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VD.2025.42

Aufschub des Strafvollzugs

Basel-Stadt · 2025-05-02 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.42

URTEIL

vom 2. Mai 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. Marc Oser,

Dr. Katharina Zimmermann

und a.o. Gerichtsschreiber MLaw Joël Goetti

Beteiligte

A____Rekurrent

[...]

gegen

Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug

Amt für Justizvollzug

Spiegelgasse 12, 4051 Basel

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vom 11. März 2025

betreffend Aufschub des Strafvollzugs

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800.–, einschliesslich Auslagen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in Strafsachenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.