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VD.2024.34

Ausschluss vom Vergabeverfahren und Abbruch des Vergabeverfahrens

Basel-Stadt · 2024-06-28 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.34

URTEIL

vom28. Juni 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger (Vorsitz), Dr. Claudius Gelzer,

Dr. Andreas Traubund Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth

Beteiligte

A____ GmbHRekurrentin

[…]

gegen

IWB Industrielle Werke Basel

Margarethenstrasse 40, 4053 Basel

vertreten durch […], Advokat,

[…]

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung der Industriellen Werke Basel

vom 20. Februar 2024

betreffend Ausschluss vom Vergabeverfahren und Abbruch des

Vergabeverfahrens

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 20'000.–, einschliesslich Auslagen.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.