Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.34
URTEIL
vom28. Juni 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger (Vorsitz), Dr. Claudius Gelzer,
Dr. Andreas Traubund Gerichtsschreiberin Dr. Michèle Guth
Beteiligte
A____ GmbHRekurrentin
[ ]
gegen
IWB Industrielle Werke Basel
Margarethenstrasse 40, 4053 Basel
vertreten durch [ ], Advokat,
[ ]
Gegenstand
Rekursgegen eine Verfügung der Industriellen Werke Basel
vom 20. Februar 2024
betreffend Ausschluss vom Vergabeverfahren und Abbruch des
Vergabeverfahrens
://: Der Rekurs wird abgewiesen.
Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 20'000., einschliesslich Auslagen.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.