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VD.2024.106

Aufsichtsrechtliche Anzeige

Basel-Stadt · 2024-11-19 · Deutsch BS
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

als Verwaltungsgericht

Dreiergericht

VD.2024.106

URTEIL

vom19. November 2024

Mitwirkende

Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, Dr. Andreas Traub

und a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Liliane Obrecht

Beteiligte

A____Rekurrent

[...]

gegen

Gemeinderat Bettingen

Talstrasse 2, Postfach 112, 4126 Bettingen

Gegenstand

Rekursgegen eine Auskunft des Regierungsrats

vom 4. Juli 2024

betreffend aufsichtsrechtliche Anzeige

://:        Auf den Rekurs gegen die Auskunft des Regierungsrats vom 4. Juli 2024 wird nicht eingetreten.

Der Rekurrent trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 200.–, einschliesslich Auslagen. Die Gerichtskosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 500.– verrechnet, sodass die Gerichtskasse dem Rekurrenten CHF 300.– zurückzuerstatten hat.

Mitteilung an:

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.