Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2025.43
URTEIL
vom 7. August 2025
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur.André Equey, Dr. Christoph A. Spenlé
und Gerichtsschreiberin MLaw Rahel Spinnler
Beteiligte
A____Rekurrentin
[...]
B____Rekurrent
[...]
gegen
Kinder- und Jugenddienst
Leonhardsstrasse 45, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid des Erziehungsdepartements
vom 11. Februar 2025
betreffend Beiträge an die Kosten der Unterbringung und Betreuung
://: In teilweiser Gutheissung des Rekurses werden die Ziffer 1 des Dispositivs des Entscheids des Erziehungsdepartements vom 11. Februar 2025 teilweise sowie die Ziffern 2 und 3 des Dispositivs des Entscheids des Erziehungsdepartements vom 11. Februar 2025 vollständig aufgehoben und die Sache zum neuen Entscheid im Sinn der Erwägungen an das Erziehungsdepartement zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.