opencaselaw.ch

ZB.2023.38

Scheidung

Basel-Stadt · 2024-01-26 · Deutsch BS
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Dreiergericht

ZB.2023.38

ENTSCHEID

vom 26. Januar 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, Dr. JacquelineFrossard,

Prof. Dr. Ramon Mabillardund Gerichtsschreiberin MLaw Melissa Buser

Parteien

A____Berufungskläger

[...] Ehemann

vertreten durch [...], Advokat,

[...]

gegen

B____Berufungsbeklagte

[...] Ehefrau

Gegenstand

Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 9. März 2023

betreffend Scheidung

://:        Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 9. März 2023 (F.2021.278) wird abgewiesen.

Der Berufungskläger trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 1'000.–. Diese gehen zufolge Bewilligung der teilweisen unentgeltlichen Rechtspflege im Umfang von CHF 140.50 zu Lasten der Gerichtskasse. Die Nachzahlung gemäss Art. 123 Abs. 1 ZPO bleibt vorbehalten.

Der Berufungskläger trägt seine eigenen Parteikosten. Zufolge Bewilligung der teilweisen unentgeltlichen Rechtspflege mit einem Selbstbehalt von CHF 3'300.– wird seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand, [...], ein Honorar von CHF 2’200.00 nebst Auslagen im Betrag von CHF 66.00, zuzüglich 7,7 % MWST von CHF 174.50, zugesprochen, wobei er in diesem Umfang auf den seinem Mandanten auferlegten Selbstbehalt verwiesen wird.

Mitteilung an: