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D-5937/2006

D-5937/2006

Bundesverwaltungsgericht · 2008-03-17 · Deutsch CH

Asyl und Wegweisung

Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

E. 2 Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

E. 3 Dieses Urteil geht an:

- den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein)

- das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie)

- das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Martin Maeder Versand:

Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
  2. Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
  3. Dieses Urteil geht an: - den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein) - das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie) - das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Martin Maeder Versand:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunal administrativ federal Abteilung IV D-5937/2006 {T 0/2} Urteil vom 17. März 2008 Besetzung Richter Walter Lang (Vorsitz), Richter Beat Weber, Richter Robert Galliker, Gerichtsschreiber Martin Maeder. Parteien A._______, geboren (...), Côte d'Ivoire, (...), Beschwerdeführer, gegen Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern Vorinstanz. Gegenstand Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. Mai 2006 / N (...). Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen. 3. Dieses Urteil geht an:

- den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein)

- das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie)

- das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Martin Maeder Versand: