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VD.2025.57

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung

Basel-Stadt · 2025-10-17 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.57

URTEIL

vom17. Oktober 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur André Equey, Dr. Lukas Schaub

und Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth

Beteiligte

A____Rekurrent

[...]

vertreten durch Dr. iur. Alex Hediger, Advokat,

Freie Strasse 82, Postfach, 4010 Basel

gegen

Bereich Bevölkerungsdienste und Migration

Migrationsamt

Spiegelgasse 12, 4051 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements

vom 30. Dezember 2024

betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und

Wegweisung

://:        In Gutheissung des Rekurses wird der Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 30. Dezember 2024 aufgehoben und wird die Sache zur Einholung der Zustimmung des Staatssekretariats für Migration zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an den Bereich Bevölkerungsdienst und Migration, Migrationsamt zurückgewiesen.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat dem Rekurrenten für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2’550.–, einschliesslich Auslagen und zuzüglich MWST von CHF 206.55, zu bezahlen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.