Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verfassungsgericht
Einzelgericht
VG.2025.1
URTEIL
vom 19. Januar 2026
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger
und Gerichtsschreiber MLaw Damian Wyss
Beteiligte
A____Beschwerdeführer 1
[...]
B____Beschwerdeführerin 2
[...]
C____Beschwerdeführer 3
[...]
die beiden Letzteren vertreten durch
A____,
[...]
gegen
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Marktplatz 9, 4001 Basel
vertreten durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt,
Generalsekretariat, Marktplatz 9, 4001 Basel
Gegenstand
Verfassungsbeschwerdegegen einen Beschluss des Regierungsrats
vom 17. Juni 2025
betreffend Änderung der Wohnraumschutzverordnung
1.
://: Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Die Beschwerdeführenden tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens mit einer Gebühr von CHF 1'000., einschliesslich Auslagen, in solidarischer Verbindung. Die Gerichtskosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 2'000. verrechnet, sodass die Gerichtskasse den Beschwerdeführenden CHF 1'000. zurückzuerstatten hat.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.