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81.440

Ch Vb · 1984-03-12 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

12. März 1984 59 Motion Guntern #ST# 81.440 Motion (Guntern) Bundesamt für Medienwesen Motion (Guntern) Office fédéral des médias Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1982, Seite 55 - Voir année 1982, page 55 Hefti, Berichterstatter: Bei der Behandlung dieser Motion ist es nun in unserer Kommission etwas rasch gegangen. Es hat niemand opponiert, denn unsere Meinung ist - kurz gefasst - die folgende: Die Sache soll geprüft werden, aber von uns aus können wir erst aufgrund eines Berichtes des Bundesrates näher Stellung nehmen. Dass wollen wir abwarten, sofern der Bundesrat auf die Sache eingehen will. Darum ist das Postulat die richtige Form. Die Kommission beantragt einstimmig Überweisung als Postulat. Gadient: Wenn schon die Überprüfung durch den Bundes- rat stattfindet, bin ich doch der Meinung, dass einige Überle- gungen in dieses Prüfungsverfahren mitgegeben werden sollten, denn die heutige Situation ist insbesondere im Bereiche der elektronischen Medien prekär. Mit einer Hand- voll Leuten sind im Rahmen des Generalsekretariates EVED Aufgaben zu bewältigen, die sowohl bezüglich Umfang als auch Komplexität dem Aufgabenbereich eines Bundesam- tes entsprechen. Ich rekapitulierenurstichwortartig: Verfas- sungsartikel Radio und Fernsehen, Vollzugsgesetzgebung zum Verfassungsartikel, Aufsicht über SRG, Lokalrundfunk- versuche, Abonnementsfernsehen, Fernmeldesatellit, Satel- litenrundfunk, neue Medien, Videotex, Teletext usw. Diese Aufgabenfülle ist mit der gegebenen Infrastruktur kaum mehr zuverlässig oder - nach der heutigen Diskussion zu formulieren - «sachgerecht» zu bewältigen. Die Schaf- fung eines Medienamtes hat indessen seinen Preis. Ein Teil der Gegnerschaft sieht in einem Medienamt vor allem ein neues Bundesamt, das eine Infrastruktur benötigt. Auch wenn zu Beginn bescheiden eingestiegen wird, wer- den Ansprüche entstehen und auf uns zukommen, also mehr Staat, mehr Verwaltung, mehr Beamte. Eine politisch anders situierte Gegnerschaft befürchtet durch ein solches Amt eine allzu starke Beeinflussung der Medien. Man will aus dieser Sicht keinen Medienvogt. Frei- räume für Journalisten und nicht Aufsichtsbeamte sind gefragt. Ähnliche Reaktionen sind aus dem Lager der Zei- tungsverleger zu vernehmen. Danach genügt es, die Presse- freiheit zu gewährleisten; parallel wird verständlicherweise gefordert, die PTT-Zeitungstaxen tief zu halten. Der Vorteil der heutigen Integration des Medienbereiches im EVED liegt meines Erachtens vorab im technischen Sektor. Die unzähli- gen im täglichen Verkehr ins Gewicht fallenden Berüh- rungspunkte mit der Technik PTT können nicht übersehen werden. Die Beibehaltung der heutigen Regelung wäre mei- nes Erachtens unter der Voraussetzung tragbar, dass beim Generalsekretariat EVED der Radio- und Fernsehdienst qua- litativ und quantitativ unter Berücksichtigung der entspre- chenden Anforderungen aufgestockt würde. Möchte man dennoch ein eigentliches Medienamt schaffen, müsste das noch keine ins Gewicht fallende personelle Aufstockung bedeuten. Der Zusammenzug der heute schon bestehenden Dienste dürfte an sich ausreichen. Aber ein solches Medien- amt sollte aus den dargelegten Gründen in das EVED einver- leibt werden. Nur so Hessen sich aufwendige Doppelspurig- keiten und Überschneidungen mit entsprechenden Rei- bungsverlusten vermeiden. Hefti, Berichterstatter: Ich möchte präzisieren, wenn das nicht schon vorher zum Ausdruck gekommen sein sollte: Für die Kommission war nicht nur das «Wie», sondern auch das «Ob» offen. Das breite Spektrum, dass Herr Kollege Gadient nun erwähnt hat, hat auch schon .der Bundesrat vorgelegt. Er wird sich also dieser Reihe von Aufgaben bewusst sein. Bundespräsident Schlumpt: Herr Ständerat Hefti hat die Meinung des Bundesrates richtig interpretiert, und ich danke ihm. Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat Schluss der Sitzung um 20.00 Uhr La séance est levée à 20 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion (Guntern) Bundesamt für Medienwesen Motion (Guntern) Office fédéral des médias In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.440 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.03.1984 - 18:15 Date Data Seite 59-59 Page Pagina Ref. No 20 012 415 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.