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81.202

Ch Vb · 1984-12-13 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 13 Dezember 1984 N 1849 Initiative des Kantons Genf Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen gemäss Seiten 1 bis 3 der Botschaft die Abschreibung verschiedener persön- licher Vorstösse. Die Kommission hat Ihnen einen schriftli- chen Zusatzantrag auf Abschreibung weiterer persönlicher Vorstösse unterbreitet. Zustimmung - Adhésion Eggli-Winterthur, Berichterstatter: Es ist mir ein Bedürfnis, nach Abschluss dieser Beratungen zum KMVG noch einige persönliche Worte zu sagen. Vorerst möchte ich erklären, dass mir immer noch eine Bemerkung von Frau Ribi vom Herbst 1981, als wir die Arbeit aufnahmen, im Kopf ist und während der Herbstsession - auch gestern und heute - durch den Kopf ging. Frau Ribi erklärte damals, sie freue sich, dass ich Präsident dieser Kommission sei. Sie sei davon überzeugt, dass ich auch eines der Kommissionsmit- glieder sei, die versuchen würden, eine tragfähige Lösung zu finden. Ich antwortete ihr, dass ich froh wäre, wenn diese Meinung bei allen Kommissionsmitgliedern und auch bei ihren Fraktionsvertretern vorhanden wäre. Man ist in diesem Zusammenhang hin und wieder etwas enttäuscht worden. Aber man hat auch Erfreuliches erlebt. Für mich persönlich war sehr erfreulich, wie die Bundesräte Hürlimann und Egli sich für diese Vorlage eingesetzt haben und bereit waren, Berichte erstellen zu lassen und Kompro- misse zu suchen. Für mich war aber auch erfreulich, feststel- len zu dürfen, wie die Verwaltung gearbeitet hat. Ich denke an die Subkommissionssitzungen, für welche innert Wochenfrist mehrere Berichte erstellt werden mussten, und konnte feststellen, dass unsere Verwaltung bereit ist, an Wochenenden zu arbeiten und an Abenden länger zu arbei- ten, ohne davon ein grosses Aufheben zu machen. Dazu müssen wir Sorge tragen, und wir müssen dankbar sein, dass unsere Beamten und Mitarbeiter in den Bundesämtern für das Parlament diese Arbeit leisten. Ich möchte in diesem Sinne auch der Verwaltung danken. Danken möchte ich auch den Mitgliedern der Kommission für ihre Mitarbeit. Ich konnte mir gegenüber immer ein faires Verhalten feststellen, auch wenn die Beschlüsse mir nicht immer gepasst haben. Trotzdem möchte ich danken. Bundesrat Egli: Ich danke für die anerkennenden Worte Ihres Herrn Kommissionsreferenten mir gegenüber. Ich werde sie an meinen Vorgänger, Herrn alt Bundesrat Hürli- mann, weiterleiten. Ich möchte diesen Dank aber auch an die Kommission und insbesondere an ihren Präsidenten zurückgeben. Sie haben uns mit einer der heutigen Motionen sozusagen den Auftrag erteilt, sofort eine Totalrevision des Gesetzes an die Hand zu nehmen, sobald dieses Sofortprogramm einmal unter Dach sein wird. Ich gebe der bestimmten Hoffnung Ausdruck, dass im Zweitrat die Beratungen etwas abgekürzt werden können, sonst könnte ich Ihnen nicht garantieren, dass die Differenzbereinigung noch unter meinem Beisein beendigt wird. An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.202 Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité Wortlaut der Initiative des Kantons Genf vom 1. Juli 1981 Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. Texte de l'initiative du canton de Genève du 1er juillet 1981 Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions légales visant à protéger efficacement la maternité. Herr Eggli-Winterthur unterbreitet namens der Kommission für die Teilrevision der Krankenversicherung folgenden schriftlichen Bericht:

1. Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- schutz ein.

2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welche die Botschaft und den Gesetzesentwurf vom

19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- rung vorzuberaten hatte. Nach dieser Vorlage bleibt die Mutterschaftsversicherung wie bisher in die Krankenversi- cherung integriert.

3. Die Kommission hat die Vorlage beraten und dem Rat ihre Anträge in der Form eines «Sofortprogramms» unter- breitet, in welches auch die Bestimmungen der bundesrätli- chen Vorlage für einen ausreichenden Mutterschaftsschutz übernommen wurden. Mit den Beschlüssen des Rates zur Teilrevision der Kranken- versicherung wurde materiell auch zur Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Kommission ver- weist daher auf die entsprechende Debatte im Rat. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Genève et de la classer. Antrag Christinat Der Initiative Folge geben. Proposition Christinat Donner suite à l'initiative. M. Gautier: Je voudrais rappeler très brièvement que dans son Traité de droit constitutionnel, le professeur Jean-Fran- çois Aubert affirme que l'initiative cantonale est une initia- tive «faible». Je suis bien entendu d'accord avec lui, mais ce n'est pas une raison pour la traiter légèrement. Le canton de Genève nous a adressé une initiative cantonale dans laquelle il demande d'adopter un certain nombre de points relatifs à l'assurance maternité. Ces points ont été admis pour le moment par ce conseil, mais nous ne savons absolument pas quelle sera l'issue des délibérations du Conseil des Etats. Dans ces conditions, je vous propose de ne pas classer cette initiative mais de réserver notre décision jusqu'au moment où le Conseil des Etats se sera prononcé sur le projet de révision de la loi sur l'assurance maladie et maternité. Präsident: Ich habe diesen Antrag von Herrn Gautier eigent- lich als Ordnungsantrag verstanden. Daneben haben Sie ja den Antrag der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und einen Antrag von Frau Christinat, der Initiative Folge zu geben. Ich würde meinen, dass man zuerst über den Antrag von Herrn Gautier abstimmen müsste. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Gautier 98 Stimmen (Einstimmigkeit)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung

E. 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.202 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1984 Date Data Seite 1849-1849 Page Pagina Ref. No

E. 20 012 965 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

13. Dezember 1984 N 1849 Initiative des Kantons Genf Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen gemäss Seiten 1 bis 3 der Botschaft die Abschreibung verschiedener persön- licher Vorstösse. Die Kommission hat Ihnen einen schriftli- chen Zusatzantrag auf Abschreibung weiterer persönlicher Vorstösse unterbreitet. Zustimmung - Adhésion Eggli-Winterthur, Berichterstatter: Es ist mir ein Bedürfnis, nach Abschluss dieser Beratungen zum KMVG noch einige persönliche Worte zu sagen. Vorerst möchte ich erklären, dass mir immer noch eine Bemerkung von Frau Ribi vom Herbst 1981, als wir die Arbeit aufnahmen, im Kopf ist und während der Herbstsession - auch gestern und heute - durch den Kopf ging. Frau Ribi erklärte damals, sie freue sich, dass ich Präsident dieser Kommission sei. Sie sei davon überzeugt, dass ich auch eines der Kommissionsmit- glieder sei, die versuchen würden, eine tragfähige Lösung zu finden. Ich antwortete ihr, dass ich froh wäre, wenn diese Meinung bei allen Kommissionsmitgliedern und auch bei ihren Fraktionsvertretern vorhanden wäre. Man ist in diesem Zusammenhang hin und wieder etwas enttäuscht worden. Aber man hat auch Erfreuliches erlebt. Für mich persönlich war sehr erfreulich, wie die Bundesräte Hürlimann und Egli sich für diese Vorlage eingesetzt haben und bereit waren, Berichte erstellen zu lassen und Kompro- misse zu suchen. Für mich war aber auch erfreulich, feststel- len zu dürfen, wie die Verwaltung gearbeitet hat. Ich denke an die Subkommissionssitzungen, für welche innert Wochenfrist mehrere Berichte erstellt werden mussten, und konnte feststellen, dass unsere Verwaltung bereit ist, an Wochenenden zu arbeiten und an Abenden länger zu arbei- ten, ohne davon ein grosses Aufheben zu machen. Dazu müssen wir Sorge tragen, und wir müssen dankbar sein, dass unsere Beamten und Mitarbeiter in den Bundesämtern für das Parlament diese Arbeit leisten. Ich möchte in diesem Sinne auch der Verwaltung danken. Danken möchte ich auch den Mitgliedern der Kommission für ihre Mitarbeit. Ich konnte mir gegenüber immer ein faires Verhalten feststellen, auch wenn die Beschlüsse mir nicht immer gepasst haben. Trotzdem möchte ich danken. Bundesrat Egli: Ich danke für die anerkennenden Worte Ihres Herrn Kommissionsreferenten mir gegenüber. Ich werde sie an meinen Vorgänger, Herrn alt Bundesrat Hürli- mann, weiterleiten. Ich möchte diesen Dank aber auch an die Kommission und insbesondere an ihren Präsidenten zurückgeben. Sie haben uns mit einer der heutigen Motionen sozusagen den Auftrag erteilt, sofort eine Totalrevision des Gesetzes an die Hand zu nehmen, sobald dieses Sofortprogramm einmal unter Dach sein wird. Ich gebe der bestimmten Hoffnung Ausdruck, dass im Zweitrat die Beratungen etwas abgekürzt werden können, sonst könnte ich Ihnen nicht garantieren, dass die Differenzbereinigung noch unter meinem Beisein beendigt wird. An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.202 Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité Wortlaut der Initiative des Kantons Genf vom 1. Juli 1981 Der Kanton Genf beantragt, die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschaftsschutz zu verbessern. Texte de l'initiative du canton de Genève du 1er juillet 1981 Le canton de Genève propose d'améliorer les dispositions légales visant à protéger efficacement la maternité. Herr Eggli-Winterthur unterbreitet namens der Kommission für die Teilrevision der Krankenversicherung folgenden schriftlichen Bericht:

1. Am I.Juli 1981 reichte der Regierungsrat des Kantons Genf eine Standesinitiative für die Verbesserung der gesetz- lichen Bestimmungen für einen wirksamen Mutterschafts- schutz ein.

2. Das Büro überwies die Standesinitiative der Kommission, welche die Botschaft und den Gesetzesentwurf vom

19. August 1981 über die Teilrevision der Krankenversiche- rung vorzuberaten hatte. Nach dieser Vorlage bleibt die Mutterschaftsversicherung wie bisher in die Krankenversi- cherung integriert.

3. Die Kommission hat die Vorlage beraten und dem Rat ihre Anträge in der Form eines «Sofortprogramms» unter- breitet, in welches auch die Bestimmungen der bundesrätli- chen Vorlage für einen ausreichenden Mutterschaftsschutz übernommen wurden. Mit den Beschlüssen des Rates zur Teilrevision der Kranken- versicherung wurde materiell auch zur Standesinitiative des Kantons Genf Stellung genommen. Die Kommission ver- weist daher auf die entsprechende Debatte im Rat. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Genève et de la classer. Antrag Christinat Der Initiative Folge geben. Proposition Christinat Donner suite à l'initiative. M. Gautier: Je voudrais rappeler très brièvement que dans son Traité de droit constitutionnel, le professeur Jean-Fran- çois Aubert affirme que l'initiative cantonale est une initia- tive «faible». Je suis bien entendu d'accord avec lui, mais ce n'est pas une raison pour la traiter légèrement. Le canton de Genève nous a adressé une initiative cantonale dans laquelle il demande d'adopter un certain nombre de points relatifs à l'assurance maternité. Ces points ont été admis pour le moment par ce conseil, mais nous ne savons absolument pas quelle sera l'issue des délibérations du Conseil des Etats. Dans ces conditions, je vous propose de ne pas classer cette initiative mais de réserver notre décision jusqu'au moment où le Conseil des Etats se sera prononcé sur le projet de révision de la loi sur l'assurance maladie et maternité. Präsident: Ich habe diesen Antrag von Herrn Gautier eigent- lich als Ordnungsantrag verstanden. Daneben haben Sie ja den Antrag der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und einen Antrag von Frau Christinat, der Initiative Folge zu geben. Ich würde meinen, dass man zuerst über den Antrag von Herrn Gautier abstimmen müsste. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Gautier 98 Stimmen (Einstimmigkeit)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Initiative des Kantons Genf Schutz der Mutterschaft Initiative du canton de Genève Protection de la maternité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.202 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1984 Date Data Seite 1849-1849 Page Pagina Ref. No 20 012 965 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.