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VD.2025.132

Nichteintreten auf einen Rekurs gegen die Ablehnung eines Antrags auf überbrückende Unterstützungsleistungen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Basel-Stadt · 2025-10-28 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2025.132

URTEIL

vom 28. Oktober 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, Dr. Nina Blum

und Gerichtsschreiber MLaw Martin Manyoki

Beteiligte

A____Rekurrentin

[...]

gegen

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Rheinsprung 16/18, Postfach, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung des Departements für Wirtschaft,

Soziales und Umwelt vom 12. Juni 2025

betreffend Nichteintreten auf einen Rekurs gegen die Ablehnung eines

Antrags auf überbrückende Unterstützungsleistungen bei der Aufnahme

einer selbständigen Erwerbstätigkeit

://:        Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Auf die Erhebung von Gerichtskosten für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren wird verzichtet.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

MLaw Martin Manyoki

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.