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VD.2024.61

Submission: Beschaffung, Einführung und Betrieb eines Klinikinformationssystems und einer Datenplattform: Abbruch Los-Nr. 2

Basel-Stadt · 2024-10-31 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.61

URTEIL

vom31. Oktober 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Claudius Gelzer,

Dr. Annatina Wirz und Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth

Beteiligte

A____ AGRekurrentin

[...]

vertreten durch [...], Rechtsanwalt,

und/oder [...], Rechtsanwältin,

[...]

gegen

Universitätsspital Basel

Hebelstrasse 34, 4031 Basel

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung des Universitätsspitals

vom 13. April 2024

betreffend Submission: Beschaffung, Einführung und Betrieb eines Klinikinformationssystems und einer Datenplattform: Abbruch Los-Nr. 2

://:        Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer reduzierten Urteilsgebühr von CHF 4’000.–. Die Gerichtskosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 8’000.– verrechnet, sodass die Gerichtskasse der Rekurrentin CHF4’000.– zurückzuerstatten hat.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.