Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2025.14
ENTSCHEID
vom 19. Mai 2025
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey
und Gerichtsschreiber Dr. Johannes Hermann
Parteien
A____Berufungskläger
[...] Gesuchsgegner
vertreten durch Dr. Yannick Hostettler, Advokat,
und/oder MLaw Isabel Wahl-Zeller, Advokatin,
Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
gegen
STWEG B____Berufungsbeklagte
c/o [...], p.A. C____ AG, Gesuchstellerin
[...]
Gegenstand
Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts
vom 23. Januar 2025
betreffend Ausweisung
://: In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Zivilgerichts vom 23. Januar 2025 (RB.2025.1) aufgehoben und auf das Gesuch vom 2. Januar 2025 nicht eingetreten. Auf das weiter gehende Begehren wird nicht eingetreten.
Die Berufungsbeklagte trägt die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens von CHF 600..
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von insgesamt CHF 600. werden dem Berufungskläger in der Höhe von CHF 100. und der Berufungsbeklagten in der Höhe von CHF 500. auferlegt.
Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'716.65, zuzüglich 8,1 % MWST von CHF 139.05, zu bezahlen.
Mitteilung an: