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83.348

Ch Vb · 1983-06-24 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

24. Juni 1983 1016 Interpellation Renschier sich zurzeit eine vom Eidgenössischen Volkswirtschafts- departement (EVD) eingesetzte Expertenkommission be- fasst. Zu Frage 4: Wie aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen hervorgeht, sind die Ursachen der Zu- bzw. Abnahme der Zahl der Unfälle grösstenteils bekannt. Das- selbe gilt in bezug auf die Massnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit. Hingegen erscheint es durchaus zweck- mässig, die Belange der Arbeitssicherheit und der Arbeits- gestaltung bereits bei der Entwicklung neuer Technologien und Arbeitsverfahren abzuklären. So hat der Schweizeri- sche Nationalfonds im Auftrag des Bundesrates unlängst die Prüfung des Themas «Arbeitswelt: Humanisierung und technologische Entwicklung» veranlasst. Erste eingereichte Projektskizzen befassen sich mit der Arbeitssicherheit, Arbeitsgestaltung und technologischen Entwicklung im Baugewerbe und in den Forstbetrieben. Auf diese Weise können sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig, und nicht erst im nachhinein in der Praxis, erkannt und eliminiert wer- den. Tatsächliche und nach der Beschäftigung sowie der Bran- chenstruktur standardisierte Anzahl der ordentlichen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, 1976 bis 1981: Ordentliche Betriebsunfälle und Berufskrankheiten Jahre 1976 1977 1978 1979 1980 1981 Tatsächlich Absolute Zahl 101 181 106532 107902 110470 117224 118042 1976 = 100,0 100,0 105,3 106,6 109,2 115,9 116,7 Nach der Beschäftigung und der Wirtschafts- branche standardisiert Absolute Zahl 101 181 106439 106080 107047 110284 109431 1976=100,0 100,0 105,2 104,8 105,8 109,0 108,2 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 83.348 Interpellation Renschier Entwicklungszusammenarbeit. Basismedikamente Coopération au développement. Médicaments de base Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1983 Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Liste von lebens- notwendigen Medikamenten für die Entwicklungsländer (sogenannte Basismedikamente) verabschiedet und propa- giert. Diese Liste bezweckt, den Regierungen und dem medizinischen Personal in der Dritten Welt die Auswahl von billigen und wirkungsvollen Medikamenten aus dem unüber- sichtlichen Wirrwarr von Zehntausenden von Pharmapro- dukten zu erleichtern. Eine besondere Hilfe besteht noch darin, dass die Pharmaprodukte unter ihren ursprünglichen Bezeichnungen (sogenannte Generic Names) anstatt mit dem Marktnamen aufgelistet und empfohlen werden. Wir fragen den Bundesrat:

a. Ist er bereit, in der WHO und in der kommenden World Health Assembly das Konzept der «Generic Names» zu unterstützen?

b. Ist er bereit, das Konzept der Basismedikamente in der Praxis der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern und durchzusetzen? Texte de l'interpellation du 7 mars 1983 L'Organisation mondiale de la santé a approuvé et diffusé une liste de médicaments d'importance vitale intéressant les pays en développement (médicaments de base). L'éta- blissement de cette liste a pour but de simplifier aux gou- vernements et au personnel médical des pays du tiers monde le choix de remèdes bon marché et efficaces, parmi les dizaines de milliers de produits pharmaceutiques et le tohu-bohu que cela représente. Le fait que lesdits produits pharmaceutiques sont réperto- riés et recommandés sous leur désignation d'origine (Generic Names) en lieu et place des noms en usage sur le marché, constitue une aide supplémentaire bienvenue. Nous demandons au Conseil fédéral:

a. Est-il prêt à donner son appui au concept de «Generic Names» au sein de l'OMS et lors de la prochaine Assem- blée mondiale de la santé (World Health Assembly)?

b. Est-il disposé à promouvoir le concept de médicaments de base dans la pratique de la coopération suisse au déve- loppement, voire à l'imposer? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Borei, Gloor, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Longet, Mei- zoz, Ruffy, Vannay (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Entwicklungsländer werden mit einer grossen Vielfalt an Medikamenten überschwemmt. In Mexiko soll es beispiels- weise Zehntausende von verschiedenen Medikamenten auf dem Markt geben. Nicht nur die Vielfalt, sondern oft auch die hohen Preise der Pharmazeutika führen zu einer starken finanziellen Belastung der Länder in der Dritten Welt. Obwohl Entwicklungsländer bis zu 50 Prozent ihrer öffentli- chen Mittel im Gesundheitswesen für Medikamente verwen- den, können die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung nicht gedeckt werden. Insbesondere in ländlichen Gegen- den fehlt es häufig an den notwendigsten Arzneimitteln. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will dieses schwerwie- gende gesundheitspolitische Problem in der Weise einer Lösung nahe bringen, dass die kostspielige Vielfalt durch eine kostensparende Standardisierung des Angebotes an Medikamenten ersetzt wird. Dadurch lässt sich mit dem gleichen finanziellen Aufwand eine umfassendere Versor- gung der Bevölkerung gewährleisten. Die WHO stellte eine Liste mit rund 200 lebensnotwendigen Basismedikamenten zusammen. 90 Prozent dieser Arzneimittel sind schon so lange auf dem Markt, dass sie keinen Patenten mehr unter- liegen. Sie können also kostengünstig produziert und zu bil- ligen Preisen abgegeben werden. Dass die Bestrebungen der WHO den kommerziellen Interessen der transnationalen Pharmakonzerne kurzfristig zuwiderlaufen, liegt auf der Hand. Doch diese Interessen müssen angesichts der gesundheitspolitischen Bedürfnisse der Entwicklungsländer in den Hintergrund treten. Aus diesem Grunde gebe ich der Erwartung Ausdruck, dass der Bundesrat die beiden gestellten Fragen positiv beantwortet. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Zu Frage a: Die Weltgesundheitsorganisation hat schon im Jahre 1977 eine nach Indikationen gegliederte Modelliste von etwa 300 Basismedikamenten veröffentlicht. In dieser Liste werden die Medikamente mit den international aner- kannten Kurzbezeichnungen der Wirkstoffe («Generic Names») bezeichnet. Die Liste hat empfehlenden Charakter und soll den Entwicklungsländern dienen, um mit einem beschränkten Medikamentensortiment möglichst preisgün- stig die wichtigsten Krankheiten behandeln zu können. Dabei ist es wichtig, dass die Qualität der empfohlenen Heil- mittel gewährleistet ist und dass die medizinischen Beson-

Interpellation Borei 1017 N 24 juin 1983 derheiten der einzelnen Länder berücksichtigt werden. Dar- über hinaus ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, nicht auf der Liste enthaltene Medikamente entsprechend ihren spe- zifischen Bedürfnissen zu verwenden. Zum Thema der Basismedikamente hat die Weltgesund- heitsorganisation in den letzten Jahren - zuletzt im Jahre 1982 - mehrere Resolutionen verabschiedet, denen die Schweiz ausnahmslos zugestimmt hat. Im Jahre 1978 wurde in der Resolution WHA 31.32 ausdrücklich auf die «Generic Names» Bezug genommen. Im Jahre 1982 wurde durch Annahme der Resolution WHA 35.27 der Inhalt der früheren Resolution WHA 31.32 erneut bestätigt. Der Bundesrat wird auch weiterhin - wie er das bisher getan hat - das WHO-Programm der Basismedikamente, welches auf der Verwendung von «Generic Names» beruht unterstützen. Zu Frage b: In der Praxis der schweizerischen Entwick- lungszusammenarbeit im Gesundheitssektor wird ein besonderes Gewicht auf die Förderung der Basisgesund- heit gelegt. Gegenwärtig sind verschiedene Projekte der technischen Zusammenarbeit (TZ) in Abklärung bzw. Vorbereitung, mit denen Entwicklungsländern geholfen werden soll, das Kon- zept der Basismedikamente der Weltgesundheitsorganisa- tion ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend zu ver- wirklichen. Während im Rahmen von TZ-Projekten in der Regel keine oder nur verhältnismässig kleine Medikamentenmengen geliefert werden, kommt es bei Zahlungsbilanzhilfen und Aktionen der humanitären Hilfe häufiger zu grösseren Medi- kamentenlieferungen. Entsprechend der obgenannten Resolutionen der WHO wird dabei grundsätzlich darauf geachtet, dass in erster Linie Basismedikamente (im Sinne der Essential Drugs der WHO) geliefert werden. Zusammen mit den interessierten Kreisen wird überdies geprüft werden, wie erreicht werden kann, dass

1. im Rahmen von Aktionen der Entwicklungszusammenar- beit und humanitären Hilfe möglichst nur Medikamente geliefert werden, die der Essential Drugs Liste der WHO oder der nationalen Basismedikamentenliste des jeweiligen Empfängerlandes entsprechen; allfällige Ausnahmen von den erwähnten Listen müssten medizinisch und entwick- lungspolitisch gerechtfertigt sein, und

2. die gelieferten Medikamente neben dem Markennamen stets auch klar und deutlich mit dem Generic Name gekenn- zeichnet sind. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt. #ST# 83.343 Interpellation Borei Schweizerisches Kulturzentrum in Paris Centre culturel suisse à Paris Wortlaut der Interpellation von 3. März 1983 Die Stiftung Pro Helvetia will in Paris ein Haus kaufen und darin ein schweizerisches Kulturzentrum einrichten. Das Haus liegt im Quartier du Marais, einem für kulturelle Aktivi- täten besonders geeigneten Stadtteil, und ist zudem sehr preisgünstig. Mit grossem Erstaunen hat man vernommen, der Bundesrat habe beim Stiftungsrat interveniert und unmissverständlich vom Kauf abgeraten. Dies veranlasst mich, folgende Fragen zu stellen:

1. Wie unabhängig ist die Stiftung Pro Helvetia wirklich?

2. Wie in der Botschaft vom 17. März 1980 nachzulesen ist, hat die Pro Helvetia den Auftrag erhalten, sich der kulturel- len Beziehungen der Schweiz mit dem Ausland anzuneh- men und in drei oder vier Nachbarländern Zentren zu betrei- ben, welche die schweizerische Kultur vorstellen. Warum schaltet sich der Bundesrat ein und legt ihr bei der Ausfüh- rung dieses Auftrags Hindernisse in den Weg?

3. Sieht der Bundesrat nicht die Gefahr, dass solche Ein- griffe die Pro Helvetia in ihrer Stellung als verantwortliche Stiftung, die sie heute ist, einschränken und zu einem blos- sen Organ für die Verteilung von Bundesbeiträgen an kultu- relle Organisationen werden lassen?

4. Paris ist der Ort für den Kulturaustausch zwischen den französischsprachigen Ländern (jene der Dritten Welt ein- geschlossen). Meint der Bundesrat nicht, ein Kulturzentrum in Paris könnte den Künstlern der Westschweiz, aber auch denen der Deutschschweiz und des Tessins wertvolle Dien- ste leisten und die erwähnten Länder insgesamt mit der schweizerischen Kultur bekanntmachen?

5. Trotzdem sich zahlreiche andere Bewerber gemeldet haben, hat die Pro Helvetia dank einer Intervention der fran- zösischen Baudirektion immer noch die Möglichkeit, die Liegenschaft zu erwerben. Wäre es nicht gegen die Sparan- strengungen des Bundes, auf diesen Kauf zu verzichten?

6. Pro Helvetia wird für ihre Tätigkeit in Paris, die bis jetzt sehr erfolgreich gewesen ist, wie schon bisher Räumlich- keiten mieten müssen. Weiss der Bundesrat, dass die Miet- kosten für diese Räumlichkeiten lang- oder sogar schon mittelfristig höher wären als die Kosten für den Kauf und die Renovation des Gebäudes im Quartier du Marais, das in einigen Jahren amortisiert und übrigens jederzeit wieder verkauft werden könnte? Texte de l'interpellation du 3 mars 1983 La fondation Pro Helvetia a l'intention d'acheter un immeu- ble à Paris, destiné à devenir un Centre culturel suisse. La situation dans le quartier du Marais est particulièrement favorable pour ce genre d'activités, et son prix particulière- ment avantageux. C'est avec grand étonnement que l'on a appris que le Conseil fédéral était intervenu auprès du Conseil de fonda- tion pour lui déconseiller cet achat. Cela m'amène à poser les questions suivantes:

1. Quel est le réel degré d'autonomie de la fondation Pro Helvetia?

2. Comme on peut le lire dans le message du 17 mars 1980, Pro Helvetia a reçu le mandat de se préoccuper de nos rela- tions culturelles avec l'étranger, et d'animer dans trois ou quatre de nos pays voisins des centres destinés à promou- voir la culture suisse. Pourquoi le Conseil fédéral inter- vient-il pour entraver ce mandat?

3. Le Conseil fédéral ne voit-il pas le danger qu'à la suite de telles interventions, Pro Helvetia, de fondation responsable qu'elle est à l'heure actuelle, ne devienne plus qu'un simple canal de distribution de subventions fédérales, à diverses organisations culturelles?

4. Paris est le lieu par excellence où se pratiquent les échanges culturels entre les pays francophones (y compris ceux du tiers monde). Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'un centre culturel à Paris serait un outil très utile non seulement aux artistes romands, mais aussi aux artistes alémaniques et tessinois, permettant de promouvoir la cul- ture suisse dans l'ensemble de ce pays?

5. Grâce à une intervention de la Direction des bâtiments de France, Pro Helvetia a encore la possibilité d'acquérir cet immeuble, malgré le nombre élevé d'autres intéressés. Ne serait-ce pas contredire les efforts d'économie de la Confédération que de renoncer à cet achat?

6. Pour ses activités à Paris, qui ont jusqu'ici été très fruc- tueuses, Pro Helvetia a dû et devra louer des locaux. Le Conseil fédéral sait-il qu'en comparant les frais sur le long, voire même seulement sur le moyen terme, le loyer de ses

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Renschler Entwicklungszusammenarbeit. Basismedikamente Interpellation Renschler Coopération au développement. Médicaments de base In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.348 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 1016-1017 Page Pagina Ref. No 20 011 563 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.