opencaselaw.ch

ZB.2024.1

Annäherungs- und Kontaktverbot

Basel-Stadt · 2024-04-24 · Deutsch BS
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Dreiergericht

ZB.2024.1

ENTSCHEID

vom 24. April 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey,

Dr. phil. und MLaw Jacqueline Frossard

und Gerichtsschreiberin MLaw Stephanie von Sprecher

Parteien

A____Berufungskläger

[...] Beklagter

vertreten durch [...], Advokat,

[...]

gegen

B____Berufungsbeklagte

[...]                                                                                                  Klägerin

vertreten durch [...], Advokatin,

[...]

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 24. November 2023

betreffend Annäherungs- und Kontaktverbot

«1.  Der Entscheid vom 24.11.23 des Zivilgerichts Basel-Stadt sei in Bezug auf den Sohn C____ aufzuheben.

2.    Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz mit der Auflage zurückzuweisen, eine Kindesanhörung durchzuführen sowie die Verfahrensakten, welche im Rahmen der Scheidung der Eltern vom 21.12.22 (F.2021.414) ergingen, beizuziehen.

3.    Unter o/e Kostenfolge.

4.    Es sei die unentgeltliche Rechtspflege/Verbeiständung zu gewähren.»

://:        In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der letzte Absatz von Ziffer 1 des Dispositivs des Entscheids des Zivilgerichts vom 24. November 2023 (V.2023.474) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.

Das Berufungsverfahren ist kostenlos.

Mitteilung an: