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VD.2024.157

Wiedereinsetzung in die Frist zur Leistung des Kostenvorschusses

Basel-Stadt · 2025-01-20 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.157

URTEIL

vom 20. Januar 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, lic. iur. Mia Fuchs

und Gerichtsschreiber Dr. Lukas Schaub

Beteiligte

A____Rekurrent

[...]

gegen

Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt

Marktplatz 30A, Postfach, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen eine Verfügung der Steuerrekurskommission

vom 13. September 2024

betreffend Wiedereinsetzung in die Frist zur Leistung des Kostenvorschusses

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 400.–.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren wird abgewiesen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.