Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.59
URTEIL
vom19. November 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger (Vorsitz), lic. iur. André Equey,
Dr. Andreas Traub
und Gerichtsschreiber Dr. Alexander Zürcher
Beteiligte
A____Rekurrentin 1
[...]
B____Rekurrent 2
[...]
gegen
Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt
Münsterplatz 10, 4001 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Beschluss der Freizeitgartenkommission
vom 9. April 2024
betreffend Kündigung des Freizeitgartens
://: In Gutheissung des Rekurses werden die Kündigung des Pachtverhältnisses vom 29. November 2023 und der Entscheid der Freizeitgartenkommission vom 9. April 2024 aufgehoben.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von CHF 1'000. wird zurückerstattet.
Mitteilung an:
APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT
Der Gerichtsschreiber
Dr. Alexander Zürcher
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.