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VD.2025.133

wiederholtes Nichtbestehen der Fachprüfung 2 und Auflösung des Ausbildungsverhältnisses

Basel-Stadt · 2025-11-03 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.133

URTEIL

vom 26. November 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Christoph A. Spenlé, Dr. Manuel Kreis

und a.o. Gerichtsschreiber MLaw Justin Paljuh, LL.M.

Beteiligte

A____Rekurrent

[...]

gegen

Erziehungsdepartement Basel-Stadt

Leimenstrasse 1, 4051 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid des Erziehungsdepartements

vom 7. August 2025

betreffend wiederholtes Nichtbestehen der Fachprüfung 2 und Auflösung

des Ausbildungsverhältnisses

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800.–, einschliesslich Auslagen. Diese Kosten gehen zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zu Lasten der Gerichtskasse.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.