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VD.2025.2

Kündigung des Freizeitgartens

Basel-Stadt · 2025-06-05 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.2

URTEIL

vom5. Juni 2025

Mitwirkende

lic. iur. André Equey, Dr. Stephan Wullschleger,

Prof. Dr. Daniela Thurnherr Keller

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Lavinia Frei

Beteiligte

A____Rekurrentin

[...]

gegen

Stadtgärtnerei Basel-Stadt

Münsterplatz 10, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid der Freizeitgartenkommission

vom 27. Dezember 2024

betreffend Kündigung des Freizeitgartens

://:        Der Rekurs wird gutgeheissen und der Entscheid der Freizeitgartenkommission vom 27. Dezember 2024 sowie die Verfügung der Stadtgärtnerei vom 22. Oktober 2024 werden aufgehoben.

Für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von CHF 1'000.– wird zurückerstattet.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.