Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2025.2
URTEIL
vom5. Juni 2025
Mitwirkende
lic. iur. André Equey, Dr. Stephan Wullschleger,
Prof. Dr. Daniela Thurnherr Keller
und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Lavinia Frei
Beteiligte
A____Rekurrentin
[...]
gegen
Stadtgärtnerei Basel-Stadt
Münsterplatz 10, 4001 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid der Freizeitgartenkommission
vom 27. Dezember 2024
betreffend Kündigung des Freizeitgartens
://: Der Rekurs wird gutgeheissen und der Entscheid der Freizeitgartenkommission vom 27. Dezember 2024 sowie die Verfügung der Stadtgärtnerei vom 22. Oktober 2024 werden aufgehoben.
Für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von CHF 1'000. wird zurückerstattet.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.