opencaselaw.ch

ZB.2024.44

Getrenntleben / Unterhalt

Basel-Stadt · 2025-06-04 · Deutsch BS
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Dispositiv
  1. das Appellationsgericht (Dreiergericht): ://:        Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 9. Oktober 2024 (EA.2023.15978) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Der Berufungskläger trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 3'200.– und hat der Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von 6'263.80, zuzüglich 8,1 % MWST von CHF 507.50, zu bezahlen. Mitteilung an: APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT Die Gerichtsschreiberin Dr. Noémi Biro
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Dreiergericht

ZB.2024.44

ENTSCHEID

vom4. Juni 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, Prof. Dr. Ramon Mabillard,

Dr. Katharina Zimmermann

und Gerichtsschreiberin Dr. Noémi Biro

Parteien

A____Berufungskläger

[...]                                                                                        Beklagter

vertreten durch Dr. Richard Chlup, Rechtsanwalt,

Tödistrasse 51, 8002 Zürich

gegen

B____Berufungsbeklagte

[...]                                                                                          Klägerin

vertreten durch lic. iur. Barbara Zimmerli, Advokatin,

Binningerstrasse 11, 4051 Basel

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 9. Oktober 2024

betreffend Getrenntleben / Unterhalt

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Dreiergericht):

://:        Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 9. Oktober 2024 (EA.2023.15978) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Der Berufungskläger trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 3'200.– und hat der Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von 6'263.80, zuzüglich 8,1 % MWST von CHF 507.50, zu bezahlen.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die Gerichtsschreiberin

Dr. Noémi Biro