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ZB.2024.16

Forderung aus Mietvertrag

Basel-Stadt · 2024-04-16 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Einzelgericht

ZB.2024.16

ENTSCHEID

vom12. Juni 2024

Mitwirkende

Dr. Olivier Steiner

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Kim Baier

Parteien

A____Berufungskläger 1

[...]                                                                                                Beklagter

B____Berufungsklägerin 2

[...]                                                                                                  Beklagte

gegen

C____Berufungsbeklagte

[...]                                                                                                  Klägerin

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 5. Februar 2024

betreffend Forderung aus Mietvertrag

Mit Eingabe vom

10. April 2024 erhoben A____ (Berufungskläger 1) und B____ (Berufungsklägerin 2) Berufung gegen einen Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 5. Februar 2024. Das Zivilgericht leitete diese Eingabe an das zuständige Appellationsgericht weiter. Mit Verfügung vom 16. April 2024 verlangte das Appellationsgericht einen Kostenvorschuss von CHF 500.–. Innert dieser Frist stellten die Berufungskläger ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Mit Verfügung vom 22. Mai 2024 wies das Appellationsgericht dieses Gesuch ab und setzte ihnen eine nicht erstreckbare Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung des Kostenvorschusses, dies unter Hinweis auf die Säumnisfolgen gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO. Mit Eingabe vom 3. Mai 2024 (gemeint wohl: 3. Juni 2024) führten die Berufungskläger aus, dass sie mehr Zeit bräuchten. Den Kostenvorschuss leisteten sie aber nicht. Auf die Berufung ist daher im Einklang mit Art. 101 Abs. 3 ZPO nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet.

://:        Auf die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 5. Februar 2024 ([...]) wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die a.o. Gerichtsschreiberin

MLaw Kim Baier