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ZB.2024.18

Wiederherstellung (BGer 4A_330/2024 vom 24. Juli 2024)

Basel-Stadt · 2024-05-24 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Dreiergericht

ZB.2024.18

ENTSCHEID

vom 24. Mai 2024

Mitwirkende

Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey

und Gerichtsschreiber Dr. Johannes Hermann

Parteien

A____ AGBerufungsklägerin

[...] Gesuchstellerin

gegen

B____Berufungsbeklagte

[...]                                                                                   Gesuchsgegnerin

vertreten durch [...]

[...]

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid der Staatlichen Schlichtungsstelle

für Mietstreitigkeiten vom 16. April 2024

betreffend Wiederherstellung

Die Mieterin führt in ihrer kurzen Berufung Folgendes aus: Sie habe ein Geschäft an der [...]strasse [...] in Basel. Seit der Corona-Pandemie mache sie viel weniger Umsatz und wegen Bauarbeiten in der [...]strasse noch weniger Umsatz. Sie habe die Vermieterin um eine Mietzinssenkung gebeten; diese habe sie an die Stadt verwiesen, die aber auch nicht geholfen habe. So habe die Mieterin sich bei der Schlichtungsstelle angemeldet. In der Folge habe sie nie einen Brief bekommen, auch nicht eine Einladung zu einer Verhandlung am 26. März 2024. Abschliessend bittet die Mieterin sinngemäss um das Ansetzen einer neuen Schlichtungsverhandlung.

://:        Die Berufung gegen den Entscheid der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten vom 16. April 2024 (24/KA-11) wird abgewiesen.

Die Berufungsklägerin trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 200.–.

Mitteilung an: