Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2023.20
ENTSCHEID
vom29. Juni 2023
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer, lic. iur. André Equey
und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Anna Gombert
Parteien
A____Berufungskläger
[...] Beklagter
gegen
B____Berufungsbeklagte
[...] Klägerin
vertreten durch [...], Advokat,
[...]
Gegenstand
Berufunggegen einen Entscheid des Zivilgerichts
vom 14. März 2023
betreffend Forderung aus Mietvertrag
Dagegen erhob der Mieter mit Eingabe vom 28. April 2023 Berufung beim Appellationsgericht. Er vermutet, der Zivilgerichtspräsident sei befangen, und beantragt, das Verfahren sei neu abzuwickeln. Der Verfahrensleiter des Appellationsgerichts verzichtete auf das Einholen einer Berufungsantwort, zog aber die Akten des Zivilgerichts bei. Der vorliegende Entscheid erging auf dem Zirkulationsweg.
://: Die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 14. März 2023 ([ ]) wird abgewiesen.
Der Berufungskläger trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von CHF 300..
Mitteilung an:
- Berufungskläger
- Berufungsbeklagte
- Zivilgericht Basel-Stadt