Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2024.119
URTEIL
vom 22. April 2025
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger,
lic. iur. André Equey, lic. iur. Lucienne Renaud
und Gerichtsschreiber MLaw Damian Wyss
Beteiligte
A____Gesuchsteller
[...]
gegen
Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Migrationsamt
Spiegelgasse 12, 4051 Basel
Gegenstand
Revisionsgesuch
betreffend die Abschreibung des Verfahrens VD.2024.119
://: Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
Der Gesuchsteller trägt die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens mit einer Gebühr von CHF 800., einschliesslich Auslagen.
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.