Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2025.133
URTEIL
vom 26. November 2025
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Christoph A. Spenlé, Dr. Manuel Kreis
und a.o. Gerichtsschreiber MLaw Justin Paljuh, LL.M.
Beteiligte
A____Rekurrent
[...]
gegen
Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Leimenstrasse 1, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid des Erziehungsdepartements
vom 7. August 2025
betreffend wiederholtes Nichtbestehen der Fachprüfung 2 und Auflösung
des Ausbildungsverhältnisses
://: Der Rekurs wird abgewiesen.
Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800., einschliesslich Auslagen. Diese Kosten gehen zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zu Lasten der Gerichtskasse.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.