Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.86
URTEIL
vom 25. November 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, lic. iur. Mia Fuchs
und Gerichtsschreiber Dr. Nicola Inglese
Beteiligte
A____Rekurrentin
[...]
vertreten durch [...], Advokatin,
[...]
gegen
Kinder- und Jugenddienst
Leonhardsstrasse 45, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid des Erziehungsdepartements
vom 9. April 2024
betreffend Beiträge an die Kosten der ausserfamiliären Unterbringung
://: In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird der Kinder- und Jugenddienst angewiesen, bei der mit Entscheid des Erziehungsdepartements vom 9. April 2024 angeordneten Neuberechnung des Beitrags der Rekurrentin an die Kosten der ausserfamiliären Unterbringung ihres Sohns B____ ab 1. Februar 2021 für die Zeit von [...] bis [...] 2022 zusätzlich im Sinn der Erwägungen des vorliegenden Urteils die Unterhaltsbeiträge der Rekurrentin für ihren Sohn F____ zu berücksichtigen. Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.