opencaselaw.ch

84.349

Ch Vb · 1984-06-22 · Deutsch CH
Erwägungen (1 Absätze)

E. 22 février 1984 à l'interpellation Ruffy du 16 décembre 1983, des millions d'êtres humains au nord-est du Brésil souffrent des conséquences d'une sécheresse extrême. Nous avons appris que la Confédération venait d'augmenter l'aide qu'elle apporte à cette région et nous lui en sommes recon- naissants. Pourtant, il ne faudrait pas oublier que dans de nombreux pays d'Afrique aussi des millions d'hommes sont privés du minimum vital et risquent de mourir de faim. Il ressort de plus en plus des dernières informations qui nous viennent de ces pays que la catastrophe est imminente pour l'Afrique toutte entière et que les conséquences seront beaucoup plus graves qu'en 1973/1974. Cela étant, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:

1. N'est-il pas de l'avis qu'il faudrait augmenter considéra- blement l'aide humanitaire de la Confédération aux popula- tions menacés par la famine?

2. La Confédération ne devrait-elle pas augmenter encore, le plus tôt possible, ses prestations, notamment aux organisa- tions d'entraide reconnues?

3. Est-il prêt à faire doubler les contributions que versent les organes fédéraux compétents aux organisations d'entraide en matière d'aide humanitaire? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat hat seit der im Jahr 1973/74 aufgetretenen Dürre- und Hungerkatastrophe in der Sahelzone verschie- dene Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusam- menarbeit und der humanitären Nothilfe ergriffen, um den von der Dürrekatastrophe am meisten betroffenen Ländern möglichst wirkungsvoll zu helfen. Während die humanitäre Hilfe mit Sofortmassnahmen - wo sie möglich sind - die krassesten Auswirkungen der Unterentwicklung und das durch Naturkatastrophen verursachte Elend zu mildern ver- sucht, soll durch unsere Entwicklungszusammenarbeit langfristig auf die Beseitigung der Ursachen der Armut hingewirkt werden. Die wirtschaftlichen Probleme Afrikas, die in gewissen Län- dern zu einer akuten Versorgungsnotlage geführt haben, können längerfristig nicht mit humanitärer oder Nahrungs- mittelhilfe allein gelöst werden. Meistens handelt es sich um eine Kombination von Infrastrukturmängeln, rückständiger Landwirtschaftstechnik, Bevölkerungswachstum und unzu- länglicher Marktpolitik, die zusammen mit den klimatischen und ökologischen Verhältnissen zu einer alarmierenden Versorgungslage und manchmal auch zum Hungertod füh- ren kann. Die Dürre verschärft somit lediglich bereits beste- hende strukturelle Mängel. Zur Bekämpfung der gegenwärtigen akuten Notlage in Afrika hat der Bundesrat am 4. April 1984 einen Sonderbei- trag von 5 Millionen Franken für zusätzliche Nahrungsmittel- nothilfe bewilligt. Es ist vorgesehen, damit unsere operatio- nellen Partner bei ihrer Nothilfe vermehrt zu unterstützen, wobei insbesondere die anerkannten nationalen und inter- nationalen Hilfsorganisationen, die auf dem Gebiet der Nah- rungsmittelhilfe über Erfahrung verfügen, berücksichtigt werden. Bereits 1983 erhielt Afrika 117 Millionen Franken oder 44 Prozent unserer.bilateralen Aufwendungen für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie 30 Millionen Fran- ken oder 54 Prozent der Nahrungsmittelhilfe. Diese Anteile zugunsten Afrikas werden im laufenden Jahr noch höher sein. Abschliessend können die einzelnen Fragen wie folgt beant- wortet werden.

1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Hilfe für die am meisten betroffenen afrikanischen Länder zu verstärken ist. Er hat denn auch bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet.

2. Auch die zusätzlichen Mittel werden den erfahrenen Hilfs- organisationen zugeleitet. Diese müssen in der Lage sein, die Hilfsaktionen in eigener Verantwortung wirkungsvoll durchzuführen.

3. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit weiterer Sonder- beiträge zu prüfen, sofern Gewähr für den effizienten Ein- satz solcher zusätzlichen Mittel besteht. Le président: Mme Blunschy est partiellement satisfaite. #ST# 84.375 Interpellation Mascarin American Médical International (AMI) Kliniken Cliniques de l'American Médical International (AMI) Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984

1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei der Errichtung von Privatkliniken den Bettenbedarf als Kriterium für die Zulässigkeit einer solchen Klinik zu benutzen?

2. Gibt es eine Möglichkeit, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, bei nicht vorhandenem Bedarf die Errichtung einer Privatklinik zu unterbinden? Falls nein, hält der Bundesrat eine solche Möglichkeit für nötig und ist er bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen zu beantragen?

3. Können die Kantone ermächtigt werden, die Eröffnung von Kliniken, analog der Eröffnung von Arztpraxen, bewilli- gungspflichtig zu machen, wobei der Bedarf, unter Berück- sichtigung des bereits vorhandenen Bettenangebotes, zu berücksichtigen wäre?

4. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die der öffentli- chen Hand durch die Eröffnung von Privatkliniken erwach- senden Kosten (Zunahme der Spitaldefizite der öffentlichen Spitäler, Zunahme der Krankenkassendefizite) ganz auf die Benutzer und Betreiber derartiger Kliniken abzuwälzen?

5. Wie beurteilt der Bundesrat generell das Einbrechen rein profitorientierter Institutionen in das schweizerische Gesundheitswesen? Denkt er daran, derartige Machen- schaften zu unterbinden? Texte de l'interpellation du 19 mars 1984

1. Lorsque des cliniques privées s'établissent dans notre pays, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de faire du besoin de lits d'hôpitaux le critère pour l'admission de tels établissements médico-hospitaliers?

2. Existe-t-il une possibilité d'interdire l'installation d'une clinique privée lorsque la preuve du besoin n'est pas four- nie; pareille interdiction peut-elle être prononcée, si besoin

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Blunschy Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes Interpellation Blunschy Famine dans le monde. Aide de la Confédération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.349 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 987-988 Page Pagina Ref. No 20 012 565 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

22. Juni 1984 N 987 Interpellation Blunschy Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es ist gesamtwirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch äus- serst wichtig, dass sich Arbeitnehmer fachlich und sprach- lich weiterbilden. Doch wer mit Eigeninitiative und meist mit finanziellen Opfern seine Erwerbstätigkeit unterbricht, um zum Beispiel einen Sprachaufenthalt im Ausland zu absol- vieren, erlebt nicht selten eine unangenehme Überraschung, wenn er zurückkehrt und nicht sofort eine Arbeitsstelle antreten kann. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Fall gemäss Artikel 28 Arbeitslosengesetz und Artikel 44 der Verordnung dazu als selbstverschuldet taxiert, und je nach Dauer der Schulung werden Straftage verfügt. Das Selbst- verschulden wird damit begründet, dass eine sichere Stelle aufgegeben, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag bereits ein- gegangen worden ist. Es ist aber dem Weiterbildungswilli- gen in vielen Fällen gar nicht möglich, bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor dem Auslandaufenthalt bereits die Zusage für einen Arbeitsplatz nach der Rückkehr zu haben, wie dies im Verordnungsartikel44b vorausgesetzt wird. Bei pflichtgemässer, intensiver Suche nach einer Arbeit vor und während der Schulungszeit soll - unabhängig von der Kün- digungsart des ehemaligen Arbeitsverhältnisses - kein Selbstverschulden gemäss Artikel 29a des Arbeitslosenge- setzes gegeben sein. Der Schulungsbesuch muss jedoch nachgewiesen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 84.388 Postulat Künzi Waldschäden. Holzmarkt Dommages aux forêts. Marché du bois Wortlaut des Postulats vom 22. März 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der bedrohlichen Erkrankung des Waldes und den zunehmen- den Zwangsnutzungen (vorzeitiger Abgang erkrankter Bäume, stark erhöhter Anfall von Käfer-, Windfall- und Lawi- nenholz), in Ergänzung zu forsthygienischen Massnahmen und zur Stützung der durch Erlöseinbussen in hohem Masse geschwächten Forstbetriebe,

- die rasche Aufrüstung und Abfuhr sowie den Absatz bzw. die Verwertung des Zwangsnutzungsholzes zu fördern, und

- nötigenfalls in Notlagen der Waldwirtschaft sowohl mit Massnahmen an der Grenze (rechtzeitige Anwendung der Schutzklauseln nach internationalem Recht) als auch mit Transport-, Lagerungs- und Exportförderungsmassnahmen (Erschliessung neuer Absatzkanäle, Währungssicherung) die Holzvermarktung zu erleichtern und zu unterstützen. Texte du postulat du 22 mars 1984 En relation avec l'état, toujours plus inquiétant, de la santé des forêts et avec l'exploitation forcée qui en découle et va croissant (élimination prématurée d'arbres malades, quan- tités accrues de bois bostrychés, ou versés par l'ouragan, ou emportés par les avalanches), le Conseil fédéral est invité, à titre de complément à donner aux mesures d'hygiène de la forêt et de consolidation des exploitations forestières, dure- ment affectées par la diminution de leurs recettes:

- A promouvoir la préparation et l'enlèvement rapides, comme aussi l'écoulement, autrement dit la mise en valeur des chablis et,

- Le cas échéant, dans des situations critiques pour l'éco- nomie forestière, à faciliter et à soutenir la commercialisa- tion du bois, tant par des mesures douanières (application en temps utile des clauses de protection à la frontière, conformément au droit international), que par des mesures d'aide en faveur du transport, du stockage et de l'exporta- tion (ouverture de nouveaux débouchés, garantie de change). Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Bundi, Cantieni, Columberg, Eisenring, Eng, Graf, Houmard, Hunziker, Kopp, Leuenberger Ernst, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Nef, Nussbaumer, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Wanner, Weber Leo (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der seit zwei Jahren mit insgesamt rund 160 Millionen Franken sehr starke Erlösrückgang und die sich ständig verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen bedrohen die unverzichtbaren ökonomischen und sozialen Funktio- nen des Schweizerwaldes, unseres grössten, für den Natur- haushalt und Lebensraum unabdingbaren Ökosystems. Die mehrheitlich defizitären Forstbetriebe sind existenziell gefährdet. Sie können die durch schädliche Umwelteinwir- kungen entstandenen und noch auftretenden Schäden und Ertragseinbussen trotz konsequenter Selbsthilfemassnah- men nicht länger selber tragen. Als Folge fehlender Betriebs- und Investitionsmittel erhöht sich die Gefahr, dass die für die quantitative und qualitative Walderhaltung notwendigen Pflege-, Nutzungs-, Verjün- gungs- sowie Forstverbesserungsarbeiten vernachlässigt oder überhaupt nicht mehr ausgeführt werden. Deshalb sind unverzüglich wirksame Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass gerade in Zeiten grösster Anstrengungen im Zusammenhang mit der Walderkrankung nicht noch ein Abbau festangestellter Arbeitskräfte und damit eine weitere Schwächung des betrieblichen Leistungsvermögens erfolgt. Mit einer reibungslosen Holzvermarktung sollen möglichst geringe Preiseinbussen und Erlösrückgänge erzielt werden. Insbesondere ist auch eine wesentlich vermehrte Verwen- dung unseres Rohstoffes Holz in öffentlichen Bauten zu verwirklichen. Mit zweckmässigen, gezielt eingesetzten Marktmitteln sollen der Holzmarkt gestützt und wenigstens kostendeckende Holzerlöse erreicht werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 84.349 Interpellation Blunschy Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes Famine dans le monde. Aide de la Confédération Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1984 Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 22. Februar 1984 auf die Interpellation Ruffyvom 16. Dezember 1983 feststellt, leiden Millionen von Menschen im Nordosten Brasiliens unter den Folgen einer ausserordentlichen Trockenperiode. Mit Dankbarkeit haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bund seine Leistungen für diese Menschen in letzter Zeit verstärkt hat. Nicht erwähnt wird jedoch die Tatsache, dass auch in zahlreichen Ländern Afrikas Millionen von Menschen ihrer wirtschaftlichen und existenziellen Grund- lage beraubt und vom Hungertod bedroht sind. Jüngste Berichte aus diesen Ländern weisen immer mehr darauf hin,

Interpellation Mascarin 988 N 22 juin 1984 dass Afrika ganz allgemein vor einer Katastrophe steht, die jene in den Jahren 1973/74 übertreffen wird. Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die humanitäre Hilfe des Bundes für die vom Hunger betroffenen Menschen wesentlich zu steigern ist?

2. Müssten nicht insbesondere die Leistungen der .aner- kannten Hilfswerke möglichst sofort von seilen des Bundes noch stärker unterstützt werden?

3. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge der zuständigen Bundesstelle an die Hilfswerke im Bereich der humanitären Hilfe verdoppelt werden? Texte de l'interpellation du 12 mars 1984 . Ainsi que le reconnaît le Conseil fédéral dans sa réponse du 22 février 1984 à l'interpellation Ruffy du 16 décembre 1983, des millions d'êtres humains au nord-est du Brésil souffrent des conséquences d'une sécheresse extrême. Nous avons appris que la Confédération venait d'augmenter l'aide qu'elle apporte à cette région et nous lui en sommes recon- naissants. Pourtant, il ne faudrait pas oublier que dans de nombreux pays d'Afrique aussi des millions d'hommes sont privés du minimum vital et risquent de mourir de faim. Il ressort de plus en plus des dernières informations qui nous viennent de ces pays que la catastrophe est imminente pour l'Afrique toutte entière et que les conséquences seront beaucoup plus graves qu'en 1973/1974. Cela étant, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:

1. N'est-il pas de l'avis qu'il faudrait augmenter considéra- blement l'aide humanitaire de la Confédération aux popula- tions menacés par la famine?

2. La Confédération ne devrait-elle pas augmenter encore, le plus tôt possible, ses prestations, notamment aux organisa- tions d'entraide reconnues?

3. Est-il prêt à faire doubler les contributions que versent les organes fédéraux compétents aux organisations d'entraide en matière d'aide humanitaire? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat hat seit der im Jahr 1973/74 aufgetretenen Dürre- und Hungerkatastrophe in der Sahelzone verschie- dene Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusam- menarbeit und der humanitären Nothilfe ergriffen, um den von der Dürrekatastrophe am meisten betroffenen Ländern möglichst wirkungsvoll zu helfen. Während die humanitäre Hilfe mit Sofortmassnahmen - wo sie möglich sind - die krassesten Auswirkungen der Unterentwicklung und das durch Naturkatastrophen verursachte Elend zu mildern ver- sucht, soll durch unsere Entwicklungszusammenarbeit langfristig auf die Beseitigung der Ursachen der Armut hingewirkt werden. Die wirtschaftlichen Probleme Afrikas, die in gewissen Län- dern zu einer akuten Versorgungsnotlage geführt haben, können längerfristig nicht mit humanitärer oder Nahrungs- mittelhilfe allein gelöst werden. Meistens handelt es sich um eine Kombination von Infrastrukturmängeln, rückständiger Landwirtschaftstechnik, Bevölkerungswachstum und unzu- länglicher Marktpolitik, die zusammen mit den klimatischen und ökologischen Verhältnissen zu einer alarmierenden Versorgungslage und manchmal auch zum Hungertod füh- ren kann. Die Dürre verschärft somit lediglich bereits beste- hende strukturelle Mängel. Zur Bekämpfung der gegenwärtigen akuten Notlage in Afrika hat der Bundesrat am 4. April 1984 einen Sonderbei- trag von 5 Millionen Franken für zusätzliche Nahrungsmittel- nothilfe bewilligt. Es ist vorgesehen, damit unsere operatio- nellen Partner bei ihrer Nothilfe vermehrt zu unterstützen, wobei insbesondere die anerkannten nationalen und inter- nationalen Hilfsorganisationen, die auf dem Gebiet der Nah- rungsmittelhilfe über Erfahrung verfügen, berücksichtigt werden. Bereits 1983 erhielt Afrika 117 Millionen Franken oder 44 Prozent unserer.bilateralen Aufwendungen für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie 30 Millionen Fran- ken oder 54 Prozent der Nahrungsmittelhilfe. Diese Anteile zugunsten Afrikas werden im laufenden Jahr noch höher sein. Abschliessend können die einzelnen Fragen wie folgt beant- wortet werden.

1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Hilfe für die am meisten betroffenen afrikanischen Länder zu verstärken ist. Er hat denn auch bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet.

2. Auch die zusätzlichen Mittel werden den erfahrenen Hilfs- organisationen zugeleitet. Diese müssen in der Lage sein, die Hilfsaktionen in eigener Verantwortung wirkungsvoll durchzuführen.

3. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit weiterer Sonder- beiträge zu prüfen, sofern Gewähr für den effizienten Ein- satz solcher zusätzlichen Mittel besteht. Le président: Mme Blunschy est partiellement satisfaite. #ST# 84.375 Interpellation Mascarin American Médical International (AMI) Kliniken Cliniques de l'American Médical International (AMI) Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984

1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei der Errichtung von Privatkliniken den Bettenbedarf als Kriterium für die Zulässigkeit einer solchen Klinik zu benutzen?

2. Gibt es eine Möglichkeit, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, bei nicht vorhandenem Bedarf die Errichtung einer Privatklinik zu unterbinden? Falls nein, hält der Bundesrat eine solche Möglichkeit für nötig und ist er bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen zu beantragen?

3. Können die Kantone ermächtigt werden, die Eröffnung von Kliniken, analog der Eröffnung von Arztpraxen, bewilli- gungspflichtig zu machen, wobei der Bedarf, unter Berück- sichtigung des bereits vorhandenen Bettenangebotes, zu berücksichtigen wäre?

4. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die der öffentli- chen Hand durch die Eröffnung von Privatkliniken erwach- senden Kosten (Zunahme der Spitaldefizite der öffentlichen Spitäler, Zunahme der Krankenkassendefizite) ganz auf die Benutzer und Betreiber derartiger Kliniken abzuwälzen?

5. Wie beurteilt der Bundesrat generell das Einbrechen rein profitorientierter Institutionen in das schweizerische Gesundheitswesen? Denkt er daran, derartige Machen- schaften zu unterbinden? Texte de l'interpellation du 19 mars 1984

1. Lorsque des cliniques privées s'établissent dans notre pays, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de faire du besoin de lits d'hôpitaux le critère pour l'admission de tels établissements médico-hospitaliers?

2. Existe-t-il une possibilité d'interdire l'installation d'une clinique privée lorsque la preuve du besoin n'est pas four- nie; pareille interdiction peut-elle être prononcée, si besoin

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Blunschy Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes Interpellation Blunschy Famine dans le monde. Aide de la Confédération In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.349 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 987-988 Page Pagina Ref. No 20 012 565 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.