Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung
Erwägungen (4 Absätze)
E. 1 Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
E. 2 Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.
E. 3 Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
E. 4 Dieses Urteil geht an:
- den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original)
- das BFM, L._______ (vorab per Telefax; zu den Akten Ref.-Nr. N _______)
- das N._______ (vorab per Telefax) Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Regula Frey Versand:
Dispositiv
- Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
- Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.
- Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
- Dieses Urteil geht an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original) - das BFM, L._______ (vorab per Telefax; zu den Akten Ref.-Nr. N _______) - das N._______ (vorab per Telefax) Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Regula Frey Versand:
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Tribunal administrativ federal Abteilung IV D-2630/2008 {T 0/2} Urteil vom 2. Mai 2008 Besetzung Einzelrichter Robert Galliker, mit Zustimmung von Richter Gérald Bovier, Gerichtsschreiberin Regula Frey. Parteien A._______, Afghanistan, alias B._______, Afghanistan, alias C._______, China, alias D._______, China, dessen Lebenspartnerin E._______, Afghanistan, alias F._______, Afghanistan, alias G._______, Afghanistan, alias H._______, China, alias I._______, China, und deren Kind J._______, Afghanistan, alle vertreten durch Dr. iur. René Bussien, Rechtsanwalt, K._______, Beschwerdeführer, gegen Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, 3003 Bern, Vorinstanz. Gegenstand Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. April 2008 / N _______. Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen. 4. Dieses Urteil geht an:
- den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilagen: Einzahlungsschein, angefochtene Verfügung im Original)
- das BFM, L._______ (vorab per Telefax; zu den Akten Ref.-Nr. N _______)
- das N._______ (vorab per Telefax) Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Regula Frey Versand: