Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.148
URTEIL
vom 14. Februar 2025
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Claudius Gelzer,
Prof. Dr. Ramon Mabillardund Gerichtsschreiber Dr. Lukas Schaub
Beteiligte
A____Rekurrent
[ ]
gegen
Komission für Denkmalsubventionen
c/o Basler Denkmalpflege
Unterer Rheinweg 26, 4058 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Beschluss der Kommission für Denkmalsubvention
vom 18. September 2024
betreffend Denkmalsubvention [ ], Basel, Fensterersatz Hinterhof-Seite
([ ])
://: Der Rekurs wird abgewiesen.
Der Rekurrent trägt die Kosten des Verfahrens mit einer Gebühr von CHF 1000..
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.