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Assurance-maladie. Révision partielle 1802 N 12 décembre 1984 digkeit für die Tarifanträge nicht bei unserem Rat liegt, sondern bei den Organen der Bundesbahnen, beim Amt für Verkehr, beim Departement. Wir haben wohl die Budgetgenehmigungskompetenz. Die haben wir ja heute wahrgenommen, aber wir haben sicher nicht die Kompetenz, Tariferhöhungen zu beantragen oder direkt zu beeinflussen. Das war damals mein Grund, nein zu stimmen, aber ich möchte es Ihnen überlassen, wie Sie hier stimmen wollen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dieses Postulat anzunehmen. Ich möchte immerhin zu bedenken geben, dass das Gewicht eines Postulates natürlich dadurch auch etwas abgemindert wird, wenn wir Postulate auch dort ein- reichen, wo die Zuständigkeit nicht gegeben oder nicht eindeutig abgeklärt ist. M. Massy, rapporteur: Cette proposition est le fait d'une majorité d'occasion qui s'est dégagée en fin de journée et à laquelle je n'appartenais pas. Ce postulat entraîne un dépas- sement de nos compétences, il n'appartient pas à notre conseil de décider des propositions tarifaires. Je vous prie donc de repousser ce postulat. Bundespräsident Schlumpf: Herr Aregger hat dargelegt, weshalb auch der Bundesrat nicht in der Lage wäre, einen Auftrag im Sinne des formulierten Postulates entgegenzu- nehmen, nämlich dafür zu sorgen, dass diese und jene Wünsche bei den Tariferhöhungen berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist in dieser Sache gar nicht kompetent. Die Empfehlung, Zurückhaltung zu üben, werden wir jedoch den SBB durchaus zukommen lassen. Aber wir können das nicht im Sinne eines verbindlichen Auftrages entgegenneh- men, weil uns dafür die Kompetenz fehlt. Ich muss Sie also bitten, das Postulat in dieser Formulierung abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulats 64 Stimmen Dagegen 73 Stimmen #ST# 83.056 PTT. Voranschlag 1984. Nachtrag II PTT. Budget 1984. Supplément II Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Beschluss des Ständerates vom 27. November 1984 Décision du Conseil des Etats du 27 novembre 1984 Breml, Berichterstatter: Der vorliegende Nachtrag II wurde von der Sektion der PTT und von der Finanzkommission durchberaten. Ich kann Ihnen von der Finanzkommission aus wie auch von unserer Fraktion aus mitteilen, dass er zu keinen zusätzlichen Bemerkungen Anlass gibt. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zu diesem Nachtrag. M. Bonnard, rapporteur: Les crédits supplémentaires dont il s'agit n'ont donné lieu à aucune remarque ni dans la section compétente de la Commission des finances, ni dans la commission plénière. Celle-ci vous er recommande donc l'adoption. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 89 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 81.004 Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide Siehe Seite 1497 hiervor - Voir page 1497 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Dezember 1984 Décision du Conseil des Etats du 6 décembre 1984 Differenzen - Divergences Präsident: Es ist bei Artikel 2 Absatz 3 erster Satz eine einzige Differenz geblieben. Herr Darbellay, Kommissions- präsident, lässt mitteilen, dass die Kommission beantragt, dem Ständerat zuzustimmen. Art. 2 Abs. 3 erster Satz Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 2 al. 3 1'™ phrase Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté #ST# 81.044 Krankenversicherung. Teilrevision Assurance-maladie. Révision partielle Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1372 hiervor - Voir page 1372 ci-devant Präsident: Bei der Beratung dieses Geschäftes sind wir in der letzten Session bei Artikel 35 stehengeblieben. Damit kommt das Problem der Finanzierung zur Diskussion. Die Kommissionsberichterstatterwerden eine kurze Einführung geben. Eggll-Winterthur, Berichterstatter: Die heutige Regelung der Bundesbeiträge an die Krankenversicherung sieht wie folgt aus: Es wurden jährlich Grundbeiträge pro Kind in der Höhe von Fr. 55.48 ausgerichtet, das sind 68 Millionen Franken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.004 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.12.1984 - 15:00 Date Data Seite 1802-1802 Page Pagina Ref. No 20 012 958 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.