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VD.2024.11

Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur Erwerbstätigkeit in eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur Nichterwerbstätigkeit (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)

Basel-Stadt · 2024-07-12 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.11

URTEIL

vom12. Juli 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger,lic. iur. André Equey, MLaw Manuel Kreis

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Kim Baier

Beteiligte

A____Rekurrentin

[...]

vertreten durch [...], Advokat,

[...]

gegen

Bereich Bevölkerungsdienste und Migration

Migrationsamt

Spiegelgasse 6, 4001 Basel

Gegenstand

Rekursgegen einen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements

vom 2. Oktober 2023

betreffend Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur

Erwerbstätigkeit in eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA als

Nichterwerbstätige

://:        Der Rekurs wird abgewiesen.

Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 1'200.–, einschliesslich Auslagen. Diese werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.

Mitteilung an:

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Die a.o. Gerichtsschreiberin

MLaw Kim Baier

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.