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84.331

Ch Vb · 1984-03-21 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

21. März 1984 N 317 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Persönliche Vorstösse Was geschieht mit denjenigen Kunden, die dummerweise im Gebiet der Stadt Basel wohnen, aber vielleicht im Gebiet des Kantons Baselland einkaufen, wo diese Regelung nicht gilt? Sie sehen, es gibt hier etliche Probleme. Wir haben das Fluor aber nicht im Kochsalz, sondern vor allem auch in der Zahnpasta. Sie kennen die Reklame: je mehr Fluor drin ist, desto besser die Zahnpasta. Was für mich das Gefährliche ist: es gibt immer mehr Zahnpasten, die in ihrem Aussehen und ihrem Geschmack gar nicht mehr einer Zahnpasta entsprechen, sondern vielmehr einer Schleckerei gleichen. Es besteht nun die leidige Tatsache, dass die Kinder dann nicht mehr geneigt sind, die Zahnpasta auszuspucken, sondern vermehrt schlucken. Und diese Zahnpasta enthält viel Fluor. Die Kinder bekommen auch vielerorts in den Schulen die Zähne mit dem speziellen Fluorgel geputzt, der dann nochmals eine sehr stark erhöhte Fluorkonzentration enthält. Dieser Fluorgel wird vielerorts appliziert, ohne dass man die Eltern fragt (was man noch diskutieren kann) oder-was schlimmer ist-ohne dass man die Eltern orientiert. Es gibt auch viele gewissenhafte Eltern, die den Kindern immer noch die Fluo.rtabletten geben, die man vor einigen Jahren für alle empfohlen hatte. Wenn Sie das nun sehen: All überall ist Fluor, und offen- sichtlich besteht die Gefahr, dass es nun Gruppen gibt, die einfach zuviel bekommen. Fluor ist aber an und für sich kein harmloser Stoff. Das wissen all diejenigen, die die Fricktal- Probleme, all diejenigen, die die Alusuisse-Probleme im Wallis kennen: Fluor kann eben auch ein Gift sein. Bei uns in der Anästhesie verhält es sich zum Beispiel so, dass eine ganze Reihe neuer Anästhesiegase entwickelt wurden, nur weil die alten im Körper Fluor abgespalten haben und dies zu Nierenschädigungen führte. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Aber es scheint mir klar, dass man mit der erhöhten Fluoridierung des Kochsalzes Gefahr läuft, dass Randgruppen plötzlich gesundheitsschädigende Dosen an Fluor bekommen können. Ich möchte den Bundesrat daher dringend ersuchen, die Auswirkungen der neuen Massnahme kontrollieren zu las- sen. Zu dieser Kontrolle gehört, dass man stichprobenweise diejenigen Bevölkerungskreise untersucht, die gefährdet sein könnten. Um Ihnen nur ein Beispiel zu nennen: dazu gehören ganz sicher die schwangeren Frauen mit den ungeborenen Kin- dern. Da sollte man sich nun wirklich vergewissern, ob die Fluorkonzentrationen in dem Bereich liegen, den man für harmlos hält. Ich möchte den Bundesrat dringend ersuchen, dass zu diesem Teil des Postulates ein Bericht erstellt wird über die Auswirkungen, und es genügt nicht, wenn man sich auf frühere Berichte abstützt, die unter anderen Bedingungen verfasst wurden. Normalerweise verlangt man ja das Umge- kehrte, dass zuerst der Beweis bis ins letzte Detail angetre- ten wird, bevor eine so eingreifende Massnahme geschieht. Hier sind wir nun nolens volens einfach damit zufrieden, dass man das Problem wenigstens hinterher untersucht. Ich darf darauf hinweisen, dass der Nationalfonds alle mögli- chen medizinischen Untersuchungen unterstützt. Wir haben es uns leisten können, Herr Bundesrat, für drei oder vier Millionen zu untersuchen, woher der Herzinfarkt kommt; das war wahrscheinlich die tausendunderste Studie über dieses Thema, nachdem die Amerikaner 1948 fast dieselben Studien in Framingham schon gemacht haben. Es war sicher sehr lehrreich für die Leute, die dabei mitgemacht haben; aber herausgekommem ist überhaupt nichts Neues. Jetzt sollten wir in einem Bereich, wo ein Gesundheitspro- blem wirklich nicht beantwortet ist, uns wenigstens die Mühe nehmen, etwas Geld zu investieren, um eine Untersu- chung bei Risikogruppen zu unternehmen. Ich möchte Sie bitten, diesen Teil des Postulates entgegen- zunehmen. Bundesrat Egli: Es mag unbestritten sein - Herr Günter -, dass die Anliegen, die zu Ihrem Postulat führten, berechtigt sind. Aber wie wir Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort dargelegt haben, betreffen sie samt und sonders die kanto- nale Hoheit. Wir haben also keine Möglichkeit, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Sie müssen das einsehen! Das Höchste, was wir tun können, ist, dass wir die Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren auf das Problem auf- merksam machen. Aber direkt tätig werden in einem Gebiet, in dem die Kantone zuständig sind, können wir nicht. Le président: Le Conseil fédéral vous propose de rejeter le postulat et M. Günter de le maintenir. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 29 Stimmen Dagegen 59 Stimmen #ST# 84.331 Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung Interpellation urgente du groupe socialiste Loi sur l'assurance-chômage. Introduction Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1984 Die Einführung des neuen Arbeitslosenversicherungsgeset- zes löst bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Kantonen viel Kritik aus. Die Kritiken betreffen nicht nur die Härten des Gesetzes - es werden dadurch Entlassungen begünstigt-, sondern und vor allem auch die Art und Weise, wie die Bundesverwaltung den Vollzug geregelt hat. Die hauptsächlichsten Vorwürfe betreffen folgende Punkte:

- administrative Schwerfälligkeiten und übertriebener Pa- pierkrieg;

- langfädige Verfahren;

- Übertragung einiger administrativer Aufgaben auf die Kantone;

- zusätzliche Schwierigkeiten, die durch die gleichzeitige Einführung der Datenverarbeitung entstehen. All dies führt insbesondere dazu, dass die Entschädigungen mit sehr grosser Verzögerung ausbezahlt werden. Um diese Verzögerungen auszugleichen, leisten verschiedene Kan- tone Vorschüsse auf eigenes Risiko. Der Bundesrat wird gebeten anzugeben, welche Massnah- men er treffen will, damit diese Probleme rasch gelöst wer- den können. Ist er insbesondere bereit:

a. zusätzliches Personal - eventuell nur für beschränkte Zeit-einzusetzen, damit die hängigen Fälle sehr kurzfristig erledigt werden können?

b. unverzüglich die Stellungnahme der Kantone sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zu diesen Proble- men einzuholen?

c. die Resultate dieser Konsultation auszuwerten und unverzüglich die erforderlichen Reformen durchzuführen? Texte de l'interpellation du 6 mars 1984 La mise en route de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage provoque de nombreuses critiques de la part des travail- leurs, des employeurs et des cantons. Ces critiques ne concernent pas seulement les rigueurs de la loi, qui malheu- reusement favorisent un certain nombre de licenciements, mais aussi, voire surtout la manière dont l'administration fédérale a réglé l'application de la loi. Les principaux reproches concernent les points suivants:

- lourdeurs administratives et paperasserie excessive;

- lenteur des procédures;

- report de certaines tâches administratives sur les can- tons;

Loi sur l'assurance-chômage. Interventions personnelles 318 N 21 mars 1984

- difficultés supplémentaires dues à l'introduction simulta- née de l'informatique. Il en résulte en particulier de très importants retards dans le paiement des allocations, retards compensés dans certains cantons par le versement d'avances, à leurs risques. Le Conseil fédéral est prié d'indiquer quelles mesures il entend prendre pour résoucre rapidement les problèmes posés, notamment s'il est disposé à:

a. engager du personnel supplémentaire, à titre temporaire éventuellement, afin de régler les cas pendants dans un délai très proche?

b. consulter immédiatement les cantons et les organisa- tions syndicales et patronales, sur leurs griefs en la matière?

c. examiner les résultats de cette consultation, afin d'entre- prendre sans tarder les réfomes nécessaires? #ST# 84.332 Dringliche Interpellation Ammann-Bern Arbeitslosenversicherung. Kurzarbeit Interpellation urgente Ammann-Berne Assurance-chômage Wortlaut der Interpellation vcm 6. März 1984 In gewerblichen und industriellen Betrieben ergeben sich im Vollzug für die zuständigen Amtsstellen, für die Betriebe, für die Arbeitnehmer und für die Kassen erhebliche Schwierig- keiten. Der Bundesrat hat zwar seinen Spielraum, welcher ihm das neue Gesetz bietet, in verdankenswerter Weise schon ausgenutzt. Trotzdem kann Kurzarbeit in sehr vielen Fällen nur noch sehr schwer und dann erst noch mit einem für alle Beteiligten prohibition Aufwand erfolgen. Es sind vor allem die folgenden Detailprobleme, welche neu überdacht und geregelt werden sollten:

- Begriff Betrieb/Betriebsabteilung. Art. 32 Die Modellvorstellung ist für viele Betriebe unrealistisch. Die Unterteilung muss weiter getrieben werden können, als dies Gesetz und Verordnung vorsieht. Anderseits ergibt sich daraus eine Papierflut, welche von den Amtsstellen gar nicht innert nützlicher Frist bearbe tet werden kann. Da aber eine Bewilligung vorliegen sollte, bevor Kurzarbeit gemacht wird, führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten.

- Monatlicher Karenztag. Art. 32 und 37 Statt die vorhandene Arbeit bestmöglich auf die verschiede- nen Arbeitsplätze zu verteilen wird der Arbeitgeber gezwun- gen, eine komplizierte Koslenoptimierung vorzunehmen und die gekürzte Arbeitszeit mit einem grossen Aufwand zweckmässig zu steuern und zu kontrollieren. So wird es zum Beispiel wesentlich günstiger, einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung einen Monat vollständig stillzulegen, als in den nächsten Monaten mit diesem Betrieb kurzzuar- beiten.

- Nicht anspruchsberechtigto Arbeitnehmer. Art. 32 und 37 Steht ein Arbeitnehmer in gekündigtem Verhältnis, so darf dieser nicht Kurzarbeit leisten. Dies führt innerhalb einer Betriebsabteilung zu grossen Spannungen, vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer seine Stelle selbst gekündigt hat.

- Sozialabzüge Der Aufwand für die Abrechnung von Kurzarbeit ist für den Betrieb, die Kassen, aber auch für die Kontrolle durch den Arbeitnehmer sehr gross. Die verschiedenen Bezugsgrös- sen, die Sicherstellung, dass der Nettolohn den Lohn bei normaler Arbeit nicht übersteigt, stellen teilweise sogar den Computerabrechnungen unlösbare Probleme. Oft ist zusätz- liche manuelle Ergänzungsarbeit notwendig.

- Die Aufzählungen wollen nicht vollständig sein. Die Erfah- rungen anderer beteiligter Stellen müssen miteinbezogen werden. Das neue Gesetz erweist sich leider im Bereich der Kurzar- beit als für alle Beteiligten sehr ungünstig. Bei der Behand- lung dieses Gesetzes in unserem Rat haben wir warnend auf diese Konsequenzen hingewiesen. Man wolle früher vorge- kommene Missbräuche verhindern und hat damit Kurzarbeit dermassen erschwert, dass bereits Entlassungen angeord- net werden, wo Kurzarbeit noch sinnvoll wäre. Der Bundesrat wird ersucht, das Gesetz in diesen Bereichen maximal grosszügig auszulegen, in einzelnen Punkten viel- leicht sogar weiter als normalerweise zulässig. Wenn not- wendig kann er sich hierzu ja die notwendigen Kompeten- zen geben lassen. Ferner wird der Bundesrat ersucht, die Erfahrungen in diesem Bereich zusammentragen zu lassen, um nötigenfalls später für einzelne Details die sich aufdrän- genden Änderungen vorzuschlagen. Texte de l'interpellation du 6 mars 1984 L'exécution de la législation sur l'assurance-chômage dans l'artisanat et l'industrie crée des difficultés considérables aux offices du travail compétents, aux entreprises, aux tra- vailleurs et aux caisses de chômage. Certes, le Conseil fédéral a déjà utilisé, dans une mesure dont il faut lui être reconnaissant, la marge de manœuvre que lui laisse la nouvelle loi. Malgré tout, dans bien des cas, le travail à temps partiel peut être très difficile à obtenir et il représente pour toutes les personnes impliquées des frais prohibitifs. Il faudrait surtout revoir et réglementer à nouveau les points de détail exposés ci-dessous:

- Notion exploitation/secteur d'exploitation. Art. 32 Ce schéma est irréaliste pour bon nombre d'exploitations. Il faut subdiviser davantage comme le prévoient la loi et l'or- donnance. D'un autre côté, il en résulte une avalanche de paperasses dont les offices du travail ne peuvent s'occuper en temps utile. Mais, comme une autorisation est nécessaire pour le travail à temps partiel, des difficultés considérables surgissent.

- Jour d'attente. Art. 32 et 37 Au lieu de répartir au mieux le travail sur les divers postes, l'employeur est obligé de procéder à une répartition opti- male des coûts - ce qui lui complique la tâche - et il doit diriger et contrôler convenablement le travail à temps partiel

- ce qui lui revient assez cher. C'est ainsi que, par exemple, il est beaucoup plus avantageux de cesser l'exploitation ou de paralyser un secteur d'exploitation durant un mois que de faire travailler l'entreprise à temps partiel au cours des mois suivants.

- Travailleurs n'ayant pas droit au travail à temps partiel. Art. 32 et 37 Si le contrat d'un travailleur a été dénoncé, celui-ci n'a pas le droit de travailler à temps partiel. Il en résulte de graves tensions dans un secteur d'exploitation, surtout si c'est le travailleur qui a donné son congé.

- Déductions sociales L'établissement du compte relatif au travail à temps partiel complique considérablement la tâche des entreprises et des caisses de chômage, ainsi que le contrôle exercé par le travailleur. Les variations des sommes à encaisser et la garantie que le salaire ne dépasse pas la rétribution du travail normal posent des problèmes quasiment insolubles, même aux ordinateurs. Il faut souvent intervenir manuelle- ment.

- Les énumérations sont parfois incomplètes. Il y a lieu de tenir compte des expériences faites par d'autres intéressés. La nouvelle loi est malheureusement très défavorable pour tous les intéressés en ce qui concerne le travail à temps partiel. Nous avons attiré l'attention des membres de notre conseil sur les conséquences de cette loi lors des délibéra- tions à son sujet. On a voulu empêcher la répétition des abus qui se produisaient précédemment, mais on a telle-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung Interpellation urgente du groupe socialiste Loi sur l'assurance-chômage. Introduction In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.331 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 317-318 Page Pagina Ref. No 20 012 271 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.