Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.150
URTEIL
vom 26. Januar 2026
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, Dr. Nina Blum
und a.o. Gerichtsschreiberin Joelle Cruz
Beteiligte
A____Rekurrent
[...]
vertreten durch MLaw Eva Maria Jaqueira, Advokatin,
Falknerstrasse 3, Postfach, 4001 Basel
gegen
Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Migrationsamt
Spiegelgasse 12, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Beschluss des Regierungsrats
vom 6. September 2024
betreffend Nichteintreten auf einen Rekurs
://: Der Rekurs wird abgewiesen.
Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800., einschliesslich Auslagen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.