opencaselaw.ch

VD.2025.43

Beiträge an die Kosten der Unterbringung und Betreuung

Basel-Stadt · 2025-08-07 · Deutsch BS
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.43

URTEIL

vom 7. August 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur.André Equey, Dr. Christoph A. Spenlé

und Gerichtsschreiberin MLaw Rahel Spinnler

Beteiligte

A____Rekurrentin

[...]

B____Rekurrent

[...]

gegen

Kinder- und Jugenddienst

Leonhardsstrasse 45, 4051 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid des Erziehungsdepartements

vom 11. Februar 2025

betreffend Beiträge an die Kosten der Unterbringung und Betreuung

://:        In teilweiser Gutheissung des Rekurses werden die Ziffer 1 des Dispositivs des Entscheids des Erziehungsdepartements vom 11. Februar 2025 teilweise sowie die Ziffern 2 und 3 des Dispositivs des Entscheids des Erziehungsdepartements vom 11. Februar 2025 vollständig aufgehoben und die Sache zum neuen Entscheid im Sinn der Erwägungen an das Erziehungsdepartement zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.