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23. März 1984 N 427 Postulat Dirren #ST# 83.918 Postulat Wick Motorfahrzeuge vor Lichtsignalen Véhicules automobiles. Arrêt aux feux rouges Wortlaut des Postulates vom 1. Dezember 1983 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen,
a. ob nicht Massnahmen zu treffen sind, mit denen die Motorfahrzeugführer verpflichtet werden, während des Hal- tens vor Lichtsignalen den Motor des Fahrzeuges abzu- stellen;
b. ob nicht gelbes Zwischenlicht bei Lichtsignalen obligato- risch zu erklären ist, damit sich die Fahrzeugführer auf die Weiterfahrt vorbereiten können. Texte du postulat du 1er décembre 1983 Le Conseil fédéra! est prié d'examiner:
a. S'il ne faudrait pas prendre des mesures pour obliger les conducteurs à arrêter le moteur de leur véhicule aux feux rouges;
b. S'il n'y aurait pas lieu d'imposer l'obligation d'allumer le feu orange pour que les conducteurs puissent se préparer à repartir. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Erwiesenermassen kann durch das Abstellen des Motors beim Halten vor Lichtsignalen Treibstoff eingespart werden. Das wirkt sich auch günstig für unsere Umwelt aus. Zu denken ist hier nur an die Belästigung durch die Abgase und die unnütze Luftverunreinigung durch stehende Autos. Damit dem Motorfahrzeugführer ermöglicht wird, sich auf die Weiterfahrt vorzubereiten, dass er also den Motor vor der Abfahrt wieder starten kann, muss der Wechsel auf Grün durch ein gelbes Zwischenlicht rechtzeitig angezeigt wer- den. Diese Lösung garantiert, dass ein obligatorisches Motorabstellen auch wirklich eingehalten werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 83.469 Postulat Dirren Differenzierte Diensttauglichkeit Degrés d'aptitude au service militaire d'aptitude au service militaire et l'instruction appropriée, sur le recrutement et sur les mesures qui s'imposent;
2. de modifier en conséquence les ordonnances sur le recrutement. Mitunterzeichner - Cosignataires: (Biderbost), Couchepin, Darbellay, Humbel, Ogi (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 1962 kennen wir die rückläufige Geburtenzahl und deren Auswirkungen auf die Rekrutenkontingente ab 1985. Der jährliche Bedarf und der notwendige Deckungsgrad des Armee-Kontrollbestandes sind daher in Frage gestellt und müssen neu beurteilt werden. In diesem Zusammenhang muss auch eine weitere Steigerung der Tauglichkeitsquote überprüft werden. Es ist daher unumgänglich, dass auch die Wehrmänner mit reduziertem körperlichen und geistigen Leistungsvermögen besser ermittelt und durch ein flexible- res Einteilungsverfahren erfasst werden. Der geltende Mass- stab für die sanitarische Beurteilung geht auf das Jahr 1907 zurück und erlaubt wenig Spielraum. Seit 1955 laboriert die Verwaltung an einer Neukonzeption der militärischen, sani- tarischen Beurteilung der Stellungspflichtigen. Die heutige Verordnung unterscheidet zwischen Tauglichen, Hilfs- diensttauglichen und Diensttauglichen und muss vielleicht bezüglich neu festzulegenden Tauglichkeitsstufen überprüft werden. Ob hierzu regionale Aushebungszentren notwendig sind, muss erneut abgeklärt werden. Eine differenzierte Tauglichkeitsabklärung, mag sie noch so umfassend sein, und die physische Leistungsfähigkeit, die geistige Vitalität, die Charakterzüge, das Handgeschick, die beruflichen Vorkenntnisse abklären und durch psychotech- nische Tests ergänzen und diese erfassten Daten dann auf mögliche Anforderungsprofile übertragen, ist ein erster Schritt. Die nächste Phase ist eine Überprüfung der differen- zierten Ausbildung. Unsere Armee und deren Waffensy- steme verlangen nach einem gewissen Anteil Spezialisten, die die Voraussetzungen für die übertragenen Funktionen bereits teilweise mitbringen und deren zivile Vorkenntnisse optimal eingesetzt werden. Wohlwissend, dass unsere Armee zu 40 Prozent aus Infanteristen besteht, mehr kom- battante Truppen benötigt werden als Techniker und zu viele zivile Spezialisten für die zur Verfügung stehenden Posten rekrutierbar sind, sind Wunsch und Eignung in der Armee ebenfalls durch personennähere Systeme vermehrt miteinzubeziehen. Die Fragen der Dienstverweigerer und der zivilen Ersatzdienste können in diesem Zusammenhang ebenfalls behandelt werden. Der Bundesrat wird ersucht, realistische, rechtliche, mate- rielle und organisatorische Grundlagen zu erarbeiten und die notwendigen Verordnungen über die Rekrutierung und die betroffenen Ausbildungsreglemente entsprechend anzu- passen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Posulat entgegenzunehmen Überwiesen - Transmis (Das Postulat wurde bereits am 7. Oktober 1983 überwiesen
- Le postulat a déjà été transmis le 7 octobre 1983) Wortlaut des Postulates vom 16. Juni 1983 Der Bundesrat wird ersucht,
1. dem Parlament einen Bericht über die differenzierte Diensttauglichkeit und Ausbildung, das Aushebungsverfah- ren und die zu treffenden Massnahmen zu unterbreiten,
2. die Verordnung über die Aushebung der Wehrpflichtigen entsprechend zu ändern. Texte du postulat du 16 juin 1983 Le Conseil fédéral est prié
1. de présenter au Parlement un rapport sur les degrés
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Dirren Differenzierte Diensttauglichkeit Postulat Dirren Degrés d'aptitude au service militaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.469 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 427-427 Page Pagina Ref. No 20 012 334 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.