Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2024.18
ENTSCHEID
vom 24. Mai 2024
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey
und Gerichtsschreiber Dr. Johannes Hermann
Parteien
A____ AGBerufungsklägerin
[...] Gesuchstellerin
gegen
B____Berufungsbeklagte
[...] Gesuchsgegnerin
vertreten durch [...]
[...]
Gegenstand
Berufunggegen einen Entscheid der Staatlichen Schlichtungsstelle
für Mietstreitigkeiten vom 16. April 2024
betreffend Wiederherstellung
Die Mieterin führt in ihrer kurzen Berufung Folgendes aus: Sie habe ein Geschäft an der [...]strasse [...] in Basel. Seit der Corona-Pandemie mache sie viel weniger Umsatz und wegen Bauarbeiten in der [...]strasse noch weniger Umsatz. Sie habe die Vermieterin um eine Mietzinssenkung gebeten; diese habe sie an die Stadt verwiesen, die aber auch nicht geholfen habe. So habe die Mieterin sich bei der Schlichtungsstelle angemeldet. In der Folge habe sie nie einen Brief bekommen, auch nicht eine Einladung zu einer Verhandlung am 26. März 2024. Abschliessend bittet die Mieterin sinngemäss um das Ansetzen einer neuen Schlichtungsverhandlung.
://: Die Berufung gegen den Entscheid der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten vom 16. April 2024 (24/KA-11) wird abgewiesen.
Die Berufungsklägerin trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 200..
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