Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2025.57
URTEIL
vom17. Oktober 2025
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur André Equey, Dr. Lukas Schaub
und Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth
Beteiligte
A____Rekurrent
[...]
vertreten durch Dr. iur. Alex Hediger, Advokat,
Freie Strasse 82, Postfach, 4010 Basel
gegen
Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Migrationsamt
Spiegelgasse 12, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements
vom 30. Dezember 2024
betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und
Wegweisung
://: In Gutheissung des Rekurses wird der Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 30. Dezember 2024 aufgehoben und wird die Sache zur Einholung der Zustimmung des Staatssekretariats für Migration zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an den Bereich Bevölkerungsdienst und Migration, Migrationsamt zurückgewiesen.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat dem Rekurrenten für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2550., einschliesslich Auslagen und zuzüglich MWST von CHF 206.55, zu bezahlen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.