH Zürich einzu- setzen. Texte du postulat du 26 septembre 1984 Le Conseil fédéral est chargé, en vue de la concentration et de l'utilisation plus rationnelle des moyens financiers, de supprimer à moyen terme la section de pharmacie de l'EPF de Zurich et de confier cette branche de formation et de recherche aux universités exclusivement. Les moyens ainsi économisés devront être réinvestis dans de nouveaux travaux urgents. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger, Bonny, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Feigenwinter, Frei- Romanshorn, Früh, Geissbühler, Giger, Kohler Raoul, Nef, Oehler, Pfund, Schnyder-Bern, Schwarz, Tschuppert, Wan- ner, Weber-Schwyz (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1. Die Pharmazie wird heute an der ETH Zürich und an den Universitäten Basel, Bern, Genf und Lausanne gelehrt. An den Universitäten Fribourg und Neuchâtel wird sie für die erste Studienphase vermittelt. Ein 1973 erstelltes Gutachten des inzwischen verstorbenen Prof. Dr. Hubert Bloch schlug aus Rationalisierungsgründen vor, die Lehre und Forschung auf dem Gebiete der Pharma- zie auf zwei schweizerische Hochschulen zu konzentrieren, eine in der deutschen, die zweite in der welschen Schweiz.
2. Aufgrund dieser Empfehlung wurde die Aufhebung der Fakultät für Pharmazie an der Universität Basel und deren Überführung an die ETH Zürich für den Herbst 1977 vorbe- reitet. Die von der Erziehungsdirektion des Kantons Basel Stadt und von der Leitung der ETH Zürich dafür eingeleitete Planung musste jedoch in der Folge abgebrochen werden, weil die massgeblichen politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kreise von Basel Stadt sich der Aufhebung der Pharmazie an der Universität Basel zunehmend wider- setzten.
3. Inzwischen ist die Pharmazie durch eine Änderung der Prüfungsbedingungen stärker der Medizin angenähert wor- den. Ausserdem lassen die prekären finanziellen Bedingun- gen aller schweizerischen Hochschulen heute eine Rationa- lisierung sehr viel dringender erscheinen als in den siebzi- ger Jahren. Aus diesem Grunde ist eine Zusammenlegung der Pharmazie im umgekehrten Sinne anzustreben. Die Abteilung V der Pharmazie an der ETH Zürich soll mittelfri- stig aufgehoben und es sollen statt dessen die entsprechen- den Fakultäten der Universitäten Basel und Bern verstärkt werden. Es wäre insbesondere sinnvoll, das Schwergewicht der Pharmazie nach Basel zu verlegen, das gleichzeitig eine weltberühmte pharmazeutische Industrie beherbergt.
5. Die postulierte Strukturbereinigung auf dem Gebiete der Pharmazie wird zu Mehrkosten an den Universitäten Basel und Bern führen, welche die bisherige Ausbildungskapazität der ETH Zürich ersetzen müssen. Der Bund wird diese beiden Universitäten dafür mindestens in einer Übergangs- phase durch besondere Beiträge entlasten müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. November 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 novembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 26. September 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, im Interesse der Konzentra- tion und des rationelleren Einsatzes der Mittel die Abteilung für Pharmazie an der ETH Zürich mittelfristig aufzuheben und dieses Ausbildungs- und Forschungsgebiet ganz den 243-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Lüchinger ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie Postulat Lüchinger EPF de Zürich Suppression de la section de pharmacie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.525 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1984 - 08:00 Date Data Seite 1927-1927 Page Pagina Ref. No 20 013 004 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.