Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2023.38
ENTSCHEID
vom 26. Januar 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. JacquelineFrossard,
Prof. Dr. Ramon Mabillardund Gerichtsschreiberin MLaw Melissa Buser
Parteien
A____Berufungskläger
[...] Ehemann
vertreten durch [...], Advokat,
[...]
gegen
B____Berufungsbeklagte
[...] Ehefrau
Gegenstand
Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts
vom 9. März 2023
betreffend Scheidung
://: Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 9. März 2023 (F.2021.278) wird abgewiesen.
Der Berufungskläger trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 1'000.. Diese gehen zufolge Bewilligung der teilweisen unentgeltlichen Rechtspflege im Umfang von CHF 140.50 zu Lasten der Gerichtskasse. Die Nachzahlung gemäss Art. 123 Abs. 1 ZPO bleibt vorbehalten.
Der Berufungskläger trägt seine eigenen Parteikosten. Zufolge Bewilligung der teilweisen unentgeltlichen Rechtspflege mit einem Selbstbehalt von CHF 3'300. wird seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand, [...], ein Honorar von CHF 2200.00 nebst Auslagen im Betrag von CHF 66.00, zuzüglich 7,7 % MWST von CHF 174.50, zugesprochen, wobei er in diesem Umfang auf den seinem Mandanten auferlegten Selbstbehalt verwiesen wird.
Mitteilung an: