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81.227

Ch Vb · 1982-06-15 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

15. Juni 1982 255 Bundesverfassung. Bürgerrecht Fragen, die man uns im Hinblick auf die 10. AHV-Revision in Form von bunten Sträussen überreicht hat, sind wir eben verpflichtet, uns auch zu überlegen, wie wir die vorgesehe- nen Verbesserungen letztlich auch finanzieren können. Gibt es allenfalls eine Verschiebung in bezug auf den gesamten Leistungsausbau im Bereich der AHV und IV, oder sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit, eventuell auch die öffentliche Hand, für die Verbesserung dieser Leistungen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen? Die Pflicht des Bundesrates besteht darin, echte soziale Anliegen - und Ihr Anliegen ist ein solches, Herr Gadient - zu prüfen, doch dürfen wir gegenüber diesen Forderungen - ich wiederhole es - auch die Frage der Finanzierung nicht übersehen. Ich weiss aus Erfahrung, wie wir ankommen, wenn wir nicht gleichzeitig sagen, wie letztlich eine Aufgabe auch finanziert werden soll. Ich bitte deshalb Herrn Gadient im Namen des Bundesra- tes, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Dasselbe hat der Nationalrat in der gleichen Sache bereits getan. Ich könnte mir nämlich nicht gut vorstellen, dass der National- rat eine Motion Ihres Rates erheblich erklären würde, nach- dem er ein Postulat überwiesen hat. Die Form des Postula- tes ist hier sicher die geeignete, weil wir die ganze Proble- matik sowohl in bezug auf die AHV wie auch in bezug auf die IV im Rahmen der bevorstehenden Revision wirklich «umfassend», wie es von Herrn Gadient verlangt wird, über- prüfen wollen. Ich stelle Ihnen somit den Antrag, es sei die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Le président: M. Gadient est-il disposé à convertir sa motion en postulat? Gadient: Herr Bundesrat Hürlimann hat die Motion, die im Nationalrat in der gleichen Sache vorgelegt worden ist, erwähnt. Diese ist, wie übrigens auch die Standesinitiative des Kantons Basel-Land zum gleichen Thema, nach der hier heute zur Beratung stehenden Motion eingereicht worden. Zur Frage kurz folgendes: Auch nach dem Jahr der Behinderten bleiben diese Anlie- gen, wie zahlreiche andere, aktuell. Das UNO-Jahr 1981 brachte zwar manchem die Probleme der Behinderten näher; indessen sind wir von der Zielsetzung der vollen Teil- nahme und der Gleichberechtigung noch weit entfernt. Wir sind nach wie vor verpflichtet, unseren behinderten Mitmen- schen gegenüber in solidarischer Denk- und vor allem Handlungsweise verbunden zu bleiben und uns auch dann für eine menschlichere Gesellschaft zugunsten dieser benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen, wenn sich daraus finanzielle Konsequenzen ergeben. In anderen Bereichen bringen wir das auch zustande. Letztlich ist die Verfassung unseres Staates, deren Erwahrung im hiesigen Saale heute hervorgehoben worden ist, gerade aus dieser Solidarität heraus entstanden und in massgebli- chen Schritten fortgebildet worden. Wir zählen daher darauf, dass der Bundesrat dieses von ihm selber als legitim bezeichnete und als berechtigt aner- kannte Anliegen auch in Postulatsform konsequent weiter- verfolgt und nicht irgendwann, sondern eben im Zusam- menhang mit der 10. AHV-Revision einer Lösung zuführt. In dieser Erwartung sind wir mit der Umwandlung in ein Postu- lat einverstanden. Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr La séance est levée à 18 h 50 #ST# Sechste Sitzung - Sixième séance Dienstag, 15. Juni 1982, Vormittag Mardi 15 juin 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Dreyer 82.019 Bundesverfassung (Bürgerrecht) Constitution fédérale (Nationalité) Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. April 1982 (BBI II, 125) Message et projet d'arrêté du 7 avril 1982 (FF II, 137) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Antrag Schmid Bundesbeschluss B: Nichteintreten Proposition Schmid Arrêté fédéral B: Ne pas entrer en matière #ST# 81.227 Parlamentarische Initiative des Nationalrates Schweizer Bürgerrecht Initiative parlementaire du Conseil national. Nationalité suisse Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 29. April 1980 (BBI II, 1424) Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Februar 1981 (BBI l, 1172) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 29 avril 1980 (FF II, 1446) Avis du Conseil fédéral du 18 février 1981 (FF I, 1193) Antrag der Kommission Abschreibung Proposition de la commission Classer l'initiative

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative des Nationalrates Schweizer Bürgerrecht Initiative parlementaire du Conseil national. Nationalité suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.227 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.06.1982 - 08:00 Date Data Seite 255-255 Page Pagina Ref. No 20 010 684 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.