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B-7443/2025

B-7443/2025

Bundesverwaltungsgericht · 2025-09-30 · Deutsch CH

Öffentliches Beschaffungswesen

Erwägungen (4 Absätze)

E. 1 Die Ausschreibung im Projekt "(25053) 609 Arbeitsplatz Bund" vom 9. September 2025 (Simap-Meldungsnummer 16511-03) sei aufzuheben.

E. 2 Die Vergabestelle sei anzuweisen, den Beschaffungsgegenstand unter Wahrung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit mit Publikation auf Simap in einer Weise neu auszuschreiben, die es mehreren Anbietern erlaubt, sämtliche technischen Mindestanforderungen und sämtliche technischen Musskriterien zu erfüllen, insbesondere seien die Mindestanforderungen betreffend die Bildschirmdiagonale der "Business Notebook Convertible" mit 5G WWÄN Modul anzupassen auf 13.2 Zoll bis maximal 13.9 Zoll.

E. 3 Es sei der Vergabestelle zu untersagen, die ausgeschriebenen Leistungen freihändig zu vergeben.

E. 4 Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Vergabestelle bzw. der Staatskasse. dass die Beschwerdeführerin in prozessualer Hinsicht namentlich die Verfahrensanträge stellt, der Beschwerde sei (superprovisorisch) die aufschiebende Wirkung zu erteilen (Verfahrensantrag, Ziff. 5) und die Vergabestelle superprovisorisch anzuweisen, die Ausschreibung umgehend zu suspendieren und die Suspendierung auf Simap zu publizieren (Verfahrensantrag, Ziff. 6), dass im Rahmen der Anfechtung von Ausschreibungen das Vergabeverfahren im Regelfall nicht gestoppt wird, sondern das Bundesverwaltungsgericht ein einstweiliges Verbot ausspricht, eingehende Offerten zu öffnen, um die präjudizierende Fortsetzung des Verfahrens zu verhindern (vgl. dazu Zwischenverfügungen des BVGer B-5021/2023 vom 22. September 2023 S. 2, B-4086/2018 vom 17. Juli 2018 S. 2 und B-6177/2008 vom 20. Oktober 2008 E. 5.2), dass beim vorliegend ausgeschriebenen Auftrag prima vista nicht von einer hohen Dringlichkeit auszugehen ist, zumal eine Übergangsregelung besteht, wonach die fraglichen Leistungen bis zum 31. Dezember 2026 freihändig beschafft werden können (vgl. Beschwerdebeilage 8), dass demgegenüber der Offertaufwand für die potentiellen Anbietenden für eine Beschaffung dieser Art sehr gross erscheint, dass dieser erhebliche Offertaufwand für die potentiellen Anbietenden angesichts der vorliegenden Beschwerde zudem mit einer grossen inhaltlichen Unsicherheit verbunden wäre, dass deshalb prima vista die privaten Interessen an einem Widerruf der Fristen zur Einreichung von schriftlichen Fragen und zur Einreichung des Angebotes das öffentliche Beschleunigungsinteresse überwiegen, dass deshalb die Vergabestelle superprovisorisch anzuweisen ist, die Frist zur Einreichung von schriftlichen Fragen vom 2. und 24. Oktober 2025 sowie die Frist zur Einreichung der Angebote vom 14. November 2025 umgehend zu widerrufen, dass der Vergabestelle zudem einstweilen zu untersagen ist, allenfalls bereits eingegangene Offerten der Ausschreibung der SIMAP-Projektnummer #16511 zu öffnen, dass soweit weitergehend die Anträge der Beschwerdeführerin, der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Vergabestelle sei anzuweisen, die Ausschreibung umgehend zu suspendieren, abzuweisen sind, dass der Vergabestelle Frist anzusetzen ist, um eine Vernehmlassung zur Beschwerde einzureichen, und sie dabei ersucht wird, zu den materiellen Rechtsbegehren sowie den Verfahrensanträgen der Beschwerdeführerin Stellung zu nehmen, dass gestützt auf Art. 63 Abs. 4 VwVG ein Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu erheben ist, welcher vorliegend auf Fr. 30'000.- festzusetzen ist.

Dispositiv
  1. Ein Doppel der Beschwerde vom 29. September 2025 wird der Vergabestelle (inkl. Beweismittelverzeichnis und Beilagen) zugestellt.
  2. 2.1. Der Vergabestelle wird untersagt, allenfalls bereits eingegangene Offerten der Ausschreibung der SIMAP-Projektnummer #16511 zu öffnen. 2.2. Die Vergabestelle wird angewiesen, die Frist zur Einreichung von schriftlichen Fragen vom 2. und 24. Oktober 2025 sowie die Frist zur Einreichung der Angebote vom 14. November 2025 umgehend zu widerrufen. Sie hat diesen Widerruf umgehend auf SIMAP zu publizieren und den ihr bekannten potenziellen Anbietenden individuell mitzuteilen. 2.3. Soweit weitergehend wird der Antrag der Beschwerdeführerin, der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen, abgewiesen.
  3. Die Vergabestelle wird ersucht, bis zum 16. Oktober 2025 (vorab in elektronischer Form an: [...]) zu den materiellen Rechtsbegehren sowie den Verfahrensanträgen der Beschwerdeführerin Stellung zu nehmen.
  4. Die Vergabestelle wird zudem ersucht, dem Bundesverwaltungsgericht bis zum 16. Oktober 2025 die vollständigen Akten betreffend das in Frage stehende Vergabeverfahren einzureichen (inkl. Aktenverzeichnis). Sie hat dabei die ihrer Auffassung nach von der Akteneinsicht auszunehmenden Aktenstücke zu bezeichnen bzw. dem Gericht eine der Beschwerdeführerin zustellbare Version der Aktenstücke einzureichen. Vorakten werden auch elektronisch entgegengenommen auf CD, USB-Stick oder verschlüsselt via PrivaSphere an [...].
  5. Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 30'000.- in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu leisten. Dieser Betrag ist bis zum 10. Oktober 2023 zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
  6. Wird der Kostenvorschuss nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten der Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Bei einer Banküberweisung aus dem Ausland muss der Betrag rechtzeitig dem Konto des Bundesverwaltungsgerichts gutgeschrieben worden sein. Fallen Kosten für die Überweisung des Betrags an, hat der Beschwerdeführer diese zu bezahlen.
  7. Diese Verfügung geht an die Beschwerdeführerin und die Vergabestelle. Für die Rechtsmittelbelehrung wird auf die nächste Seite verwiesen. Die Instruktionsrichterin: Kathrin Dietrich Rechtsmittelbelehrung: Gegen Ziffer 5 dieses Entscheids kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 82 ff., 90 ff. und 100 BGG gegeben sind. Die Frist ist gewahrt, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesgericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben worden ist (Art. 48 Abs. 1 BGG). Die Rechtsschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (vgl. Art. 42 BGG). Versand: 30. September 2025 Zustellung erfolgt an: - die Beschwerdeführerin (Einschreiben mit Rückschein; Beilage: Rechnung) - die Vergabestelle (Ref-Nr. SIMAP-Projekt-ID: #16511; Einschreiben; Beilage gemäss Ziff. 1; vorab per E-Mail)
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesverwaltungsgericht Tribunal administratif fédéral Tribunale amministrativo federale Tribunal administrativ federal Abteilung II Postfach CH-9023 St. Gallen Telefon +41 (0)58 465 25 60 Fax +41 (0)58 465 29 80 www.bundesverwaltungsgericht.ch Geschäfts-Nr. B-7443/2025 dik/hac Zwischenverfügungvom 30. September 2025 In der Beschwerdesache Parteien A._______, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. iur. Michael Lips und/oder Fabian Martens, Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Beschwerdeführerin, gegen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Vergabestelle, Gegenstand Öffentliches Beschaffungswesen Ausschreibung betr. Projekt "(25053) 609 Arbeitsplatz Bund" SIMAP-Projektnummer #16511, wird festgestellt und in Erwägung gezogen, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (nachfolgend: Vergabestelle) am 9. September 2025 einen Lieferungsauftrag betreffend das Projekt "(25053) 609 Arbeitsplatz Bund" im offenen Verfahren auf SIMAP publizierte (SIMAP-Projektnummer #16511), dass die Vergabestelle in ihrer Ausschreibung die Termine für schriftliche Fragen auf den 2. und 24. Oktober 2025 und die Frist für die Einreichung des Angebotes auf den 14. November 2025 festsetzte, dass die A._______ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 29. September 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Ausschreibung erhebt und folgende Anträge stellt:

1. Die Ausschreibung im Projekt "(25053) 609 Arbeitsplatz Bund" vom 9. September 2025 (Simap-Meldungsnummer 16511-03) sei aufzuheben.

2. Die Vergabestelle sei anzuweisen, den Beschaffungsgegenstand unter Wahrung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit mit Publikation auf Simap in einer Weise neu auszuschreiben, die es mehreren Anbietern erlaubt, sämtliche technischen Mindestanforderungen und sämtliche technischen Musskriterien zu erfüllen, insbesondere seien die Mindestanforderungen betreffend die Bildschirmdiagonale der "Business Notebook Convertible" mit 5G WWÄN Modul anzupassen auf 13.2 Zoll bis maximal 13.9 Zoll.

3. Es sei der Vergabestelle zu untersagen, die ausgeschriebenen Leistungen freihändig zu vergeben.

4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Vergabestelle bzw. der Staatskasse. dass die Beschwerdeführerin in prozessualer Hinsicht namentlich die Verfahrensanträge stellt, der Beschwerde sei (superprovisorisch) die aufschiebende Wirkung zu erteilen (Verfahrensantrag, Ziff. 5) und die Vergabestelle superprovisorisch anzuweisen, die Ausschreibung umgehend zu suspendieren und die Suspendierung auf Simap zu publizieren (Verfahrensantrag, Ziff. 6), dass im Rahmen der Anfechtung von Ausschreibungen das Vergabeverfahren im Regelfall nicht gestoppt wird, sondern das Bundesverwaltungsgericht ein einstweiliges Verbot ausspricht, eingehende Offerten zu öffnen, um die präjudizierende Fortsetzung des Verfahrens zu verhindern (vgl. dazu Zwischenverfügungen des BVGer B-5021/2023 vom 22. September 2023 S. 2, B-4086/2018 vom 17. Juli 2018 S. 2 und B-6177/2008 vom 20. Oktober 2008 E. 5.2), dass beim vorliegend ausgeschriebenen Auftrag prima vista nicht von einer hohen Dringlichkeit auszugehen ist, zumal eine Übergangsregelung besteht, wonach die fraglichen Leistungen bis zum 31. Dezember 2026 freihändig beschafft werden können (vgl. Beschwerdebeilage 8), dass demgegenüber der Offertaufwand für die potentiellen Anbietenden für eine Beschaffung dieser Art sehr gross erscheint, dass dieser erhebliche Offertaufwand für die potentiellen Anbietenden angesichts der vorliegenden Beschwerde zudem mit einer grossen inhaltlichen Unsicherheit verbunden wäre, dass deshalb prima vista die privaten Interessen an einem Widerruf der Fristen zur Einreichung von schriftlichen Fragen und zur Einreichung des Angebotes das öffentliche Beschleunigungsinteresse überwiegen, dass deshalb die Vergabestelle superprovisorisch anzuweisen ist, die Frist zur Einreichung von schriftlichen Fragen vom 2. und 24. Oktober 2025 sowie die Frist zur Einreichung der Angebote vom 14. November 2025 umgehend zu widerrufen, dass der Vergabestelle zudem einstweilen zu untersagen ist, allenfalls bereits eingegangene Offerten der Ausschreibung der SIMAP-Projektnummer #16511 zu öffnen, dass soweit weitergehend die Anträge der Beschwerdeführerin, der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Vergabestelle sei anzuweisen, die Ausschreibung umgehend zu suspendieren, abzuweisen sind, dass der Vergabestelle Frist anzusetzen ist, um eine Vernehmlassung zur Beschwerde einzureichen, und sie dabei ersucht wird, zu den materiellen Rechtsbegehren sowie den Verfahrensanträgen der Beschwerdeführerin Stellung zu nehmen, dass gestützt auf Art. 63 Abs. 4 VwVG ein Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu erheben ist, welcher vorliegend auf Fr. 30'000.- festzusetzen ist. Demnach verfügt das Bundesverwaltungsgericht:

1. Ein Doppel der Beschwerde vom 29. September 2025 wird der Vergabestelle (inkl. Beweismittelverzeichnis und Beilagen) zugestellt. 2. 2.1. Der Vergabestelle wird untersagt, allenfalls bereits eingegangene Offerten der Ausschreibung der SIMAP-Projektnummer #16511 zu öffnen. 2.2. Die Vergabestelle wird angewiesen, die Frist zur Einreichung von schriftlichen Fragen vom 2. und 24. Oktober 2025 sowie die Frist zur Einreichung der Angebote vom 14. November 2025 umgehend zu widerrufen. Sie hat diesen Widerruf umgehend auf SIMAP zu publizieren und den ihr bekannten potenziellen Anbietenden individuell mitzuteilen. 2.3. Soweit weitergehend wird der Antrag der Beschwerdeführerin, der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen, abgewiesen.

3. Die Vergabestelle wird ersucht, bis zum 16. Oktober 2025 (vorab in elektronischer Form an: [...]) zu den materiellen Rechtsbegehren sowie den Verfahrensanträgen der Beschwerdeführerin Stellung zu nehmen.

4. Die Vergabestelle wird zudem ersucht, dem Bundesverwaltungsgericht bis zum 16. Oktober 2025 die vollständigen Akten betreffend das in Frage stehende Vergabeverfahren einzureichen (inkl. Aktenverzeichnis). Sie hat dabei die ihrer Auffassung nach von der Akteneinsicht auszunehmenden Aktenstücke zu bezeichnen bzw. dem Gericht eine der Beschwerdeführerin zustellbare Version der Aktenstücke einzureichen. Vorakten werden auch elektronisch entgegengenommen auf CD, USB-Stick oder verschlüsselt via PrivaSphere an [...].

5. Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 30'000.- in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten zu leisten. Dieser Betrag ist bis zum 10. Oktober 2023 zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6. Wird der Kostenvorschuss nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zugunsten der Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist. Bei einer Banküberweisung aus dem Ausland muss der Betrag rechtzeitig dem Konto des Bundesverwaltungsgerichts gutgeschrieben worden sein. Fallen Kosten für die Überweisung des Betrags an, hat der Beschwerdeführer diese zu bezahlen.

7. Diese Verfügung geht an die Beschwerdeführerin und die Vergabestelle. Für die Rechtsmittelbelehrung wird auf die nächste Seite verwiesen. Die Instruktionsrichterin: Kathrin Dietrich Rechtsmittelbelehrung: Gegen Ziffer 5 dieses Entscheids kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 82 ff., 90 ff. und 100 BGG gegeben sind. Die Frist ist gewahrt, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesgericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben worden ist (Art. 48 Abs. 1 BGG). Die Rechtsschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (vgl. Art. 42 BGG). Versand: 30. September 2025 Zustellung erfolgt an:

- die Beschwerdeführerin (Einschreiben mit Rückschein; Beilage: Rechnung)

- die Vergabestelle (Ref-Nr. SIMAP-Projekt-ID: #16511; Einschreiben; Beilage gemäss Ziff. 1; vorab per E-Mail)