Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2023.54
ENTSCHEID
vom 27. Juni 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Jacqueline Frossard, Dr. Annatina Wirz
und Gerichtsschreiber MLaw Andreas Callierotti
Parteien
A____Berufungsklägerin
[...] Anschlussberufungsbeklagte
c/o [...], Advokat, Beklagte/Ehefrau
[...] Vilnius
gegen
B____Berufungsbeklagter
[...] Anschlussberufungskläger
vertreten durch [...], Advokatin, Kläger/Ehemann
[...]
Gegenstand
Berufung und Anschlussberufunggegen einen Entscheid
des Zivilgerichts vom 24. Mai 2023
betreffend Scheidung
://: Die Ziffern 1, 5, 11 und 12 des Dispositivs des Entscheids des Zivilgerichts vom 24. Mai 2023 (F.2019.449) sind in Rechtskraft erwachsen.
Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom
24. Mai 2023 (F.2019.449) wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 24. Mai 2023 (F.2019.449) wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von insgesamt CHF 7'200. werden der Berufungsklägerin in der Höhe von CHF 4'640. und dem Berufungsbeklagten in der Höhe von CHF 2'560. auferlegt. Sie werden mit dem Kostenvorschuss der Berufungsklägerin von CHF 6'400. verrechnet, so dass der Berufungsbeklagte der Berufungsklägerin CHF 1'760. und der Gerichtskasse CHF 800. zu bezahlen hat.
Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung für das Berufungsverfahren von CHF 2'057.65, einschliesslich MWST, zu bezahlen.
Mitteilung an: