Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2024.1
ENTSCHEID
vom 24. April 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey,
Dr. phil. und MLaw Jacqueline Frossard
und Gerichtsschreiberin MLaw Stephanie von Sprecher
Parteien
A____Berufungskläger
[...] Beklagter
vertreten durch [...], Advokat,
[...]
gegen
B____Berufungsbeklagte
[...] Klägerin
vertreten durch [...], Advokatin,
[...]
Gegenstand
Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts
vom 24. November 2023
betreffend Annäherungs- und Kontaktverbot
«1. Der Entscheid vom 24.11.23 des Zivilgerichts Basel-Stadt sei in Bezug auf den Sohn C____ aufzuheben.
2. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz mit der Auflage zurückzuweisen, eine Kindesanhörung durchzuführen sowie die Verfahrensakten, welche im Rahmen der Scheidung der Eltern vom 21.12.22 (F.2021.414) ergingen, beizuziehen.
3. Unter o/e Kostenfolge.
4. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege/Verbeiständung zu gewähren.»
://: In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der letzte Absatz von Ziffer 1 des Dispositivs des Entscheids des Zivilgerichts vom 24. November 2023 (V.2023.474) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.
Das Berufungsverfahren ist kostenlos.
Mitteilung an: