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ZV.2024.1

ZV01 (Bundesgerichtsurteil 4A_624/2024 vom 10.01.2025) Anspruch auf Krankentaggelder mangels Arbeitsunfähigkeit zu Recht abgelehnt; Klage abgewiesen.

Bs Sozialversicherungsgericht · 2024-09-10 · Deutsch BS
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Sozialversicherungsgericht

des Kantons Basel-Stadt

URTEIL

vom10. September 2024

Mitwirkende

lic. iur. R. Schnyder (Vorsitz), C. Müller, Dr. med. R. von Aarburg

und Gerichtsschreiber Dr. R. Schibli

Parteien

A____

[...]

vertreten durch B____, [...]

Kläger

C____

[...]

vertreten durch MLaw D____, [...]

Beklagte

Gegenstand

ZV.2024.1

Krankentaggelder (VVG)

Anspruch auf Krankentaggelder mangels Arbeitsunfähigkeit zu Recht abgelehnt; Klage abgewiesen

Die Präsidentin                                                  Der Gerichtsschreiber

lic. iur. R. SchnyderDr. R. Schibli

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes [BGG] innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden.

Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

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