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D-5275/2006

D-5275/2006

Bundesverwaltungsgericht · 2007-11-29 · Deutsch CH

Asyl und Wegweisung

Erwägungen (4 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde wird abgewiesen.

E. 2 Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen.

E. 3 Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

E. 4 Dieses Urteil geht an:

- den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (einschreiben)

- die Vorinstanz, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit deren Akten (Ref.-Nr. N _______, in Kopie)

- _______ (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Eva Zürcher Versand am:

Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
  2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen.
  3. Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.
  4. Dieses Urteil geht an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (einschreiben) - die Vorinstanz, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit deren Akten (Ref.-Nr. N _______, in Kopie) - _______ (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Eva Zürcher Versand am:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunal administrativ federal Abteilung IV D-5275/2006/sch/zue {T 0/2} Urteil vom 29. November 2007 Besetzung Richter Hans Schürch (Vorsitz), Beat Weber, Martin Zoller, Gerichtsschreiberin Eva Zürcher. Parteien Z1._______, geboren _______, Afghanistan, Z2._______, geboren _______, Afghanistan, Z3._______, geboren _______, Afghanistan, Z4._______, geboren _______, Afghanistan, gegen Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern, Vorinstanz. Gegenstand Asyl und Wegweisung; Verfügung vom 18. Mai 2006 / N _______. Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt. 4. Dieses Urteil geht an:

- den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (einschreiben)

- die Vorinstanz, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit deren Akten (Ref.-Nr. N _______, in Kopie)

- _______ (in Kopie) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Eva Zürcher Versand am: