Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2023.79
URTEIL
vom 21. Dezember 2023
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey,
Prof. Dr. Daniela Thurnherr Kellerund Gerichtsschreiber Dr. Urs Thönen
Beteiligte
A____Gesuchstellerin
[ ]
vertreten durch [ ], Advokatin,
[ ]
gegen
Kantonspolizei Basel-Stadt, Kommando, Recht
Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Gegenstand
Gesuchum richterliche Prüfung des Freiheitsentzugs
Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 16. Mai 2023
://: Auf das Gesuch vom 11. Mai 2023 wird nicht eingetreten.
Die Sache wird an die Kantonspolizei Basel-Stadt zum Erlass einer Verfügung gemäss § 38a des Organisationsgesetzes überwiesen.
Die Gesuchstellerin trägt die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit einem Gebührenanteil von CHF 600. (einschliesslich Auslagen).
Mitteilung an:
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.