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ZB.2025.14

Ausweisung

Basel-Stadt · 2025-05-19 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Dreiergericht

ZB.2025.14

ENTSCHEID

vom 19. Mai 2025

Mitwirkende

Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey

und Gerichtsschreiber Dr. Johannes Hermann

Parteien

A____Berufungskläger

[...] Gesuchsgegner

vertreten durch Dr. Yannick Hostettler, Advokat,

und/oder MLaw Isabel Wahl-Zeller, Advokatin,

Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel

gegen

STWEG B____Berufungsbeklagte

c/o [...], p.A. C____ AG,                                                     Gesuchstellerin

[...]

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 23. Januar 2025

betreffend Ausweisung

://:        In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Zivilgerichts vom 23. Januar 2025 (RB.2025.1) aufgehoben und auf das Gesuch vom 2. Januar 2025 nicht eingetreten. Auf das weiter gehende Begehren wird nicht eingetreten.

Die Berufungsbeklagte trägt die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens von CHF 600.–.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von insgesamt CHF 600.– werden dem Berufungskläger in der Höhe von CHF 100.– und der Berufungsbeklagten in der Höhe von CHF 500.– auferlegt.

Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'716.65, zuzüglich 8,1 % MWST von CHF 139.05, zu bezahlen.

Mitteilung an: