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VD.2024.119

Abschreibung des Verfahrens VD.2024.119

Basel-Stadt · 2025-04-22 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.119

URTEIL

vom 22. April 2025

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger,

lic. iur. André Equey, lic. iur. Lucienne Renaud

und Gerichtsschreiber MLaw Damian Wyss

Beteiligte

A____Gesuchsteller

[...]

gegen

Bereich Bevölkerungsdienste und Migration

Migrationsamt

Spiegelgasse 12, 4051 Basel

Gegenstand

Revisionsgesuch

betreffend die Abschreibung des Verfahrens VD.2024.119

://:        Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Der Gesuchsteller trägt die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800.–, einschliesslich Auslagen.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.