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VD.2024.168

Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (BGer 2C_426/2025 vom 24. September 2025)

Basel-Stadt · 2025-06-30 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.168

URTEIL

vom 30. Juni 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, Dr. Lukas Schaub

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Alexandra Jakob

Beteiligte

A____Rekurrentin

[...]

gegen

Bereich Bevölkerungsdienste und Migration

Migrationsamt

Spiegelgasse 12, 4051 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements

vom 16. September 2024

betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Rückstufung auf

eine Aufenthaltsbewilligung

Erwägungen

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsrechtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800.−, einschliesslich Auslagen.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die a.o. Gerichtsschreiberin

MLaw Alexandra Jakob

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.