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Tarif d'usage des douanes, 36" rapport 390 N 14 mars 1983 bitten. Die USA haben sich an der letzten Konferenz bereit erklärt, ihren Dispens nicht mehr so zu interpretieren, dass man nicht darüber sprechen könne. Als man über anderer Länder Landwirtschaftspolitik - selbst über die von Ländern, die Dispensvorteile hatten - zu sprechen begann, wurde natürlich auch die EG in« Beneh- men gezogen. Mit anderen Worten: Die EG ihrerseits hat akzeptiert, dass man über die negativen Auswirkungen der Exportsubventionen spricht, obwohl diese einen integrie- renden Bestandteil der EG-Landwirtschaftspolitik darstel- len. Damit sind wir ins Licht geraten! Unsere Delegation konnte im letzten Moment verhindern, dass unsere Land- wirtschaftspolitik gleichsam als überprüfungswürdig und überprüfungsbedürftig deklariert wurde. Das neue Land- wirtschaftskomitee im GATT kann nun aber von jedem Land
- das ist die verbindliche Antwort -, das protektionistische Massnahmen ergreift, eine Begründung verlangen. Wir wer- den diese - gestützt auf unsere Landwirtschafts-Rechtssi- tuation, auf unsere Landwirtschafts-Versorgungssituation im Zusammenhang mit der Staatspolitik - zu geben versu- chen. Ich möchte abschliessend betonen: Der Dispens, den wir beim seinerzeitigen Eintritt ins GATT eingehandelt haben, ist nach wie vor rechtsgültig. Zweite Frage: Die Blockfreien, Havanna oder jetzt Delhi. Es werden immer Probleme auftauchen, die im Zusammen- hang mit diesen Globalverhandlungen ausdiskutier: werden müssen. Die Problemfülle, die sich aber in den von Ihnen und von uns im Bericht angesprochenen Bereichen - Wäh- rungspolitik, Handelspolitik, Energiepolitik, Rohstoffe - ver- birgt, ist uns allen bekannt. Ich nehme ein einziges Beispiel: Bei den Rohstoffen wollen wir, unsere Unterhändler, und auch andere Partner zu einem vernünftigeren Ausgleich der Interessen kommen. Der Teufel sitzt im Detail. Sind die Rohstoffpreise zufällig hoch, dann wollen die Produzenten nicht, die Empfängerstaaten aber möchten. Sind sie tief, so ist es genau umgekehrt. Eine innere Bereitschaft f jr mass- volle Mittellösungen anzustreben, wird eine unserer Haupt- aufgaben in diesem Bereich sein. Wir kümmern jns also darum; ich bin gerne bereit, Ihre diesbezügliche Bemer- kung (nicht nur formell Auskunft zu geben, sondern zu sagen, wie wir die Politik sehen) je nach Debatte zu benüt- zen. Die dritte Frage, die Sie stellten, zur Seerechtskonferenz: Das ist kaum noch eine Seerechtskonferenz, sondern eher schon eine «Seeschlange» - nicht nur das jahrelange Ver- handeln, sondern auch das, was mit der Freiheit der Meere einerseits und mit dem sinnvollen und sorgfältigen Nutzen der Schätze im Meer andererseits zusammenhängt. Als Bin- nenland, aber immerhin mit dem Rhein und mit unsrer eige- nen Praxis im Welthandel, haben auch wir unsere Interes- sen. Ich kann sie hier nicht einfach wiederholen, ohne län- ger zu werden. Allen Begrenzungen ist prima vista mit grös- ster Skepsis zu begegnen. Es wird hier einen Interessen- ausgleich brauchen. Ob er letzten Endes, wenn das grossie angesprochene Land (die USA) abseits steht, bei 12 Meilen einerseits, 200 Meilen andererseits - zustande kommt, wage ich noch nicht zu sagen. Das wissen sie auch in der EG im Zusammenhang mit den Streitigkeiten über den Fischfang nicht, der zu den ganz heissen Eisen gehört. Wir werden Sie auch im nächsten Bericht auf dem laufenden halten. Herr Künzi hat mich gefragt, wie es mit den Holzimporten stehe, wie es mit unserer Holzindustrie stehe, nachdem feststehe, dass andere Länder sich keineswegs so an die Abmachungen hielten wie wir selbst. Sie haben recht, wenn Sie an unseren verehrten Nachbarn Frankreich denken. Ver- mutlich wegen der Windschäden, die ja nicht nur in Frank- reich, sondern auch anderswo eine Rolle spielten, hat die EG Frankreich ermächtigt, Holzimporte zu kontingentieren. Das hat zu den Handelsbeschränkungen geführt, unter denen unsere Leute, die mit dem Holz zu tun haben, leiden. Wir prüfen, ob damit unser Freihandelsabkommen mit der EG touchiert, ja sogar verletzt wurde. Wenn eine Verletzung angenommen werden muss, stehen uns die bekannten Rechtswege offen, nur ändert das während der Prozess- dauer noch nichts daran, dass die protektionistische Mass- nahme uns natürlich stört. Wir sind also am Ball und versu- chen, diesen auch gut zu spielen. Ich werde Sie über das Ergebnis orientieren. Le président: La commission propose de prendre acte du vingtième rapport sur la politique économique extérieure et d'adopter l'arrêté fédéral approuvant des mesures écono- miques extérieures. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Bundesbeschlusses 122 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 83.006 Gebrauchszolltarif, 36. Bericht Tarif d'usage des douanes, 36° rapport Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. Januar 1983 (BBI l, 700) Message et projet d'arrêté du 12 janvier 1983 (FF I, 687) Beschluss des Ständerates vom 8. März 1983 Décision du Conseil des Etats du 8 mars 1983 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht: Der 36. Bericht über die Änderungen des Gebrauchszollta- rifs 1959 beantragt die Genehmigung durch die Bundesver- sammlung von folgenden Massnahmen, die im zweiten Halbjahr 1982 vom Bundesrat beschlossen wurden:
a. Verordnung über die vorübergehende Erhöhung der Zollansätze auf Tafeltrauben.
b. Massnahmen im Bereich der Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer.
1. Verordnung über die vorübergehende Erhöhung des Zollansatzes auf Tafeltrauben: Die letztjährige schweizeri- sche Rekordernte an Sommerfrüchten, deren Vermarktung durch staatlich verbilligte Importe von Tafeltrauben aus EWG-Ländern zusätzlich erschwert wurde, veranlasste den Bundesat zu folgenden vorübergehenden Erhöhungen des Zollansatzes für Tafeltrauben: Von 12 auf 22 Franken je 100
14. März 1983 391 Motion des Ständerates (Piller) Kilo brutto für die Zeit vom 3. bis zum 15. September 1982 und von 18 aut 28 Franken je 100 Kilo brutto für die Zeit vom 16. September bis zum 10. Oktober 1982, wobei die Zollerhöhung im Ausmass der von der EWG ausgerichteten Ausfuhrerstattung erfolgte.
2. Massnahmen im Bereich der Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer: Ende letzten Jahres nahm der Bundesrat zwei Änderungen der Verordnung von 1975 über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungs- länder vor. Die erste Änderung betrifft eine ab I.Januar 1983 gültige Neugestaltung der Präferenzausweise (Ursprungszeugnisse) rein formeller Art. Mit der zweiten Änderung wurde die Gewährung der kumulativen Ursprungsregelung an die Mitglieder der Assoziation süd- ostasiatischer Länder (Asean) aufgrund einer Empfehlung der EFTA rückwirkend auf 1. Oktober 1982 in Kraft gesetzt. Regionale Kumulierung ermöglicht die weitere Be- oder Verarbeitung einer Ware, die Ursprungseigenschaften im Sinne der Verordnung in einem Land der betreffenden Staa- tengruppe hat, in anderen Ländern der gleichen Gruppe, ohne deren Verlust, wie dies normalerweise der Fall wäre. Sie erlaubt ferner - in Abweichung der sonst geltenden Direktversandregel - den Versand eines Ursprungserzeug- nisses eines Landes der regionalen und wirtschaftlichen Staatengruppe in ein anderes Land derselben Gruppe, bevor die betreffenden Waren ohne weitere Be- oder Verar- beitung nach der Schweiz gesandt werden. Der Bundesrat nahm die auf den I.Januar 1983 wirksam gewordene vierte Abbaustufe der Tokio-Runde zum Anlass, eine Neuberechnung der Präferenzen zugunsten der Ent- wicklungsländer vorzunehmen. Es handelt sich hier um eine die früheren Abbaustufen einbeziehende zusammenfas- sende Angleichung der Präferenzzöllansätze. Betroffen sind Produkte, die seinerzeit bei der Verwirklichung der zweiten Stufe der schweizerischen Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer ausgeklammert worden sind (gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Textilien, Beklei- dungsartikel, Schuhe, Schirme, Rohaluminium und Batte- rien). Eine weitere Änderung betrifft die Gleichstellung Hong- kongs mit den übrigen Entwicklungsländern bei Schirmen und Trockenbatterien. Die Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer führen voraussichtlich zu Zollausfällen von jährlich 500 000 Fran- ken. Die Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltari- farischen Massnahmen zuzustimmen. Le président: La commission propose de prendre acte du rapport et d'adopter l'arrêté fédéral portant approbation de mesures touchant le tarif des douanes. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Bundesbeschlusses 118 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 82.571 Motion des Ständerates (Piller) Massnahmen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen Motion du Conseil des Etats (Piller) Mesures d'aide aux régions menacées économiquement Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1982 Wortlaut der Motion Der Bundesrat wird gebeten, den regionalen Wirtschaftsein- brüchen mit verstärkten Massnahmen entgegenzuwirken:
1. Durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus- ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru- mente wirksamer zu gestalten. Die administrativen Umtriebe sollen auf ein striktes Minimum reduziert werden.
2. Den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanz- hilfen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurz- fristig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darle- hen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern. Beschluss des Ständerates: Punkt 1 der Motion wird ange- nommen. Punkt 2 wird als Postulat in nachstehender Form angenom- men: Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht ange- zeigt wäre, den regionalen Wirtschaftseinbrüchen mit ver- stärkten Massnahmen entgegenzuwirken, nämlich den wirt- schaftlich bedrohten Gemeinden ... Texte de la motion Le Conseil fédéral est chargé de renforcer les mesures per- mettant d'aider efficacement les régions dont l'économie menace de s'effondrer; pour ce faire il peut envisager
1. D'appliquer de façon plus souple l'arrêté fédéral insti- tuant une aide financière en faveur des régions dont l'éco- nomie est menacée. Cet arrêté doit être complété par des mesures propres à en faire un instrument plus efficace. Les démarches administratives doivent être limitées à un strict minimum.
2. D'accorder une aide financière aux communes économi- quement menacées afin de leur permettre de modifier le plus rapidement possible leurs structures économiques ainsi que de leur offrir des prêts avantageux pour qu'elles puissent surmonter les difficultés qu'elles rencontrent. Décision du Conseil des Etats: Le point 1 de la motion est adopté. Le point 2 est adopté sous la forme d'une postulat ainsi conçu: Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas indiqué de renforcer les mesures permettant d'aider effica- cement les régions dont l'économie menace de s'effondrer; pour ce faire, il peut envisager d'accorder une aide finan- cière... Risi-Schwyz, Berichterstatter: Wir haben diese Motion des Ständerates zur Einsicht bekommen. Sie ist ohne Diskus- sion im Sinne des Bundesrates angenommen worden (Ziff. 1 als Motion und Ziff. 2 als Postulat). Le président: La commission propose d'accepter l'alinéa 1 de la motion et l'alinéa 2 sous forme de postulat. Überwiesen gemäss Antrag der Kommission Transmis selon la proposition de la commission
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Gebrauchszolltarif, 36. Bericht Tarif d'usage des douanes, 36° rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.006 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.03.1983 - 14:30 Date Data Seite 390-391 Page Pagina Ref. No 20 011 287 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.