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VG.2025.1

Änderung der Wohnraumschutzverordnung

Basel-Stadt · 2025-12-19 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verfassungsgericht

Einzelgericht

VG.2025.1

URTEIL

vom 19. Januar 2026

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger

und Gerichtsschreiber MLaw Damian Wyss

Beteiligte

A____Beschwerdeführer 1

[...]

B____Beschwerdeführerin 2

[...]

C____Beschwerdeführer 3

[...]

die beiden Letzteren vertreten durch

A____,

[...]

gegen

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Marktplatz 9, 4001 Basel

vertreten durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt,

Generalsekretariat, Marktplatz 9, 4001 Basel

Gegenstand

Verfassungsbeschwerdegegen einen Beschluss des Regierungsrats

vom 17. Juni 2025

betreffend Änderung der Wohnraumschutzverordnung

1.

://:        Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Beschwerdeführenden tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens mit einer Gebühr von CHF 1'000.–, einschliesslich Auslagen, in solidarischer Verbindung. Die Gerichtskosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 2'000.– verrechnet, sodass die Gerichtskasse den Beschwerdeführenden CHF 1'000.– zurückzuerstatten hat.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.