Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
als Verwaltungsgericht
Dreiergericht
VD.2023.182
URTEIL
vom 6. Mai 2024
Mitwirkende
Dr. Stephan Wullschleger, lic. iur. André Equey, Dr. Christoph A. Spenlé
und Gerichtsschreiber MLaw Martin Manyoki
Beteiligte
A____Rekurrent
[...]
vertreten durch [...], Advokatin,
[...]
gegen
Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Migrationsamt
Spiegelgasse 12, 4051 Basel
Gegenstand
Rekursgegen einen Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartements
vom 29. September 2023
betreffend Familiennachzug
://: In Gutheissung des Rekurses werden der Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 29. September 2023 und die Verfügung des Bereichs Bevölkerungsdienste und Migration vom 15. Mai 2023 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an den Bereich Bevölkerungsdienste und Migration zurückgewiesen.
Für das verwaltungsinterne Rekursverfahren und das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren werden keine Gebühren erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von CHF 1'200. wird zurückerstattet.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat dem Rekurrenten für das verwaltungsinterne Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'500., einschliesslich Auslagen und zuzüglich 7,7 % MWST von CHF 270., und für das verwaltungsgerichtliche Rekursverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'090., einschliesslich Auslagen und zuzüglich MWST von CHF 238. (7,7 % auf CHF 2'961. und 8,1 % auf CHF 129.), zu bezahlen.
Mitteilung an:
APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT
Der Gerichtsschreiber
MLaw Martin Manyoki
Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 82 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher EröffnungBeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheitenerhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.