Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.61
URTEIL
vom31. Oktober 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Claudius Gelzer,
Dr. Annatina Wirz und Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth
Beteiligte
A____ AGRekurrentin
[...]
vertreten durch [...], Rechtsanwalt,
und/oder [...], Rechtsanwältin,
[...]
gegen
Universitätsspital Basel
Hebelstrasse 34, 4031 Basel
Gegenstand
Rekursgegen eine Verfügung des Universitätsspitals
vom 13. April 2024
betreffend Submission: Beschaffung, Einführung und Betrieb eines Klinikinformationssystems und einer Datenplattform: Abbruch Los-Nr. 2
://: Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer reduzierten Urteilsgebühr von CHF 4000.. Die Gerichtskosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 8000. verrechnet, sodass die Gerichtskasse der Rekurrentin CHF4000. zurückzuerstatten hat.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.