opencaselaw.ch

VD.2024.4

Strafverbüssung in der Form der gemeinnützigen Arbeit

Basel-Stadt · 2024-04-24 · Deutsch BS
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.4

URTEIL

vom24. April 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. Marc Oser,Prof. Dr. Jonas Weber

und a.o. Gerichtsschreiber MLaw Basil Grötzinger

Beteiligte

A____Rekurrent

c/o [...]

gegen

Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug

Amt für Justizvollzug,

Spiegelgasse 12, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvoll-

zug vom 2. Januar 2024

betreffend Strafverbüssung in der Form der gemeinnützigen Arbeit

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Auf die Erhebung von Gerichtskosten für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren wird verzichtet.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in Strafsachenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.