Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2023.61
URTEIL
vom 5. April 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Claudius Gelzer, Dr. Andreas Traub
und a.o. Gerichtsschreiber MLaw Damian Wyss
Beteiligte
A____ AGRekurrentin
[...]
gegen
Kommission für Denkmalsubventionen
c/o Kantonale Denkmalpflege
Unterer Rheinweg 26, 4058 Basel
vertreten durch das Bau- und Verkehrsdepartement
des Kantons Basel-Stadt, Münsterplatz 11, 4001 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Entscheid der Kommission für Denkmalsubventionen vom 1. November 2022
betreffend Denkmalsubventionen
://: Der Rekurs wird abgewiesen.
Die Rekurrentin trägt die Gerichtskosten des verwaltungsgerichtlichen Rekursverfahrens mit einer Gebühr von CHF 600., einschliesslich Auslagen.
Mitteilung an:
APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT
Der a.o. Gerichtsschreiber
MLaw Damian Wyss
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.